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Gewerberecht

Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen

In einer Unterkunft für Geflüchtete bist du Sicherheitskraft im Zuhause anderer Menschen. Welche Qualifikation verlangt ist, wo deine Befugnisse enden und worauf es im Umgang ankommt.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Für die Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften und anderen Unterkünften für Asylsuchende braucht die Leitung die Sachkundeprüfung. Für alle Kräfte fragt die Behörde beim Verfassungsschutz an, und alle tragen ein Namensschild. Das zugewiesene Zimmer gilt in der Regel als Wohnung im Sinne von Artikel 13 GG. Du betrittst es nur mit Einverständnis oder zur Abwehr einer akuten Gefahr.

Sicherheitsdienste in Unterkünften für Geflüchtete haben eine besondere Aufgabe. Sie schützen eine Einrichtung, in der Menschen leben, die oft Gewalt und Flucht hinter sich haben, wenig Deutsch sprechen und von Behörden abhängig sind. Nach Übergriffen durch Sicherheitspersonal in einzelnen Unterkünften hat der Gesetzgeber die Anforderungen 2016 deutlich verschärft. In der Prüfung werden diese Anforderungen, die Grenzen der Befugnisse und der Umgang mit Schutzbedürftigen abgefragt.

Welche Einrichtungen gemeint sind

§34a GewO nennt drei Arten von Unterkünften:

  • Aufnahmeeinrichtungen nach §44 Asylgesetz, also die Erstaufnahme der Länder,
  • Gemeinschaftsunterkünfte nach §53 Asylgesetz, in denen Asylsuchende nach der Erstaufnahme leben,
  • andere Immobilien und Einrichtungen, die auch nur vorübergehend der amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, etwa eine umgenutzte Turnhalle, ein Hotel oder eine Containeranlage.

Die besonderen Anforderungen

AnforderungFür wenGrundlage
SachkundeprüfungKräfte in leitender Funktion§34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 GewO
Unterrichtungalle übrigen Kräfte§34a Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 GewO
Abfrage beim Verfassungsschutzalle Kräfte, auch ohne Leitung§34a Abs. 1a Satz 5 Nr. 1 GewO
Sichtbares Namensschild oder Kennnummer mit Betriebsbezeichnungalle Kräfte§18 Abs. 3 BewachV

Die Unterrichtung umfasst ausdrücklich den Umgang mit und den Schutz von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten, etwa allein reisenden Frauen, homosexuellen und transgeschlechtlichen Personen, Menschen mit Behinderung und Opfern schwerer Gewalt (Anlage 2 BewachV).

Dazu kommt eine Regel aus dem Asylgesetz: Träger von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sollen sich von Personen, die Kontakt zu Minderjährigen haben können, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen lassen. Wer wegen bestimmter Straftaten rechtskräftig verurteilt ist, etwa wegen Sexualdelikten, Misshandlung von Schutzbefohlenen oder Menschenhandel, darf für solche Tätigkeiten nicht eingesetzt werden (§44 Abs. 3, §53 Abs. 3 AsylG). Das kann auch Kräfte des Sicherheitsdienstes betreffen.

Wo deine Befugnisse herkommen und wo sie enden

Du handelst mit dem Hausrecht des Betreibers oder der Behörde, das dir über den Bewachungsvertrag übertragen wird, und mit den Jedermannsrechten. Die Hausordnung der Einrichtung legt fest, was in Gemeinschaftsbereichen gilt, etwa Besuchszeiten oder Regeln für Besucher.

Ganz anders sieht es bei den Zimmern aus. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von 2023 und des Bundesverfassungsgerichts von 2025 ist das Zimmer, das einem Bewohner zugewiesen ist, in der Regel eine Wohnung im Sinne von Artikel 13 GG. Es ist oft der einzige private Rückzugsort. Für dich heißt das als sichere Praxisregel:

  • Zimmer nur betreten, wenn der Bewohner einverstanden ist, oder wenn eine akute Gefahr für Leib oder Leben abgewehrt werden muss, etwa bei Brand, einem medizinischen Notfall oder Hilferufen.
  • Keine eigenmächtigen Zimmerkontrollen, etwa nach verbotenen Kochplatten. Solche Kontrollen organisiert der Betreiber nach seinen Regeln.
  • Keine Durchsuchung von Schränken oder Taschen der Bewohner.
  • Abschiebungen und Überstellungen sind Sache der Polizei und der Ausländerbehörden. Du hilfst dabei nicht mit Zwang.
  • Ausweise oder Dokumente der Bewohner behältst du nicht ein.

