Kurz gesagt: Gewerbliche Ordnungsdienste bei Veranstaltungen sind Bewachung im Sinne von §34a GewO. Alle Kräfte brauchen mindestens die Unterrichtung. Wer bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen eine leitende Funktion hat, braucht die Sachkundeprüfung. Dort müssen alle Kräfte ein Namensschild tragen, und für alle fragt die Behörde beim Verfassungsschutz an. Ordner einer Versammlung nach dem Versammlungsgesetz sind dagegen ehrenamtliche Helfer des Versammlungsleiters.
Bei Veranstaltungen treffen viele Menschen auf engem Raum zusammen, oft mit Alkohol, Emotionen und Zeitdruck am Einlass. Fehler im Ordnungsdienst können hier Menschenleben kosten. Deshalb hat der Gesetzgeber für Großveranstaltungen strengere Regeln eingeführt. In der Prüfung wird vor allem gefragt, wer welche Qualifikation braucht und wo die Grenzen der Befugnisse liegen.
Was zum Veranstaltungsschutz gehört
Gewerbliche Ordnungs- und Sicherheitsdienste übernehmen bei Konzerten, Sportveranstaltungen, Messen, Festivals und Stadtfesten zum Beispiel:
- Einlasskontrolle mit Ticketprüfung, Taschenkontrolle und Abtasten,
- Schutz sensibler Bereiche wie Bühne, Backstage, Kasse oder VIP-Bereich,
- Besucherlenkung und Freihalten von Flucht- und Rettungswegen,
- Beobachtung der Besucherdichte vor der Bühne,
- Erstmaßnahmen und Alarmierung bei Notfällen, Unterstützung bei einer Räumung.
Der Veranstalter oder Betreiber ist für das Sicherheitskonzept verantwortlich. Die Versammlungsstättenverordnungen der Länder verlangen je nach Größe und Art der Veranstaltung ein solches Konzept und einen Ordnungsdienst unter einer verantwortlichen Leitung. Der Sicherheitsdienst setzt das Konzept um.
Welche Qualifikation wer braucht
| Funktion | Nachweis nach §34a GewO |
|---|---|
| Ordner bei einer normalen Veranstaltung | Unterrichtung |
| Ordner ohne Leitungsfunktion bei einer zugangsgeschützten Großveranstaltung | Unterrichtung, zusätzlich Abfrage beim Verfassungsschutz |
| Leitende Funktion bei einer zugangsgeschützten Großveranstaltung, etwa Abschnitts- oder Einsatzleitung | Sachkundeprüfung, zusätzlich Abfrage beim Verfassungsschutz |
Grundlage sind §34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 5 und Satz 5 Nr. 1 GewO. Zugangsgeschützt ist eine Veranstaltung, wenn der Zutritt kontrolliert wird, etwa über Tickets oder Einlasskontrollen an einem abgegrenzten Gelände. Ab wann eine Veranstaltung groß ist, legt die Gewerbeordnung nicht in Zahlen fest. Im Zweifel entscheidet der Arbeitgeber mit der Behörde, und sicherer ist es, die Sachkunde vorzuhalten.
Bei solchen Großveranstaltungen muss jede eingesetzte Kraft sichtbar ein Schild mit Namen oder Kennnummer und der Bezeichnung des Betriebs tragen, auch ohne Leitungsfunktion (§18 Abs. 3 BewachV).
Was du als Ordner darfst
Deine Befugnisse kommen aus dem Hausrecht des Veranstalters und aus den Jedermannsrechten. Daraus folgt:
- Du darfst den Einlass von Bedingungen abhängig machen, etwa einer Taschenkontrolle. Wer nicht einverstanden ist, kommt nicht rein. Durchsuchen gegen den Willen der Person darfst du nicht.
- Du darfst Besucher, die gegen die Hausordnung verstoßen, auffordern, das Gelände zu verlassen.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen und von Messern grundsätzlich verboten (§42 WaffG). Findest du so etwas am Einlass, verweigerst du den Zutritt mit dem Gegenstand und informierst je nach Dienstanweisung die Polizei.
- Außerhalb des Veranstaltungsgeländes, also auf der öffentlichen Straße davor, endet das Hausrecht. Dort hast du nur Jedermannsrechte.
Abgrenzung: Ordner bei einer Versammlung
Eine Demonstration ist keine Veranstaltung im gewerblichen Sinn, sondern eine Versammlung unter dem Schutz von Artikel 8 GG. Nach dem Versammlungsgesetz des Bundes, das in vielen Ländern noch gilt, kann sich der Versammlungsleiter ehrenamtlicher Ordner bedienen. Sie müssen volljährig sein, dürfen keine Waffen tragen und sind nur an weißen Armbinden mit der Aufschrift Ordner zu erkennen (§9 VersG). Einige Länder haben eigene Versammlungsgesetze mit ähnlichen Regeln. Diese Ordner handeln für den Leiter der Versammlung, nicht als Bewachungsunternehmen. Mehr dazu auf der Seite Versammlungen und Veranstaltungen.
Menschenmengen beobachten
Die größte Gefahr bei Großveranstaltungen ist nicht die Schlägerei, sondern zu hohe Dichte. Wenn Menschen nicht mehr selbst stehen können, sondern geschoben werden, wird es lebensgefährlich. Achte auf Wellenbewegungen in der Menge, Menschen, die über Absperrungen klettern, und Rufe aus der Mitte. Meldung an die Abschnittsleitung sofort, nicht erst, wenn es eng ist. Hintergründe erklären die Seiten Gruppe, Menge und Masse und Panik.
Ein Fall aus dem Dienst
Open-Air-Konzert mit eingezäuntem Gelände und Ticketkontrolle. Du stehst im Graben vor der Bühne. Während des dritten Songs drückt die Menge nach vorn. Eine junge Frau an der Absperrung ist blass und ruft um Hilfe. Du meldest per Funk an deinen Abschnittsleiter Überdruck vor der Bühne, ziehst die Frau mit einem Kollegen über die Absperrung und bringst sie zum Sanitätsposten. Der Abschnittsleiter gibt die Meldung an die Einsatzleitung weiter, die mit dem Veranstalter eine Ansage über die Bühne veranlasst und den Zulauf am Einlass bremst.
Dein Abschnittsleiter hat eine leitende Funktion bei einer zugangsgeschützten Großveranstaltung. Er braucht die Sachkundeprüfung. Du selbst brauchst die Unterrichtung, musst aber wie alle anderen ein Namensschild tragen.
Typische Prüfungsfallen
- Die Sachkundeprüfung ist bei Großveranstaltungen nur für leitende Funktionen vorgeschrieben.
- Namensschild und Verfassungsschutzabfrage gelten bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen für alle Kräfte.
- Taschenkontrolle am Einlass nur mit Einverständnis. Wer ablehnt, bleibt draußen.
- Versammlungsordner nach dem Versammlungsgesetz sind ehrenamtliche Helfer des Versammlungsleiters und tragen weiße Armbinden.
- Das Hausrecht des Veranstalters endet am Zaun.
Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema
Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
Wer braucht bei einer zugangsgeschützten Großveranstaltung die Sachkundeprüfung?
Was gilt bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen für Ordner ohne Leitungsfunktion?
Ein Besucher will am Einlass seine Tasche nicht kontrollieren lassen. Was darfst du?
Was gilt für Ordner einer Versammlung nach §9 Versammlungsgesetz?
Wo endet das Hausrecht des Veranstalters bei einem eingezäunten Festival?
Du bemerkst vor der Bühne starken Druck, Menschen werden gegen die Absperrung gedrückt. Was tust du zuerst?
Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Gewerberecht.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.