Kurz gesagt: Diversität beschreibt die Vielfalt der Menschen in Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung. Grundgesetz und AGG verbieten Benachteiligung wegen solcher Merkmale. Im Dienst heißt das: Kontrollen nach sachlichen Kriterien, respektvolle Ansprache und besonderer Schutz für verletzliche Gruppen.
Die Bewachungsverordnung verlangt im Sachgebiet Umgang mit Menschen ausdrücklich interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt. Sie nennt außerdem Gruppen, die besonders schutzbedürftig sind, zum Beispiel in Unterkünften für Geflüchtete: allein reisende Frauen, homosexuelle und transgeschlechtliche Menschen, Menschen mit Behinderung und Opfer schwerer Gewalt. Während die Seite zur interkulturellen Kompetenz sich mit kulturellen Prägungen befasst, geht es hier um das größere Bild: Welche Unterschiede gibt es, was verbietet das Recht und wie gestaltest du Kontrollen fair.
Was Diversität bedeutet
Diversität heißt Vielfalt. Gemeint ist, dass sich Menschen in vielen Merkmalen unterscheiden und dass diese Unterschiede weder ein Vorteil noch ein Nachteil sein sollen, wenn es um gleiche Rechte geht. Die Initiative Charta der Vielfalt nennt sieben Kerndimensionen:
- Alter
- ethnische Herkunft und Nationalität
- Geschlecht und geschlechtliche Identität
- körperliche und geistige Fähigkeiten
- Religion und Weltanschauung
- sexuelle Orientierung
- soziale Herkunft
Jeder Mensch vereint mehrere dieser Merkmale. Eine ältere muslimische Frau im Rollstuhl erlebt im Alltag andere Hürden als ein junger Mann ohne Einschränkung, auch wenn beide dieselbe Veranstaltung besuchen.
Was das Recht sagt
Grundgesetz
Art. 3 Abs. 3 GG verbietet, jemanden wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen zu benachteiligen oder zu bevorzugen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Grundrechte binden unmittelbar den Staat, wirken aber über das Zivilrecht auch auf private Sicherheitsdienste.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das AGG schützt vor Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität (§1 AGG). Für dich besonders wichtig ist §19 AGG: Bei Massengeschäften, also Verträgen, die typischerweise ohne Ansehen der Person geschlossen werden, ist eine Benachteiligung wegen dieser Merkmale unzulässig. Nur die Weltanschauung nennt §19 AGG nicht. Der Einlass in eine Diskothek oder zu einer öffentlichen Veranstaltung gehört dazu. Bei Religion, Behinderung, Alter, sexueller Identität und Geschlecht erlaubt §20 AGG eine unterschiedliche Behandlung, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, etwa die Altersgrenzen des Jugendschutzes. Für Rasse und ethnische Herkunft gibt es diese Ausnahme nicht. Wer allein wegen der Hautfarbe abgewiesen wird, kann Schadensersatz und Entschädigung verlangen.
Formen der Benachteiligung
- Unmittelbar: Jemand wird wegen eines Merkmals schlechter behandelt. Beispiel: Heute keine Gäste mit Kopftuch.
- Mittelbar: Eine scheinbar neutrale Regel trifft eine Gruppe besonders, ohne dass es dafür einen sachlichen Grund gibt.
- Belästigung: Herabwürdigende Sprüche, Witze oder Gesten, die mit einem dieser Merkmale zusammenhängen.
Faire Kontrollen
Kontrollen sind dein Alltag. Damit sie fair und rechtssicher bleiben, wählst du die kontrollierten Personen nach sachlichen Kriterien aus: alle, jeder Fünfte, alle mit großen Taschen, wer auffälliges Verhalten zeigt. Hautfarbe, vermutete Herkunft oder Religion sind kein Auswahlkriterium. Eine Auswahl nach solchen Merkmalen nennt man Racial Profiling. Sie ist nicht nur unfair, sondern auch schlechte Sicherheitsarbeit, weil sie den Blick vom tatsächlichen Verhalten ablenkt.
