Kurz gesagt: Fluchtwege führen ins Freie oder in einen gesicherten Bereich und müssen ständig frei, gekennzeichnet und ohne Hilfsmittel begehbar sein. Die ASR A2.3 regelt unter anderem Länge, Breite, Türen und Kennzeichnung. Rettungswege nach Bauordnungsrecht dienen zusätzlich der Feuerwehr zur Rettung.
Freie Fluchtwege zu kontrollieren gehört zu den häufigsten Aufgaben bei Kontrollgängen im Objektschutz, in Einkaufszentren und auf Veranstaltungen. Es geht um Paletten vor der Nottür, abgeschlossene Notausgänge, defekte Notbeleuchtung oder fehlende Schilder. Damit du Mängel erkennst und richtig einordnest, musst du die Anforderungen kennen. In der Prüfung kommen vor allem Begriffe, die Kennzeichnung und die Regeln für Türen vor.
Fluchtweg und Rettungsweg
Die beiden Begriffe stammen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten:
- Fluchtweg: Begriff aus dem Arbeitsstättenrecht, geregelt in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3. Fluchtwege dienen der Selbstrettung. Sie führen möglichst direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich, etwa einen notwendigen Treppenraum oder einen benachbarten Brandabschnitt.
- Rettungsweg: Begriff aus dem Bauordnungsrecht der Länder. Er dient der Flucht und zusätzlich der Rettung von Menschen durch die Feuerwehr. Für Geschosse mit Aufenthaltsräumen verlangen die Bauordnungen grundsätzlich zwei voneinander unabhängige Rettungswege. Der zweite kann auch eine Stelle sein, die die Feuerwehr mit ihren Leitern erreicht.
Die ASR A2.3 unterscheidet außerdem den Hauptfluchtweg, früher erster Fluchtweg genannt, und den Nebenfluchtweg, früher zweiter Fluchtweg. Ein Notausgang liegt im Verlauf eines Hauptfluchtwegs, ein Notausstieg im Verlauf eines Nebenfluchtwegs, zum Beispiel ein Fenster mit Leiter.
Wichtige Anforderungen der ASR A2.3
Länge
Der Hauptfluchtweg soll möglichst kurz sein. Gemessen wird die kürzeste Wegstrecke ohne Berücksichtigung der Einrichtung, aber nicht durch Wände. Die tatsächliche Laufweglänge darf höchstens das Eineinhalbfache betragen. Höchstwerte sind:
- 35 Meter in Räumen ohne oder mit normaler Brandgefährdung
- 35 Meter bei erhöhter Brandgefährdung mit selbsttätiger Feuerlöscheinrichtung, 25 Meter ohne
- 10 Meter in Bereichen mit explosionsgefährlichen Stoffen
Breite und Höhe
Die Mindestbreite richtet sich nach der Zahl der Personen, die auf den Weg angewiesen sind. Für neue Arbeitsstätten nennt die ASR A2.3 zum Beispiel 0,90 Meter bei bis zu fünf Personen, 1,00 Meter bis 20 Personen und 1,20 Meter bis 200 Personen. Für ältere Gebäude gelten Übergangswerte, etwa 0,875 Meter bei bis zu fünf Personen. Die lichte Höhe darf 2,00 Meter nicht unterschreiten.
Ständig frei
Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege müssen ständig in der erforderlichen Breite freigehalten werden. Dazu gehört auch die Außenseite: Können Notausgänge von außen zugestellt werden, braucht es weitere Maßnahmen, etwa Abstandsbügel für Fahrzeuge oder eine dauerhafte Bodenmarkierung der freizuhaltenden Fläche. Üblich ist zusätzlich das Verbotszeichen P023 Abstellen oder Lagern verboten.
Türen im Fluchtweg
- Sie müssen sich von innen jederzeit ohne Schlüssel, Karte oder Code und ohne großen Kraftaufwand öffnen lassen, solange Personen im Gebäude sind.
- Müssen sie aus betrieblichen Gründen verschlossen sein, braucht es zum Beispiel einen Panikverschluss, der beim Drücken der Klinke entriegelt.
- Notausgangstüren schlagen in Fluchtrichtung auf.
- Rein manuelle Schiebetüren und Karusselltüren sind in Hauptfluchtwegen grundsätzlich nicht zulässig.
- Elektrische Verriegelungen müssen sich über einen Nottaster und bei Stromausfall selbsttätig freigeben.
Kennzeichnung und Beleuchtung
Hauptfluchtwege werden mit den Rettungszeichen E001 oder E002 Notausgang links oder rechts und einem Richtungspfeil gekennzeichnet, gestaltet nach ASR A1.3. Die Zeichen hängen hoch, über Türen und Notausgängen, und nicht auf Türflügeln, weil sich ihre Richtung beim Öffnen ändern würde. Sie müssen auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erkennbar bleiben, zum Beispiel durch Sicherheitsbeleuchtung oder langnachleuchtende Materialien. Wo Sicherheitsbeleuchtung nötig ist, muss sie auf dem Fluchtweg mindestens 1 Lux erreichen.
Flucht- und Rettungsplan
Wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzung es erfordern, zum Beispiel bei unübersichtlichen Gebäuden oder viel Publikumsverkehr, muss der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aushängen. Er zeigt den eigenen Standort, Fluchtwege, Sammelstelle, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Feuerlöscher. Er muss aktuell sein und lagerichtig hängen, also so ausgerichtet, dass links auf dem Plan auch links in der Wirklichkeit ist.
Ein Fall aus dem Dienst
Bei der Begehung eines Supermarkts vor Ladenöffnung findest du den Notausgang im Lager mit einer Kette und einem Vorhängeschloss gesichert. Der Marktleiter erklärt, darüber sei schon zweimal Ware rausgetragen worden. Du weist ihn darauf hin, dass der Notausgang geöffnet sein muss, sobald Beschäftigte oder Kunden im Gebäude sind, und dokumentierst Uhrzeit, Ort und Gespräch im Wachbuch. Wird die Kette nicht entfernt, meldest du den Mangel sofort nach Dienstanweisung an deine Einsatzleitung. Als Lösung gegen Diebstahl kommt zum Beispiel eine Tür mit Panikverschluss und Alarmmelder infrage. Sie lässt sich von innen jederzeit öffnen, meldet das Öffnen aber.
Typische Prüfungsfallen
- Fluchtweg ist Arbeitsstättenrecht, Rettungsweg Bauordnungsrecht.
- Notausgangstüren schlagen in Fluchtrichtung auf und lassen sich ohne Hilfsmittel öffnen.
- Rettungszeichen gehören nicht auf Türflügel.
- Ein verschlossener Notausgang ist auch nachts ein Mangel, wenn sich Personen im Gebäude aufhalten.
- Der Flucht- und Rettungsplan muss lagerichtig aushängen.
Wie du dich auf dem Fluchtweg verhältst, erklärt Verhalten im Brandfall. Mehr zu den Zeichen findest du unter Rettungszeichen nach ASR A1.3.
Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema
Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
Was gilt nach ASR A2.3 für Türen von Notausgängen?
Wie lang darf ein Hauptfluchtweg nach ASR A2.3 in einem Raum mit normaler Brandgefährdung höchstens sein?
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Welche Anforderungen stellt die ASR A2.3 an einen Flucht- und Rettungsplan?
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