Kurz gesagt: Deutschland ist ein Bundesstaat aus Bund und 16 Ländern (Art. 20 Abs. 1 GG). Grundsätzlich sind die Länder zuständig, der Bund nur, wo das Grundgesetz es vorsieht (Art. 30, 70 GG). Polizei ist Ländersache, das Gewerbe- und damit das Bewachungsrecht ist Bundesrecht und gilt überall gleich.
Wer im Sicherheitsdienst arbeitet, merkt den Föderalismus spätestens beim ersten Einsatz in einem anderen Bundesland. Die Polizei trägt andere Uniformen, das Polizeigesetz hat einen anderen Namen, das Versammlungsrecht ist anders geregelt. Deine eigenen Rechte bleiben aber genau dieselben. Warum das so ist, erklärt die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern. In der Prüfung wird gern gefragt, wer für Polizei, Waffenrecht oder Bewachungsgewerbe zuständig ist.
Was Föderalismus bedeutet
Föderalismus heißt, dass die Staatsgewalt zwischen einem Gesamtstaat und Gliedstaaten aufgeteilt ist. Art. 20 Abs. 1 GG bezeichnet Deutschland als Bundesstaat. Der Bund und die 16 Länder haben jeweils eigene Parlamente, Regierungen, Verwaltungen und Gerichte. Die Länder sind eigene Staaten, aber nach außen nicht souverän. Die Gliederung in Länder ist durch Art. 79 Abs. 3 GG besonders geschützt und kann nicht abgeschafft werden.
Der Föderalismus ist eine zusätzliche Form der Gewaltenteilung. Er verteilt Macht nicht nur zwischen Parlament, Regierung und Gerichten, sondern auch zwischen den Ebenen.
Wer darf was regeln?
Die Grundregel steht in Art. 30 GG: Staatliche Aufgaben sind Sache der Länder, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt. Für die Gesetzgebung wiederholt Art. 70 GG diesen Grundsatz. Der Bund braucht also immer eine ausdrückliche Zuständigkeit. Das Grundgesetz kennt zwei Hauptarten:
- Ausschließliche Gesetzgebung des Bundes (Art. 73 GG): Nur der Bund darf Gesetze machen. Dazu gehören zum Beispiel das Waffen- und Sprengstoffrecht, der Grenzschutz und die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Kriminalpolizei.
- Konkurrierende Gesetzgebung (Art. 72 und 74 GG): Die Länder dürfen Gesetze machen, solange und soweit der Bund nicht selbst geregelt hat. Dazu gehören das Strafrecht, das bürgerliche Recht und das Recht der Wirtschaft mit dem Gewerberecht.
Was nirgends dem Bund zugewiesen ist, bleibt bei den Ländern. Das betrifft vor allem das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht, das Schulrecht und das Kommunalrecht. Seit der Föderalismusreform 2006 ist auch das Versammlungsrecht Ländersache. Mehrere Länder haben eigene Versammlungsgesetze erlassen, in den übrigen gilt das alte Versammlungsgesetz des Bundes weiter.
Wer führt die Gesetze aus?
Auch Bundesgesetze werden in der Regel von den Ländern ausgeführt (Art. 83 GG). Die Gewerbeordnung ist zwar Bundesrecht, aber die Erlaubnis nach §34a erteilt eine Behörde des Landes, meist das Gewerbe- oder Ordnungsamt. Welche Behörde genau zuständig ist, legt jedes Land selbst fest. Nur wenige Aufgaben erledigt der Bund mit eigenen Behörden. Für dein Gewerbe ist das wichtigste Beispiel das Bewacherregister, das beim Statistischen Bundesamt geführt wird.
Sicherheitsaufgaben im Bundesstaat
| Bereich | Zuständig |
|---|---|
| Allgemeine Gefahrenabwehr, Schutzpolizei, Kriminalpolizei | Länder (Landespolizei, Ordnungsbehörden) |
| Grenzschutz, Bahnanlagen des Bundes, Luftsicherheit | Bund (Bundespolizei) |
| Zentralstelle Kriminalpolizei, internationaler Terrorismus | Bund (Bundeskriminalamt) |
| Strafrecht und Strafprozessrecht | Gesetzgebung Bund, Ausführung durch Polizei und Justiz der Länder |
| Waffenrecht | Gesetzgebung Bund, Ausführung durch Waffenbehörden der Länder |
| Bewachungsgewerbe (§34a GewO, BewachV) | Gesetzgebung Bund, Erlaubnis und Aufsicht durch Behörden der Länder |
Damit die 16 Polizeien nicht völlig unterschiedlich arbeiten, stimmen sich die Innenminister in der Innenministerkonferenz ab. Die Polizeigesetze ähneln sich deshalb im Aufbau, unterscheiden sich aber im Detail.
Ein Fall aus dem Dienst
Du wohnst in Bonn und hast deine Unterrichtung bei der IHK in Nordrhein-Westfalen gemacht. Dein Arbeitgeber schickt dich für ein Wochenende zu einem Weinfest nach Rheinland-Pfalz. Ein Kollege meint, du dürftest dort gar nicht arbeiten, und außerdem hätten Ordner in Rheinland-Pfalz mehr Rechte, weil das Polizeigesetz dort anders sei.
Beides ist falsch. Unterrichtung und Sachkundeprüfung beruhen auf Bundesrecht und gelten bundesweit. Deine Befugnisse kommen aus Bundesgesetzen, nämlich aus dem StGB, der StPO und dem BGB, und aus dem übertragenen Hausrecht. Sie sind deshalb in jedem Land gleich. Das Landespolizeigesetz regelt nur, was die Polizei darf. Es gibt dir in keinem Land zusätzliche Befugnisse. Was sich ändert: Ansprechpartner sind die Polizei und das Ordnungsamt vor Ort, und falls auf dem Festgelände eine Versammlung stattfindet, kann ein anderes Versammlungsgesetz gelten.
Typische Prüfungsfallen
- Grundsätzlich sind die Länder zuständig. Der Bund braucht eine ausdrückliche Kompetenz im Grundgesetz.
- Polizei ist Ländersache. Ausnahmen sind Bundespolizei und Bundeskriminalamt.
- Gewerberecht ist Bundesrecht, deshalb gilt §34a GewO überall gleich. Ausgeführt wird er von Landesbehörden.
- Waffenrecht ist ausschließliche Gesetzgebung des Bundes.
- Versammlungsrecht ist seit 2006 Ländersache.
- Jedermannsrechte sind Bundesrecht und gelten in allen Ländern gleich.
Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema
Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
Wer ist nach Art. 30 GG grundsätzlich für staatliche Aufgaben zuständig?
Für welche Bereiche hat der Bund die Gesetzgebung, sodass die Regeln bundesweit gleich sind?
Wer erteilt die Erlaubnis nach §34a GewO?
Du arbeitest für ein Wochenende auf einer Veranstaltung in einem anderen Bundesland. Was gilt für deine Befugnisse?
Welche Aussagen zur Polizei im Bundesstaat treffen zu?
Seit der Föderalismusreform 2006 ist welches Rechtsgebiet Sache der Länder?
Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
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