Abtasten erfolgt durch eine Person des gleichen Geschlechts. Bei trans und nicht-binären Menschen ist es gute Praxis, diskret zu fragen: Möchten Sie lieber von meiner Kollegin oder von mir kontrolliert werden? Seit November 2024 können Menschen ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen nach dem Selbstbestimmungsgesetz durch Erklärung beim Standesamt ändern. Das Hausrecht und die Vertragsfreiheit des Hausrechtsinhabers bleiben nach §6 Abs. 2 SBGG unberührt. Was das konkret für Umkleiden oder getrennte Bereiche bedeutet, regelt der Auftraggeber in seiner Hausordnung. Halte dich an die Dienstanweisung und frag im Zweifel nach.
Respektvolle Sprache
- Wenn du nicht sicher bist, wie jemand angesprochen werden möchte, nutze neutrale Formen: Guten Abend, darf ich Ihren Ausweis sehen?
- Keine Witze und Sprüche über Herkunft, Religion, Körper oder sexuelle Orientierung, auch nicht unter Kollegen am Funk.
- Bei der Ausweiskontrolle vergleichst du Foto, Gesicht und Geburtsdatum. Ein Ausweis, dessen Bild nicht mehr ganz aktuell aussieht, ist kein Grund für Kommentare.
Schutz verletzlicher Gruppen
Diversität heißt auch Schutz. Wer wegen eines Merkmals angepöbelt, bedroht oder angegriffen wird, braucht deine Hilfe. Du schreitest ein, trennst die Beteiligten, schützt das Opfer und rufst bei Straftaten die Polizei. In Unterkünften für Geflüchtete gehört dazu, Hinweise auf Gewalt oder Bedrohung ernst zu nehmen und an die Einrichtungsleitung weiterzugeben, damit zum Beispiel getrennte Unterbringung oder Beratung organisiert werden kann.
Vielfalt im Team
Gemischte Teams sind im Dienst ein echter Vorteil. Kolleginnen werden für Kontrollen von Frauen gebraucht, Kollegen mit weiteren Sprachen lösen Missverständnisse, ältere Kollegen bringen Ruhe. Diskriminierung innerhalb des Teams ist ebenso unzulässig wie gegenüber Gästen.
Ein Fall aus dem Dienst
Festival, Einlasskontrolle. Eine Person mit langen Haaren, Make-up und tiefer Stimme kommt an deine Kontrollspur. Ihr Ausweis zeigt ein älteres Foto mit kurzen Haaren. Dein Kollege grinst und will einen Spruch machen. Du schneidest ihn ab, vergleichst ruhig Gesichtszüge und Geburtsdatum und sagst dann: Danke. Für die Kontrolle: Möchten Sie lieber von meiner Kollegin abgetastet werden? Die Person bedankt sich und geht zur Kollegin. Nach der Schicht sprichst du mit deinem Kollegen unter vier Augen darüber, warum solche Sprüche nicht gehen.
Typische Prüfungsfallen
- Das AGG gilt auch für private Unternehmen, beim Einlass zu Massengeschäften wie einer Diskothek.
- Kontrollen nach sachlichen Kriterien, nie nach Hautfarbe oder vermuteter Herkunft.
- Abtasten durch eine Person gleichen Geschlechts. Bei Unklarheit diskret fragen.
- Diskriminierung kann unmittelbar oder mittelbar sein. Auch Sprüche können eine Belästigung sein.
- Die BewachV nennt besonders schutzbedürftige Gruppen, etwa allein reisende Frauen sowie homosexuelle und transgeschlechtliche Menschen in Unterkünften.
Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema
Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
Welche Merkmale schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ausdrücklich?
Ein Clubbetreiber weist dich an, heute keine Gäste mit dunkler Hautfarbe einzulassen. Wie ist das zu bewerten?
Nach welchen Kriterien wählst du Personen für eine Taschenkontrolle aus?
Bei einer Einlasskontrolle bist du unsicher, ob eine Person lieber von einem Mann oder einer Frau abgetastet werden möchte. Was tust du?
Was versteht man unter einer mittelbaren Benachteiligung?
Welche Personengruppen nennt die Bewachungsverordnung als besonders schutzbedürftig, etwa in Unterkünften für Geflüchtete?
Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Umgang mit Menschen.
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