Worauf es im Umgang ankommt

Viele Konflikte in Unterkünften entstehen aus Enge, Langeweile, Unsicherheit über das Verfahren und Sprachproblemen. Respekt, Geduld und klare, einfache Sprache verhindern mehr Gewalt als jede Härte. Nutze Dolmetscher oder Sprachmittler, wenn es wichtig wird, und nicht Kinder der Bewohner. Gleichbehandlung ist Pflicht: Wer bestimmte Gruppen bevorzugt oder schikaniert, verletzt seine Pflichten und das Vertrauen in die Einrichtung.

Achte besonders auf Hinweise auf Gewalt gegen Frauen, Kinder oder Menschen, die wegen ihrer sexuellen Identität bedroht werden. Solche Hinweise meldest du nach Dienstanweisung an die Leitung und den Sozialdienst, bei akuter Gefahr sofort an die Polizei. Mehr dazu unter Interkulturelle Kompetenz.

Ein Fall aus dem Dienst

Nachtschicht in einer Gemeinschaftsunterkunft. Aus einem Zimmer im zweiten Stock hörst du laute Männerstimmen und eine Frau, die schreit und um Hilfe ruft. Du klopfst, niemand öffnet, das Schreien geht weiter. Jetzt besteht eine akute Gefahr. Du öffnest die Tür mit deinem Kollegen, trennst die Beteiligten und bringst die Frau in einen sicheren Raum. Ihr ruft die Polizei und informiert die Bereitschaft der Einrichtungsleitung. Alles wird sachlich dokumentiert.

Am nächsten Tag schlägt ein Kollege vor, am Abend alle Zimmer auf diesem Flur zu kontrollieren, ob sich dort weitere Männer aufhalten. Das lehnst du ab. Für eine solche Kontrolle gibt es keine Gefahr im Einzelfall und keine Einwilligung. Ihr meldet den Vorschlag an die Leitung, die über Schutzmaßnahmen für die Frau entscheidet.

Typische Prüfungsfallen

  • Die Sachkundeprüfung ist nur für leitende Funktionen vorgeschrieben, die Verfassungsschutzabfrage und das Namensschild für alle.
  • Die Regeln gelten auch für provisorische Unterkünfte wie Turnhallen oder Hotels.
  • Das Zimmer eines Bewohners ist in der Regel eine Wohnung im Sinne von Artikel 13 GG.
  • Das Hausrecht der Einrichtung erlaubt keine Durchsuchung der Bewohner oder ihrer Sachen.
  • Abschiebungen führt die Polizei durch, nicht der Sicherheitsdienst.

Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema

Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 1 richtige Antwort

Wer braucht bei der Bewachung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende die Sachkundeprüfung?

Frage 2 von 6 · 2 richtige Antworten

Was gilt dort auch für Wachpersonen ohne Leitungsfunktion?

Frage 3 von 6 · 1 richtige Antwort

Welche Unterkünfte fallen unter die besonderen Regeln des §34a GewO?

Frage 4 von 6 · 2 richtige Antworten

Wann darfst du das Zimmer eines Bewohners betreten?

Frage 5 von 6 · 1 richtige Antwort

Die Polizei kommt nachts, um einen Bewohner zur Abschiebung abzuholen. Ein Kollege will helfen, den Bewohner festzuhalten. Was ist richtig?

Frage 6 von 6 · 1 richtige Antwort

Was sollen Träger von Unterkünften nach §44 Abs. 3 und §53 Abs. 3 AsylG von Personen verlangen, die Kontakt zu Minderjährigen haben können?

Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Gewerberecht.

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