Kurz gesagt: Menschen mit Behinderung werden direkt und auf Augenhöhe angesprochen, Hilfe wird angeboten, nicht aufgedrängt. Hilfsmittel sind Teil der Person und werden nicht ungefragt angefasst. Grundgesetz, Behindertengleichstellungsgesetz und AGG verbieten Benachteiligung, Assistenzhunden darf der Zutritt zu Publikumsbereichen grundsätzlich nicht verweigert werden.
Am Einlass, im Stadion, im Krankenhaus oder am Empfang triffst du regelmäßig auf Menschen mit Behinderung. Meist brauchen sie von dir nichts Besonderes, sondern nur denselben respektvollen Umgang wie alle anderen. Unsicherheit entsteht eher auf der eigenen Seite: Darf ich helfen? Wie spreche ich jemanden an, der nicht sieht? Was mache ich mit dem Hund am Eingang? Die Bewachungsverordnung nennt Menschen mit Behinderung ausdrücklich unter den besonders schutzbedürftigen Personen, zum Beispiel in Unterkünften für Geflüchtete. Für die Prüfung sind vor allem die Grundregeln der Ansprache und die rechtlichen Grundlagen wichtig.
Was eine Behinderung ist
Nach §2 SGB IX sind Menschen behindert, wenn sie körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe hindern können, und zwar voraussichtlich länger als sechs Monate. Wichtig an dieser Definition: Behindert wird man auch durch die Umwelt, etwa durch eine Treppe ohne Rampe oder eine Durchsage ohne Anzeige. Schwerbehindert ist, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat.
Viele Behinderungen sieht man nicht: Gehörlosigkeit, Epilepsie, Autismus, chronische Schmerzen, Lernschwierigkeiten. Schließ deshalb nie vom Aussehen auf die Fähigkeiten eines Menschen.
Rechtlicher Rahmen
- Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
- AGG: Bei Massengeschäften, etwa dem Einlass zu einer öffentlichen Veranstaltung oder in eine Diskothek, ist eine Benachteiligung wegen einer Behinderung unzulässig (§19 AGG), sofern kein sachlicher Grund im Sinne von §20 AGG vorliegt.
- §12e BGG: Menschen mit Behinderung darf der Zutritt zu Anlagen und Einrichtungen, die typischerweise für den Publikumsverkehr offen sind, nicht wegen ihres Assistenzhundes verweigert werden. Ausnahme ist nur eine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung. Der Hund muss als Assistenzhund gekennzeichnet sein.
Grundregeln für die Begegnung
- Direkt ansprechen: Sprich mit der Person selbst, nicht mit der Begleitung oder dem Dolmetscher.
- Hilfe anbieten, nicht aufdrängen: Kann ich Ihnen helfen? Und wenn ja: Wie? Die Person weiß selbst am besten, was sie braucht.
- Hilfsmittel nicht ungefragt anfassen: Rollstuhl, Rollator, Blindenstock und Assistenzhund gehören zum persönlichen Bereich. Einen Rollstuhl ungefragt zu schieben, ist so, als würdest du jemanden am Arm wegziehen.
- Normal sprechen: Erwachsene werden wie Erwachsene behandelt und gesiezt, auch Menschen mit Lernschwierigkeiten.
- Zeit lassen: Nicht unterbrechen, nicht Sätze für andere zu Ende sprechen.
Besonderheiten je nach Beeinträchtigung
| Situation | Was hilft |
|---|---|
| Rollstuhlnutzer | Bei längeren Gesprächen auf Augenhöhe gehen, etwa durch Hinsetzen. Barrierefreie Wege und Eingänge kennen. |
| Blinde und sehbehinderte Menschen | Sich mit Namen und Funktion vorstellen, sagen, wenn man geht. Beim Führen den eigenen Arm anbieten, nicht die Person schieben. Wege genau beschreiben: drei Stufen nach unten, Tür rechts. |
| Gehörlose und schwerhörige Menschen | Blickkontakt suchen, Mund frei lassen, deutlich sprechen, aufschreiben oder das Handy nutzen. Durch Antippen am Arm oder Handzeichen auf dich aufmerksam machen. |
| Menschen mit Lernschwierigkeiten | Einfache Sprache, kurze Sätze, ein Gedanke pro Satz, nachfragen, ob alles verstanden ist. Nicht kindlich reden. |
| Autistische Menschen | Wenig Blickkontakt oder ungewohnte Bewegungen sind kein Zeichen von Respektlosigkeit. Laute und volle Bereiche können überfordern, ein ruhiger Ort hilft. |
Kontrollen und Einlass
Bei Taschenkontrollen findest du manchmal Medikamente, Insulinpens, Spritzen oder Messgeräte. Das sind keine verbotenen Gegenstände, sondern lebenswichtige Hilfsmittel. Frag diskret nach und lass die Person selbst zeigen, was sie dabeihat. Bei Personenkontrollen mit Rollstuhl oder Prothese fragst du, wie die Person kontrolliert werden möchte, und machst das wenn möglich nicht vor der ganzen Schlange. Ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B bedeutet, dass die Person zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt ist. Ob die Begleitung freien Eintritt hat, regelt der Veranstalter.
Epileptischer Anfall
Wenn jemand krampfend zu Boden geht: Ruhe bewahren, Gegenstände aus dem Weg räumen, Kopf weich lagern, nicht festhalten und nichts in den Mund stecken. Uhrzeit merken. Nach dem Anfall die Person in die stabile Seitenlage bringen, wenn sie nicht ansprechbar ist, und bei ihr bleiben. Den Rettungsdienst rufst du, wenn der Anfall länger als fünf Minuten dauert, mehrere Anfälle aufeinander folgen, die Person sich verletzt hat oder du nicht weißt, ob sie Epilepsie hat.
Räumung
Im Brandfall sind Aufzüge tabu. Menschen, die keine Treppen gehen können, brauchen nach dem Räumungskonzept Hilfe, etwa durch Begleitung in einen gesicherten Bereich und Meldung an die Feuerwehr. Gehörlose Menschen hören keinen akustischen Alarm. Achte bei der Räumung darauf, dass niemand übersehen wird, zum Beispiel in Toiletten.
Ein Fall aus dem Dienst
Konzerthalle, Einlass. Eine blinde Frau kommt mit einem Hund in einem gekennzeichneten Führgeschirr. Dein Kollege sagt: Hunde sind hier verboten. Du schaltest dich ein, stellst dich der Frau vor und erklärst dem Kollegen, dass Assistenzhunde nach §12e BGG grundsätzlich mit hineindürfen. Du fragst die Frau, ob sie Hilfe zu ihrem Platz möchte. Sie bittet darum. Du bietest ihr deinen Arm an, beschreibst den Weg und sagst Bescheid, bevor du gehst. Den Hund streichelst du nicht, denn er arbeitet.
Typische Prüfungsfallen
- Immer die Person selbst ansprechen, nicht die Begleitung.
- Hilfe anbieten, nicht ungefragt handeln. Hilfsmittel nicht ungefragt berühren.
- Assistenzhunden darf der Zutritt zu Publikumsbereichen grundsätzlich nicht verweigert werden.
- Medikamente und Spritzen eines Diabetikers sind Hilfsmittel, keine verbotenen Gegenstände.
- Bei einem Krampfanfall nicht festhalten und nichts in den Mund stecken.
- Viele Behinderungen sind nicht sichtbar.
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Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Umgang mit Menschen.
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