Kurz gesagt: Vorbeugender Brandschutz hat drei Säulen: bauliche Maßnahmen wie Brandwände und Feuerschutztüren, anlagentechnische wie Brandmelde- und Löschanlagen und organisatorische wie Brandschutzordnung und Brandschutzhelfer. Die Feuerwehr leistet den abwehrenden Brandschutz.
Im Objektschutz und im Revierdienst bist du oft die einzige Person im Gebäude, die nachts nach dem Rechten sieht. Ein blockierter Notausgang, eine mit einem Keil offen gehaltene Brandschutztür oder eine Heizlüfterkette im Büro fallen dir auf, lange bevor etwas passiert. Damit du solche Mängel richtig einordnest, musst du wissen, wie Brandschutz aufgebaut ist. In der Prüfung wird regelmäßig gefragt, welche Maßnahme zu welcher Säule gehört.
Vorbeugend und abwehrend
Man unterscheidet zwei große Bereiche:
- Vorbeugender Brandschutz: alles, was die Entstehung und Ausbreitung von Bränden verhindert und die Flucht ermöglicht. Er besteht aus baulichem, anlagentechnischem und organisatorischem Brandschutz.
- Abwehrender Brandschutz: die Brandbekämpfung und Rettung durch die Feuerwehr, wenn es schon brennt.
Die rechtlichen Grundlagen sind verstreut: Bauordnungen der Länder, Arbeitsstättenrecht mit den Regeln ASR A2.2 und ASR A2.3, Vorschriften der Unfallversicherungsträger und Auflagen von Behörden und Versicherern.
Baulicher Brandschutz
Er steckt im Gebäude selbst und wird schon bei der Planung festgelegt.
- Brandabschnitte: Große Gebäude werden durch Brandwände in Abschnitte geteilt. Ein Feuer soll in seinem Abschnitt bleiben.
- Feuerwiderstand: Bauteile werden danach eingestuft, wie lange sie einem Brand standhalten. Feuerhemmend bedeutet nach deutschem Bauordnungsrecht 30 Minuten, feuerbeständig 90 Minuten.
- Baustoffe: Sie werden nach ihrem Brandverhalten eingeteilt, von nichtbrennbar bis leicht entflammbar.
- Feuerschutz- und Rauchschutztüren: Sie schließen Öffnungen in Brandwänden und Treppenräumen. Sie müssen selbstschließend sein.
- Rettungswege: notwendige Treppenräume, Flure und Ausgänge, über die Menschen ins Freie kommen.
Anlagentechnischer Brandschutz
Technische Anlagen erkennen Brände, melden sie, bekämpfen sie oder halten Rettungswege frei:
- Brandmeldeanlagen mit automatischen Meldern und Handfeuermeldern
- Löschanlagen wie Sprinkler oder Gaslöschanlagen im Serverraum
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Sicherheitsbeleuchtung und beleuchtete Rettungszeichen
- Feststellanlagen, die Brandschutztüren im Alltag offen halten und bei Rauch automatisch schließen
- Wandhydranten und Steigleitungen für die Feuerwehr
Organisatorischer Brandschutz
Die besten Wände nützen nichts, wenn der Notausgang zugestellt ist. Organisatorisch heißt: Menschen und Abläufe.
- Brandschutzordnung nach DIN 14096: Teil A ist der Aushang für alle Personen im Gebäude mit den wichtigsten Verhaltensregeln. Teil B richtet sich an Beschäftigte ohne besondere Brandschutzaufgaben. Teil C gilt für Personen mit besonderen Aufgaben, etwa Brandschutzbeauftragte, Pförtner oder Werkschutz.
- Brandschutzhelfer: Nach der ASR A2.2 reicht in der Regel ein Anteil von 5 Prozent der Beschäftigten. Bei erhöhter Brandgefährdung oder vielen Publikumsbesuchern können mehr nötig sein.
- Brandschutzbeauftragter: berät den Betreiber und prüft regelmäßig die Einrichtungen.
- Unterweisungen und Räumungsübungen.
- Erlaubnisscheine für Feuerarbeiten: Schweißen, Trennschleifen oder Löten außerhalb fester Werkstätten nur mit schriftlicher Erlaubnis, Brandwache und Nachkontrolle.
- Ordnung: keine Lagerung in Fluren, Müll regelmäßig entsorgen, Rauchverbote durchsetzen.
Deine Rolle als Wachperson
Bei Kontrollgängen achtest du auf typische Mängel: verkeilte Brandschutztüren, zugestellte Notausgänge, fehlende oder entleerte Feuerlöscher, beschädigte Rettungszeichen, defekte Notbeleuchtung, offene Feuerstellen. Du meldest sie nach Dienstanweisung und dokumentierst sie. Kleine Mängel beseitigst du, wenn das deine Aufgabe ist, etwa einen Keil entfernen. Steht in der Brandschutzordnung Teil C eine Aufgabe für den Wachdienst, zum Beispiel die Feuerwehr einzuweisen, musst du sie kennen.
Ein Fall aus dem Dienst
Beim Abendrundgang in einem Hotel findest du die Brandschutztür zwischen Flur und Treppenhaus mit einem Holzkeil offen. Daneben stehen Wäschewagen. Der Nachtportier sagt, das sei praktisch, weil das Zimmermädchen sonst ständig die Tür aufhalten müsse. Du entfernst den Keil, die Tür schließt. Die Wäschewagen stellst du in den Nebenraum. Im Wachbuch notierst du Uhrzeit und Feststellung und gibst den Hinweis an die Hausleitung. Wenn die Tür dauerhaft offen stehen soll, ist eine zugelassene Feststellanlage mit Rauchmelder die richtige Lösung, kein Keil. Im Brandfall wäre das Treppenhaus sonst in Minuten verraucht und als Fluchtweg verloren.
Typische Prüfungsfallen
- Brandmeldeanlage ist anlagentechnisch, Brandschutzordnung organisatorisch, Brandwand baulich.
- Abwehrender Brandschutz ist Aufgabe der Feuerwehr, vorbeugender Brandschutz Sache von Bauherr, Betreiber und Beschäftigten.
- Brandschutzordnung Teil A ist der Aushang für alle, Teil C für Personen mit besonderen Aufgaben.
- Feuerschutztüren dürfen nicht verkeilt werden.
- Der Richtwert für Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 liegt bei 5 Prozent der Beschäftigten.
Warum Brände überhaupt entstehen, erklärt das Verbrennungsdreieck. Wie du reagierst, wenn es brennt, steht unter Verhalten im Brandfall.
Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema
Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
Welche Maßnahmen gehören zum anlagentechnischen Brandschutz?
An wen richtet sich Teil A der Brandschutzordnung nach DIN 14096?
Wie viele Brandschutzhelfer hält die ASR A2.2 bei normaler Brandgefährdung in der Regel für ausreichend?
Bei einem Kontrollgang findest du eine Brandschutztür, die mit einem Keil offen gehalten wird. Was ist richtig?
Was versteht man unter abwehrendem Brandschutz?
Welche Maßnahmen sind dem organisatorischen Brandschutz zuzuordnen?
Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Grundzüge der Sicherheitstechnik.
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