Kurz gesagt: Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte, die den Unternehmer bei der Unfallverhütung unterstützen. Sie achten darauf, dass Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung vorhanden sind und benutzt werden, und machen auf Gefahren aufmerksam. Sie haben keine Weisungsbefugnis und tragen keine Verantwortung für den Arbeitsschutz, dürfen wegen ihrer Aufgabe aber nicht benachteiligt werden.
Der Sicherheitsbeauftragte ist ein Kollege, kein Chef. Er arbeitet mit dir in der Schicht, kennt die Objekte und sieht Gefahren, bevor sie in einem Bericht stehen. Gerade im Bewachungsgewerbe, wo die Leute über viele Einsatzorte verteilt sind und Vorgesetzte selten vor Ort sind, ist er ein wichtiges Bindeglied. In der Prüfung geht es um drei Punkte: Wer muss ihn bestellen, was sind seine Aufgaben und was darf er gerade nicht.
Was im Gesetz steht
Die zentrale Norm ist §22 SGB VII. Sie wurde 2026 geändert, die Schwellenwerte sind gestiegen. Nach der aktuellen Fassung gilt:
- 50 oder mehr Beschäftigte: Der Unternehmer muss Sicherheitsbeauftragte bestellen, unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats. Dabei berücksichtigt er die Unfall- und Gesundheitsgefahren und die Zahl der Beschäftigten.
- Mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigte: Ein Sicherheitsbeauftragter ist zu bestellen, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht.
- 50 bis unter 250 Beschäftigte ohne besondere Gefährdung: Ein einziger Sicherheitsbeauftragter reicht aus, um die Pflicht zu erfüllen.
- Der Unfallversicherungsträger kann die Bestellung anordnen, wenn eine besondere Gefährdung besteht.
Wer entgegen §22 Absatz 1 keinen Sicherheitsbeauftragten bestellt, handelt nach §209 Absatz 1 Nummer 3a SGB VII ordnungswidrig. Das Bußgeld kann bis zu 10.000 Euro betragen.
Wichtig für deine Unterlagen: §20 DGUV Vorschrift 1 nennt noch die frühere Grenze von mehr als 20 Beschäftigten. Viele Lehrbücher und ältere Prüfungsfragen arbeiten deshalb mit der Zahl 20. Das Gesetz geht vor: §20 DGUV Vorschrift 1 gilt nur noch so weit, wie §22 SGB VII es zulässt, und die Berufsgenossenschaften passen ihre Vorschrift an. Wenn in einer Frage nach der Zahl gefragt wird, achte genau darauf, ob nach der Pflicht im Regelfall oder bei besonderer Gefährdung gefragt ist.
Die Aufgaben
§22 Absatz 2 SGB VII und gleichlautend §20 Absatz 2 DGUV Vorschrift 1 beschreiben die Aufgaben. Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Unternehmer bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, insbesondere indem sie
- sich davon überzeugen, dass die vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen vorhanden sind und ordnungsgemäß benutzt werden,
- auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam machen.
Im Wachdienst heißt das zum Beispiel: Er merkt, dass in einem Objekt die Handleuchten nicht mehr aufgeladen werden, dass Kollegen die Warnweste im Werksverkehr weglassen oder dass ein Kontrollweg seit Wochen unbeleuchtet ist. Er spricht die Kollegen an und meldet die Mängel dem Vorgesetzten.
Nach §20 DGUV Vorschrift 1 muss der Unternehmer ihm Gelegenheit geben, an Betriebsbesichtigungen und Unfalluntersuchungen der Aufsichtspersonen teilzunehmen, ihm die Ergebnisse mitteilen und ihn an Aus- und Fortbildungen des Unfallversicherungsträgers teilnehmen lassen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte sollen eng mit ihm zusammenarbeiten.
Was der Sicherheitsbeauftragte nicht ist
Kein Vorgesetzter
Er hat keine Weisungsbefugnis. Er kann Kollegen ansprechen, überzeugen und Mängel melden. Anordnen kann er nichts. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt beim Unternehmer und den Führungskräften.
Nicht haftbar für seine Funktion
Weil er keine Verantwortung übernimmt, haftet er auch nicht dafür, dass in seinem Bereich ein Unfall passiert. Und er darf nach §22 Absatz 3 SGB VII wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden, von der Bestellung bis zum Widerruf.
Keine Fachkraft für Arbeitssicherheit
| Funktion | Rolle | Grundlage |
|---|---|---|
| Sicherheitsbeauftragter | Kollege vor Ort, unterstützt und meldet, ehrenamtlich neben der eigentlichen Arbeit | §22 SGB VII, §20 DGUV Vorschrift 1 |
| Fachkraft für Arbeitssicherheit | fachkundige Beratung des Unternehmers | Arbeitssicherheitsgesetz, §19 DGUV Vorschrift 1 |
| Betriebsarzt | arbeitsmedizinische Beratung und Vorsorge | Arbeitssicherheitsgesetz, §19 DGUV Vorschrift 1 |
| Ersthelfer | Erste Hilfe im Notfall | §26 DGUV Vorschrift 1 |
Eine Person kann mehrere Rollen haben, etwa Sicherheitsbeauftragter und Ersthelfer. Die Aufgaben bleiben aber getrennt. Mehr zum Zusammenspiel der Funktionen steht auf der Seite Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Ein Fall aus dem Dienst
Ein Wachmann ist Sicherheitsbeauftragter in einem Unternehmen mit 120 Beschäftigten. Bei einem Kontrollgang sieht er, dass der Kollege am Werkstor ohne Warnweste zwischen rangierenden Lkw steht. Er spricht ihn an, der Kollege winkt ab: "Du hast mir gar nichts zu sagen."
Formal hat der Kollege recht, eine Weisung kann der Sicherheitsbeauftragte nicht erteilen. Aber er hat seine Aufgabe erfüllt, indem er auf die Gefahr hingewiesen hat. Jetzt meldet er den Vorfall dem Einsatzleiter, der die Weisung erteilen kann. Dafür darf ihm niemand einen Nachteil machen, auch nicht, wenn der Kollege sich beschwert.
Typische Prüfungsfallen
- Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis und tragen keine Verantwortung für den Arbeitsschutz.
- Sie dürfen wegen ihrer Aufgabe nicht benachteiligt werden.
- Bestellt werden sie vom Unternehmer unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats, nicht von der Berufsgenossenschaft.
- Sicherheitsbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit sind verschiedene Funktionen.
- Seit der Reform 2026: Pflicht ab 50 Beschäftigten, bei besonderer Gefährdung schon ab mehr als 20. Ältere Fragen nennen oft pauschal mehr als 20.
Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema
Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
Welche Aufgaben haben Sicherheitsbeauftragte nach §22 Abs. 2 SGB VII?
Welche Befugnis hat ein Sicherheitsbeauftragter gegenüber seinen Kollegen?
Was gilt nach §22 Abs. 3 SGB VII für Sicherheitsbeauftragte?
Wer bestellt die Sicherheitsbeauftragten?
Ab welcher Beschäftigtenzahl müssen nach der aktuellen Fassung von §22 Abs. 1 SGB VII im Regelfall Sicherheitsbeauftragte bestellt werden?
Wodurch unterscheidet sich der Sicherheitsbeauftragte von der Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Unfallverhütungsvorschriften.
§22 SGB VII im Wortlaut (gesetze-im-internet.de) · Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.