Kurz gesagt: Öffentliche Sicherheit umfasst die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung, der Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen sowie des Staates und seiner Einrichtungen. Öffentliche Ordnung meint ungeschriebene Regeln, die nach herrschender Anschauung für ein geordnetes Zusammenleben unerlässlich sind. Beides zu schützen ist Aufgabe von Polizei und Ordnungsbehörden.
Das Sachgebiet heißt Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, und die beiden Begriffe tauchen in fast jedem Polizeigesetz auf. Die Polizei darf nach der sogenannten Generalklausel die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. In der Prüfung musst du die Begriffe erklären und Beispiele richtig zuordnen. Im Dienst hilft dir das Verständnis, zu erkennen, wann ein Vorfall über den Auftrag deines Kunden hinausgeht und die Behörden zuständig werden.
Öffentliche Sicherheit
Die öffentliche Sicherheit ist der wichtigere Begriff. Nach der Definition, die Rechtsprechung und Polizeigesetze verwenden, umfasst sie drei Schutzgüter:
- Die Unverletzlichkeit der objektiven Rechtsordnung: Jeder Verstoß gegen ein Gesetz berührt die öffentliche Sicherheit, vor allem Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Wer ein Auto aufbricht, wer nachts unzulässigen Lärm macht, wer ein verbotenes Messer führt, verletzt die öffentliche Sicherheit.
- Die subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen: Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen jedes Menschen. Geschützt ist also nicht nur die Allgemeinheit, sondern auch der Einzelne.
- Der Bestand des Staates und seiner Einrichtungen und Veranstaltungen: etwa die Funktionsfähigkeit von Parlamenten, Behörden, Gerichten, Feuerwehr und Rettungsdienst.
Beim zweiten Punkt gibt es eine wichtige Einschränkung. Geht es nur um private Rechte, zum Beispiel um einen Streit über Mietschulden, hilft die Polizei grundsätzlich nicht. Dafür sind die Zivilgerichte da. Die meisten Polizeigesetze lassen ein Eingreifen in solchen Fällen nur zu, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne polizeiliche Hilfe das Recht vereitelt oder wesentlich erschwert würde.
Öffentliche Ordnung
Die öffentliche Ordnung ist die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten in der Öffentlichkeit, deren Befolgung nach den herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung für ein geordnetes Zusammenleben gilt.
Der entscheidende Unterschied: Die öffentliche Sicherheit schützt geschriebenes Recht und Rechtsgüter. Die öffentliche Ordnung schützt ungeschriebene Regeln. Sobald ein Verhalten gesetzlich geregelt ist, fällt es unter die öffentliche Sicherheit.
Weil heute fast alles Wichtige gesetzlich geregelt ist und die Wertvorstellungen in einer vielfältigen Gesellschaft weit auseinandergehen, spielt die öffentliche Ordnung in der Praxis nur noch eine kleine Rolle. Sie ist umstritten. Manche Länder haben den Begriff zeitweise oder ganz aus ihrem Polizeigesetz gestrichen. Wo er noch verwendet wird, legen Gerichte ihn eng aus. Bedeutung hat er noch im Versammlungsrecht, wo Auflagen auch zum Schutz der öffentlichen Ordnung möglich sind, etwa bei Aufmärschen, die bewusst an die Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus erinnern.
Wer schützt was?
Die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist eine staatliche Aufgabe. Zuständig sind die Polizei und die Ordnungsbehörden. Private Sicherheitsdienste schützen einen Ausschnitt davon, nämlich die Rechtsgüter ihres Auftraggebers, und zwar mit privaten Mitteln. Wenn du einen Einbrecher im Lager festhältst, schützt du das Eigentum des Kunden und hilfst damit auch der öffentlichen Sicherheit. Die Befugnis dazu kommt aber aus dem Jedermannsrecht, nicht aus dem Polizeirecht.
Der Begriff der Gefahr, der hier ständig mitschwingt, hat eine eigene Seite: Der Gefahrenbegriff.
Ein Fall aus dem Dienst
Du machst Nachtdienst in einem Bürogebäude. Gegen zwei Uhr feiert eine Gruppe auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Haus. Die Musikbox ist so laut, dass Anwohner aus den Fenstern rufen. Einer aus der Gruppe sprüht etwas an die Hauswand deines Objekts. Zwei andere setzen sich auf die Stufen des Eingangs, die zum Grundstück deines Auftraggebers gehören.
Sortiere die Lage nach Schutzgütern. Der Lärm ist eine Ordnungswidrigkeit, zum Beispiel unzulässiger Lärm nach §117 OWiG oder ein Verstoß gegen das Immissionsschutzrecht des Landes, und damit eine Störung der öffentlichen Sicherheit, aber auf öffentlichem Grund. Zuständig ist die Polizei, die du anrufst. Das Besprühen der Hauswand ist eine Sachbeschädigung, also eine Straftat am Eigentum deines Auftraggebers. Hier darfst du auf frischer Tat festhalten, wenn Fluchtverdacht besteht oder die Identität unklar ist, oder du dokumentierst und gibst der Polizei eine genaue Beschreibung. Die Leute auf den Eingangsstufen befinden sich im Bereich des Hausrechts. Du darfst sie auffordern zu gehen. Dass die Feier insgesamt geschmacklos oder unhöflich ist, spielt rechtlich keine Rolle.
Typische Prüfungsfallen
- Jede Straftat und jede Ordnungswidrigkeit betrifft die öffentliche Sicherheit, nicht die öffentliche Ordnung.
- Die öffentliche Sicherheit schützt auch Rechtsgüter Einzelner, nicht nur die Allgemeinheit.
- Bei rein privaten Rechten hilft die Polizei nur, wenn gerichtlicher Schutz zu spät käme.
- Öffentliche Ordnung bedeutet ungeschriebene Regeln. Sie ist umstritten und wird eng ausgelegt.
- Für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit sind Polizei und Ordnungsbehörden zuständig, nicht private Sicherheitsdienste.
Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema
Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
Welche Schutzgüter gehören zur öffentlichen Sicherheit?
Was versteht man unter öffentlicher Ordnung?
Jemand führt in der Innenstadt ein verbotenes Messer. Welches Schutzgut ist betroffen?
Ein Mieter zahlt seit Monaten keine Miete. Der Vermieter ruft die Polizei. Was gilt?
Warum spielt die öffentliche Ordnung in der Praxis heute nur noch eine kleine Rolle?
Wer ist für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit zuständig?
Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
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