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Unfallverhütungsvorschriften

Überprüfung von Objekten (§8)

Ein Objekt ist nicht einmal sicher und dann für immer. §8 verlangt laufende Prüfungen und macht dich zum wichtigsten Hinweisgeber.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Nach §8 DGUV Vorschrift 23 muss der Unternehmer die zu sichernden Objekte unabhängig von den Pflichten des Auftraggebers auf Gefahren prüfen, regelmäßig und bei besonderem Anlass unverzüglich, und darüber Aufzeichnungen führen. Er verlangt vom Auftraggeber, Gefahren zu beseitigen, und schützt das Personal bis dahin auf andere Weise. Die Versicherten melden festgestellte Gefahren und getroffene Maßnahmen.

Ein Kunde baut um, ein Gerüst wird aufgestellt, im Winter fällt die Außenbeleuchtung aus, ein Hund wird neu auf das Gelände gebracht. Jedes Objekt verändert sich. §8 der DGUV Vorschrift 23 sorgt dafür, dass die Sicherheit des Wachpersonals mitwächst. Während §6 die Übernahme eines Auftrags regelt, geht es in §8 um die laufende Prüfung. Und anders als bei vielen Paragrafen hast du hier eine ausdrückliche eigene Pflicht.

Was in §8 steht

Absatz 1: Der Unternehmer prüft

Der Unternehmer hat unabhängig von den Pflichten des Auftraggebers sicherzustellen, dass die zu sichernden Objekte auf Gefahren geprüft werden. Über die Prüfungen sind Aufzeichnungen zu führen. Die Prüfungen erfolgen regelmäßig, bei besonderem Anlass unverzüglich.

Das Wort unabhängig ist wichtig. Der Kunde ist als Eigentümer für sein Gelände verantwortlich. Das entbindet den Sicherheitsdienst aber nicht. Er muss selbst hinschauen, weil es um seine Beschäftigten geht.

Absatz 2: Beseitigung verlangen, bis dahin anders schützen

Der Unternehmer hat vom Auftraggeber zu verlangen, dass vermeidbare Gefahren beseitigt oder Gefahrstellen abgesichert werden. Bis das erledigt ist, muss er Regelungen treffen, die die Sicherheit des Personals auf andere Weise gewährleisten.

Absatz 3: Die Versicherten melden

Die Versicherten haben festgestellte Gefahren und die dagegen getroffenen Maßnahmen dem Unternehmer zu melden.

Was geprüft wird

Nach den Durchführungsanweisungen erstrecken sich die Prüfungen besonders auf

  • örtlich bedingte Gefährdungen und Gefahrstellen,
  • das sicherheitsgerechte Verhalten der Versicherten,
  • Zustand und Funktionsfähigkeit von Ausrüstung und Fahrzeugen,
  • deren bestimmungsgemäße Verwendung.

Für diese Prüfungen eignen sich entsprechend ausgebildete Sicherheitskontrolleure. In vielen Unternehmen sind das Kontrolleure oder Objektleiter, die unangemeldet vorbeikommen.

Besondere Anlässe

Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, muss bei besonderem Anlass geprüft werden. Die Durchführungsanweisungen nennen:

  • Änderung eines bestehenden Auftrags
  • Veränderungen der örtlichen Gegebenheiten, etwa Umbau oder Baustelle
  • Unfälle
  • Überfälle
  • Störfälle

Hinweise der Versicherten sind dabei zu berücksichtigen. Deine Meldung kann also selbst der Anlass für eine Prüfung sein.

Wie überwacht und gemeldet wird

Überwacht wird durch persönliche Kontrollen und über Kommunikationssysteme. Ergänzend nennen die Durchführungsanweisungen willensunabhängig arbeitende Signalgeber, Aufzeichnungsgeräte in Fahrzeugen und Ortungssysteme.

Bis eine Gefahrstelle beseitigt ist, können zum Beispiel Kontrollwege und Kontrollpunkte verlegt oder bei Geldtransporten Wege und Zeiten geändert werden. Die Aufzeichnungen müssen auch zeigen, welche Maßnahmen getroffen wurden.

Melden kannst du je nach Lage per Telefon, Funk oder im Wachbuch. Nach den Durchführungsanweisungen ist auch der Ablöser zu informieren. Vorgesetzte dokumentieren die Meldungen und geben sie an die eingesetzten Kollegen weiter.

Ein Fall aus dem Dienst

Im Januar fährst du nachts Revier. Bei einem Autohaus ist seit zwei Nächten die Beleuchtung am Hinterhof aus, und an der Rampe zum Kontrollpunkt hat sich eine Eisfläche gebildet. Du kontrollierst den Punkt trotzdem, rutschst fast aus und erreichst ihn nur über einen Umweg.

Nach §8 Abs. 3 meldest du die Gefahr und was du getan hast, also den Umweg, an deine Einsatzleitung und trägst beides ins Wachbuch ein. Du sagst es auch dem Kollegen, der die nächste Nacht fährt. Dein Arbeitgeber muss nach Abs. 2 vom Autohaus verlangen, dass gestreut und die Beleuchtung repariert wird. Bis dahin muss er eine andere Lösung festlegen, etwa einen verlegten Kontrollpunkt oder eine Kontrolle nur von der Straßenseite. Weil sich die örtlichen Gegebenheiten verändert haben, ist auch eine neue Prüfung des Objekts fällig.

Typische Prüfungsfallen

  • Der Unternehmer prüft unabhängig von den Pflichten des Auftraggebers. "Das ist Sache des Kunden" ist falsch.
  • Geprüft wird regelmäßig und bei besonderem Anlass unverzüglich, nicht nur einmal bei Vertragsbeginn.
  • Bis zur Beseitigung muss die Sicherheit des Personals auf andere Weise gewährleistet werden.
  • Die Wachperson meldet festgestellte Gefahren und auch die dagegen getroffenen Maßnahmen.
  • Über die Prüfungen werden Aufzeichnungen geführt.

Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema

Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 2 richtige Antworten

Wann müssen zu sichernde Objekte nach §8 Abs. 1 DGUV Vorschrift 23 auf Gefahren geprüft werden?

Frage 2 von 6 · 1 richtige Antwort

Der Auftraggeber sagt, für die Sicherheit auf seinem Gelände sei allein er zuständig. Was gilt nach §8 DGUV Vorschrift 23?

Frage 3 von 6 · 1 richtige Antwort

Was muss der Unternehmer tun, solange eine gemeldete Gefahrstelle beim Kunden noch nicht beseitigt ist?

Frage 4 von 6 · 2 richtige Antworten

Was müssen die Versicherten nach §8 Abs. 3 DGUV Vorschrift 23 dem Unternehmer melden?

Frage 5 von 6 · 1 richtige Antwort

Welcher Umstand ist nach den Durchführungsanweisungen ein besonderer Anlass für eine unverzügliche Prüfung?

Frage 6 von 6 · 1 richtige Antwort

Du stellst auf dem Kontrollgang eine neue Gefahrstelle fest. Wen musst du nach den Durchführungsanweisungen neben deinem Vorgesetzten ebenfalls informieren?

Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Unfallverhütungsvorschriften.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.