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Unfallverhütungsvorschriften

Brillenträger (§11)

Ein Satz mit großer Wirkung: Wer im Dienst auf seine Brille angewiesen ist, muss vorsorgen. Warum, wie und was die Prüfung dazu wissen will.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Nach §11 DGUV Vorschrift 23 müssen Versicherte, die bei Wach- und Sicherungsaufgaben zur Korrektur ihres Sehvermögens eine Brille tragen müssen, diese gegen Verlieren sichern oder eine Ersatzbrille mitführen. Die Pflicht trifft die Wachperson selbst.

Stell dir vor, du stehst nachts allein in einer Tiefgarage, jemand rempelt dich an, und deine Brille fliegt in die Dunkelheit. Ohne sie erkennst du weder Gesichter noch Kennzeichen, du findest das Funkgerät nicht und siehst die Stufe zum Treppenhaus nicht. Genau für diesen Moment gibt es §11 der DGUV Vorschrift 23. Er ist einer der kürzesten Paragrafen der Vorschrift und wird in der Prüfung trotzdem regelmäßig abgefragt, meist mit der Frage, welche zwei Möglichkeiten es gibt.

Was in §11 steht

Versicherte, die bei Wach- und Sicherungsaufgaben zur Korrektur ihres Sehvermögens eine Brille tragen müssen, haben diese gegen Verlieren zu sichern oder eine Ersatzbrille mitzuführen.

Drei Punkte lassen sich daraus ableiten:

  • Wen es trifft: Versicherte, die eine Brille zur Korrektur des Sehvermögens tragen müssen. Wer nur eine Lesebrille für den Papierkram hat und auf Streife ohne Brille sicher sieht, fällt nicht darunter.
  • Wer verpflichtet ist: die Wachperson selbst. Das ist eine der Stellen in der Vorschrift, an denen nicht der Unternehmer, sondern du handeln musst.
  • Was zu tun ist: entweder sichern oder Ersatz dabeihaben. Eine der beiden Möglichkeiten genügt.

Warum diese Regel

Im Wachdienst gibt es Situationen, in denen eine Brille leicht verloren geht: beim Laufen, bei einem Sturz, bei einem Gerangel am Einlass, beim Bücken unter eine Schranke oder bei starkem Wind auf einem Dach. Wer dann plötzlich schlecht sieht, gefährdet sich doppelt. Er stolpert leichter, und er kann eine Bedrohung nicht mehr einschätzen. Das Ziel der Vorschrift ist, dass du auch nach einem solchen Moment handlungsfähig bleibst.

Wie du die Brille sicherst

  • Brillenband oder Brillenkordel: hält die Brille am Kopf oder fängt sie auf. Für Einsätze mit Konfliktpotenzial ist ein eng anliegendes Sportband sinnvoller als eine lose Kordel, die man greifen kann.
  • Sportbügel: Bügel, die sich um das Ohr legen und fester sitzen.
  • Sportbrille mit Sehstärke: eng anliegend und oft bruchfester.

Die Alternative ist eine Ersatzbrille, die du griffbereit dabeihast. Griffbereit heißt am Körper oder im Streifenfahrzeug, nicht zu Hause im Badezimmer. Eine Ersatzbrille hilft aber nur, wenn du nach dem Verlust auch an sie herankommst. Deshalb ist die Sicherung für Tätigkeiten mit Konfrontationen meist die bessere Wahl.

Und Kontaktlinsen?

§11 spricht nur von der Brille. Kontaktlinsen nennt die Vorschrift nicht. Auch sie können verrutschen oder herausfallen, etwa bei Reizgas, Staub oder einem Schlag ins Gesicht. Eine sichere Praxisregel: Wer im Dienst Kontaktlinsen trägt, hat eine Ersatzbrille oder Ersatzlinsen dabei.

Zusammenhang mit anderen Paragrafen

Das Sehvermögen gehört zur körperlichen Eignung nach §3 DGUV Vorschrift 23. Wer eine Brille braucht, ist deshalb nicht ungeeignet. Entscheidend ist, dass er mit Sehhilfe sicher sieht und für den Verlustfall vorsorgt. Wo Augengefahren bestehen, etwa durch Funken, Splitter oder Chemikalien, reicht die normale Brille nicht. Dann braucht es eine Schutzbrille mit Sehstärke oder eine Überbrille, die als persönliche Schutzausrüstung vom Arbeitgeber gestellt wird. In der Leitstelle am Bildschirm wiederum kann eine spezielle Bildschirmbrille nötig sein, über die der Betriebsarzt im Rahmen der Vorsorge berät.

Geht deine Brille bei einem Arbeitsunfall kaputt oder verloren, gilt das nach §8 Abs. 3 SGB VII als Gesundheitsschaden. Die Berufsgenossenschaft kann dann den Ersatz übernehmen. Melde den Unfall deshalb auch dann, wenn du selbst unverletzt bist.

Ein Fall aus dem Dienst

Du arbeitest als Ordner bei einem Fußballspiel und trägst eine Brille mit minus vier Dioptrien. Beim Einlass drängelt eine Gruppe, jemand stößt dich, die Brille fällt zu Boden und wird zertreten. Hast du sie mit einem Sportband gesichert, wäre das vermutlich nicht passiert. Hast du eine Ersatzbrille in der Jackentasche, setzt du sie auf und arbeitest weiter. Hast du weder das eine noch das andere, bist du für den Rest des Einsatzes nicht mehr sicher einsetzbar und musst dich bei der Einsatzleitung abmelden. Den Vorfall meldest du als Arbeitsunfall.

Typische Prüfungsfallen

  • Es gibt zwei Möglichkeiten: Brille gegen Verlieren sichern oder Ersatzbrille mitführen. Eine reicht.
  • Die Pflicht trifft die Wachperson, nicht den Unternehmer.
  • Eine bruchsichere Brille ist nicht vorgeschrieben, es geht um das Verlieren.
  • Kontaktlinsen erwähnt §11 nicht. Die sichere Praxis ist trotzdem Ersatz dabeizuhaben.
  • Bei Augengefahren ersetzt die normale Brille keine Schutzbrille.
  • §11 steht nicht im Bußgeldkatalog des §28. Verbindlich ist er trotzdem, ein Verstoß kann arbeitsrechtliche Folgen haben.

Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema

Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 2 richtige Antworten

Was müssen Wachpersonen nach §11 DGUV Vorschrift 23 tun, wenn sie im Dienst eine Brille zur Korrektur des Sehvermögens tragen müssen?

Frage 2 von 6 · 1 richtige Antwort

Wen verpflichtet §11 DGUV Vorschrift 23?

Frage 3 von 6 · 1 richtige Antwort

Eine Wachperson trägt eine Lesebrille nur für den Schriftverkehr und sieht auf Streife ohne Brille sicher. Gilt §11 für den Streifengang?

Frage 4 von 6 · 1 richtige Antwort

Welche Maßnahme sichert die Brille im Sinne von §11 gegen Verlieren?

Frage 5 von 6 · 2 richtige Antworten

Bei einem Gerangel am Einlass wird deine Brille zerstört, du bist unverletzt. Was ist richtig?

Frage 6 von 6 · 1 richtige Antwort

In einem Werkstattbereich mit Funkenflug soll eine Wachperson mit Brille kontrollieren. Was gilt?

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