Kurz gesagt: Öffentliches Recht regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bürger und der Staatsorgane untereinander, meist mit Über- und Unterordnung. Privatrecht regelt die Beziehungen gleichberechtigter Bürger und Unternehmen. Strafrecht gehört zum öffentlichen Recht, der Bewachungsvertrag zum Privatrecht.
Die gesamte Rechtsordnung teilt sich in zwei große Bereiche: öffentliches Recht und Privatrecht. Für die Prüfung musst du Gesetze und Situationen sicher zuordnen können. Für den Dienst ist die Unterscheidung noch wichtiger. Sie entscheidet, ob jemand dir gegenüber als Bürger auf Augenhöhe auftritt oder ob eine Behörde mit hoheitlicher Macht handelt. Und sie erklärt, warum du selbst im Grunde immer im Privatrecht unterwegs bist.
Öffentliches Recht
Das öffentliche Recht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und den Bürgern sowie zwischen den Trägern staatlicher Gewalt untereinander. Typisch ist das Verhältnis von Über- und Unterordnung: Die Behörde kann einseitig entscheiden, etwa durch einen Bescheid, ein Verbot oder einen Platzverweis, und diese Entscheidung notfalls mit Zwang durchsetzen. Zum öffentlichen Recht gehören unter anderem:
- Verfassungsrecht (Grundgesetz, Landesverfassungen)
- Verwaltungsrecht, zum Beispiel Polizei- und Ordnungsrecht, Gewerberecht mit §34a GewO und Bewachungsverordnung, Waffenrecht, Baurecht
- Strafrecht und Strafprozessrecht
- Steuerrecht und Sozialrecht
- Völkerrecht und Europarecht
Viele Prüflinge stolpern über das Strafrecht. Es regelt doch Taten von Bürgern gegen Bürger? Ja, aber bestraft wird nicht vom Opfer, sondern vom Staat. Der Strafanspruch gehört dem Staat. Deshalb ist Strafrecht öffentliches Recht.
Privatrecht
Das Privatrecht, auch Zivilrecht genannt, regelt die Beziehungen zwischen gleichgeordneten Personen. Niemand kann dem anderen einseitig etwas befehlen. Rechte und Pflichten entstehen vor allem durch Verträge, also durch freiwillige Einigung, oder durch Gesetz, etwa wenn jemand einen Schaden verursacht. Dazu gehören:
- das Bürgerliche Gesetzbuch mit Vertragsrecht, Schadensersatz, Eigentum und Besitz
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- das Arbeitsrecht, soweit es um den Arbeitsvertrag geht
Wie man im Zweifel zuordnet
Die Rechtswissenschaft hat mehrere Theorien entwickelt. Für die Prüfung genügen drei Stichworte:
- Subordinationstheorie: Besteht ein Verhältnis von Über- und Unterordnung, ist es öffentliches Recht. Bei Gleichordnung Privatrecht.
- Interessentheorie: Dient die Norm dem Allgemeininteresse, ist sie öffentlich-rechtlich. Dient sie Einzelinteressen, privatrechtlich.
- Sonderrechtstheorie: Berechtigt oder verpflichtet eine Norm ausschließlich einen Träger hoheitlicher Gewalt, gehört sie zum öffentlichen Recht. Diese Theorie wird heute überwiegend vertreten, in der Praxis kombiniert man sie mit den anderen beiden.
Wichtig: Der Staat kann auch privatrechtlich handeln. Kauft die Stadt Büromaterial oder beauftragt sie einen Sicherheitsdienst mit der Bewachung des Rathauses, schließt sie einen ganz normalen Vertrag nach BGB. Sie steht dann auf einer Stufe mit dem Vertragspartner.
Wo du im Dienst einordnest
| Situation | Rechtsgebiet |
|---|---|
| Bewachungsvertrag zwischen Kunde und Sicherheitsfirma | Privatrecht |
| Dein Arbeitsvertrag mit der Sicherheitsfirma | Privatrecht |
| Erlaubnis nach §34a GewO, Anmeldung im Bewacherregister | Öffentliches Recht |
| Sachkundeprüfung vor der IHK | Öffentliches Recht |
| Hausverbot in einem Kaufhaus | Privatrecht |
| Strafverfahren gegen einen Ladendieb | Öffentliches Recht |
| Schadensersatz des Ladens gegen den Dieb | Privatrecht |
Welches Gericht entscheidet
Die Zuordnung bestimmt auch den Rechtsweg. Privatrechtliche Streitigkeiten gehen zu den Zivilgerichten, also Amtsgericht oder Landgericht. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art gehen grundsätzlich zu den Verwaltungsgerichten, etwa wenn ein Bewachungsunternehmer gegen den Widerruf seiner Erlaubnis klagt. Eine Besonderheit ist wieder das Strafrecht: Strafsachen verhandeln die ordentlichen Gerichte, also dieselben Gerichte wie in Zivilsachen, nur in anderen Abteilungen.
Ein Fall aus dem Dienst
Du bist im Auftrag der Stadt im Bürgeramt eingesetzt. Ein Besucher hat in der Vorwoche Mitarbeiter bedroht. Die Amtsleitung hat ihm schriftlich ein Hausverbot erteilt. Heute steht er wieder in der Wartezone.
Hier treffen beide Rechtsgebiete aufeinander. Dein Einsatz beruht auf einem privatrechtlichen Bewachungsvertrag mit der Stadt. Das Hausverbot selbst ist dagegen nach überwiegender Ansicht öffentlich-rechtlich, weil es den Betrieb einer Behörde schützt. Die Abgrenzung ist im Einzelnen umstritten. Für dich gilt eine sichere Regel: Du setzt das Hausverbot so um, wie es dir die Dienstanweisung vorgibt. Du sprichst den Mann an, verweist auf das Hausverbot und forderst ihn auf zu gehen. Weigert er sich, informierst du die Amtsleitung und die Polizei. Mehr als deine Jedermannsrechte hast du auch in einem Amtsgebäude nicht.
Typische Prüfungsfallen
- Strafrecht und Strafprozessrecht gehören zum öffentlichen Recht, obwohl Strafsachen vor den ordentlichen Gerichten verhandelt werden.
- Der Bewachungsvertrag ist Privatrecht, auch wenn der Auftraggeber eine Behörde ist.
- Das Gewerberecht und damit §34a GewO ist öffentliches Recht.
- Kennzeichen des öffentlichen Rechts ist die Über- und Unterordnung, des Privatrechts die Gleichordnung.
- Eine Behörde handelt nicht automatisch öffentlich-rechtlich. Kauft oder beauftragt sie etwas, handelt sie privatrechtlich.
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