Kurz gesagt: Elektroimpulsgeräte sind Waffen. Erlaubt sind sie nur, wenn sie als gesundheitlich unbedenklich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen, dann ab 18 erlaubnisfrei. Distanz-Elektroimpulsgeräte, die Elektroden verschießen, sind für Privatpersonen immer verboten.
Elektroschocker werden im Internet als kompaktes Abwehrmittel für jedermann beworben, oft mit Bildern von Polizisten und Sicherheitskräften. Viele dieser Geräte sind in Deutschland verboten, und wer sie kauft, besitzt eine verbotene Waffe. Für Wachpersonen ist das Thema aus zwei Gründen wichtig: Du musst bei Kontrollen erkennen, ob ein Gerät legal sein kann, und du solltest dich nicht von der Werbung dazu verleiten lassen, ein solches Gerät im Dienst zu tragen.
Was im Gesetz steht
Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.2.1 WaffG nennt Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen, und als Beispiel ausdrücklich Elektroimpulsgeräte. Sie sind dazu bestimmt, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen, und damit Waffen nach §1 Abs. 2 Nr. 2a WaffG.
Ob ein solches Gerät erlaubt oder verboten ist, regelt Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.6. Verboten sind danach:
- Elektroimpulsgeräte, die nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und kein amtliches Prüfzeichen zum Nachweis tragen
- Distanz-Elektroimpulsgeräte, die den Stromimpuls über einen leitfähigen Flüssigkeitsstrahl übertragen oder über Drähte verbundene Elektroden am Körper anbringen. Das sind Geräte nach Art des bekannten Tasers.
Die Prüfung führt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt durch. Nur wenn die Grenzwerte eingehalten sind, darf der Hersteller das Prüfzeichen anbringen, und ohne dieses Zeichen dürfen Elektroimpulsgeräte nicht überlassen werden (§15 Abs. 5 Beschussverordnung).
Was das praktisch heißt
Kontaktgerät mit Prüfzeichen
Ein Elektroimpulsgerät, das direkt auf den Körper gedrückt wird und das amtliche Prüfzeichen trägt, ist erlaubt. Für Erwerb und Besitz brauchst du keine Erlaubnis, aber du musst nach §2 Abs. 1 WaffG mindestens 18 Jahre alt sein. Auch das Führen ist erlaubnisfrei, denn die Erlaubnispflicht des Waffengesetzes betrifft nur Schusswaffen. Im allgemeinen Führverbot des §42a WaffG stehen Elektroimpulsgeräte ebenfalls nicht.
Wie bei jeder Waffe gelten trotzdem die allgemeinen Führverbote: bei öffentlichen Veranstaltungen, im Kino und in der Diskothek nach §42 Abs. 1, in Waffenverbotszonen und im öffentlichen Fernverkehr nach §42b.
Kontaktgerät ohne Prüfzeichen
Fehlt das Prüfzeichen, ist das Gerät eine verbotene Waffe. Schon der Besitz ist nach §52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG strafbar, die Strafe reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Ein CE-Zeichen oder ein Hinweis wie Zertifiziert im Onlineshop ersetzt das amtliche Prüfzeichen nicht. Mehr zur Verbotsliste findest du unter Verbotene Waffen nach Anlage 2 WaffG.
Distanzgerät
Ein Gerät, das Pfeilelektroden an Drähten verschießt, ist für Privatpersonen immer verboten, mit oder ohne Prüfzeichen. Dass Polizeien solche Geräte einsetzen, beruht auf dem Polizeirecht und gilt für Wachpersonen nicht. Du hast keine polizeilichen Befugnisse.
Geräte gegen Tiere
Für Elektroimpulsgeräte, die Tieren Schmerzen zufügen sollen, gibt es eine eigene Regel. Viehtreiber und Geräte für die sachgerechte Hundeausbildung sind ausgenommen. Andere Geräte gegen Tiere sind ohne Prüfzeichen verboten (Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.4).
Elektroimpulsgeräte im Dienst
§17 Abs. 1 BewachV nennt für die Dienstanweisung ausdrücklich Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen und Reizstoffsprühgeräte. Elektroimpulsgeräte stehen dort nicht. Das heißt nicht, dass du sie einfach mitbringen darfst. Dein Arbeitgeber regelt über die Dienstanweisung und sein Weisungsrecht, welche Ausrüstung du trägst, und viele Unternehmen schließen Elektroimpulsgeräte ausdrücklich aus. Nimmst du trotzdem ein eigenes Gerät mit, verstößt du gegen die Dienstanweisung.
Wird im Wachdienst von einer Waffe Gebrauch gemacht, muss der Arbeitgeber das nach §20 Abs. 2 BewachV unverzüglich der Gewerbebehörde und, falls das noch nicht geschehen ist, der Polizei anzeigen. Das gilt auch für ein Elektroimpulsgerät, denn es ist eine Waffe. Du meldest den Einsatz deshalb sofort deinem Arbeitgeber und der Polizei. Mehr dazu auf der Seite Waffen im Bewachungsdienst.
Grenzen beim Einsatz
Ein Elektroimpulsgerät darfst du nur einsetzen, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt, praktisch also in Notwehr oder Nothilfe. Ohne diese Rechtfertigung ist der Einsatz eine gefährliche Körperverletzung mittels einer Waffe nach §224 Abs. 1 Nr. 2 StGB.
Auch wenn eine Notwehrlage besteht, hat das Gerät praktische Schwächen:
- Kontaktgeräte wirken nur aus nächster Nähe. Du musst also an den Angreifer heran, genau das willst du vermeiden.
- Dicke Kleidung und ein entschlossener oder berauschter Angreifer können die Wirkung stark mindern.
- Im Gerangel kann dir das Gerät entrissen und gegen dich eingesetzt werden.
- Bei Menschen mit Herzerkrankungen oder Herzschrittmacher besteht ein besonderes Risiko.
Ein Fall aus dem Dienst
Ein Kollege aus deinem Objektschutzteam zeigt dir in der Pause stolz sein neues Gerät. Es sieht aus wie eine Pistole, verschießt zwei Pfeilelektroden an dünnen Drähten und wurde ihm als Polizei-Taser für Sicherheitsdienste verkauft. Er will es ab morgen im Dienst tragen.
Das ist ein Distanz-Elektroimpulsgerät und damit nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.6 verboten. Schon der Besitz ist strafbar, Werbung und Kaufbeleg ändern daran nichts. Sag ihm das klar und rate ihm, das Gerät nicht mitzubringen. Hat er es schon im Objekt, gehört es nicht in den Spind, sondern zur Polizei. Der Arbeitgeber sollte informiert werden.
Zweite Situation: Bei der Einlasskontrolle einer Diskothek findest du in einer Handtasche einen kleinen Elektroschocker. Ob er ein Prüfzeichen hat, ist egal: In der Diskothek darf ihn niemand führen. Die Besitzerin muss das Gerät wegbringen oder abgeben, sonst kommt sie nicht hinein. Ohne Prüfzeichen informierst du die Polizei.
Typische Prüfungsfallen
- Elektroimpulsgeräte sind nicht grundsätzlich verboten. Mit amtlichem Prüfzeichen sind sie ab 18 erlaubnisfrei.
- Distanz-Elektroimpulsgeräte sind für Privatpersonen immer verboten, auch mit Prüfzeichen.
- Ein CE-Zeichen ist kein amtliches Prüfzeichen.
- Erlaubnisfreies Führen gilt nicht auf öffentlichen Veranstaltungen und in der Diskothek.
- Der Einsatz ohne Notwehrlage ist eine gefährliche Körperverletzung mittels einer Waffe.
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