Kurz gesagt: Gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn eine Körperverletzung auf eine der fünf Arten in §224 StGB begangen wird, etwa mit einem gefährlichen Werkzeug oder gemeinschaftlich. Die Strafe beträgt sechs Monate bis zehn Jahre, ein Strafantrag ist nicht nötig.
Die gefährliche Körperverletzung ist für Wachpersonen aus einem einfachen Grund wichtig: Du bist selten allein und selten ohne Ausrüstung. Wer im Zweierteam arbeitet und eine schwere Metalltaschenlampe am Gürtel trägt, erfüllt bei einem unberechtigten Eingriff schnell nicht mehr nur §223, sondern §224. Das ändert den Strafrahmen erheblich und macht aus einem Antragsdelikt ein Offizialdelikt. In der Prüfung musst du die fünf Nummern sicher kennen und auf Fälle anwenden können.
Was im Gesetz steht
§224 Absatz 1 StGB baut auf der Körperverletzung nach §223 auf. Gefährlich wird sie, wenn der Täter sie begeht
- durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
- mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
- mittels eines hinterlistigen Überfalls,
- mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
- mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung.
Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Nach Absatz 2 ist der Versuch strafbar.
Zwei Punkte werden oft verwechselt: Weil die Mindeststrafe unter einem Jahr liegt, ist §224 ein Vergehen und kein Verbrechen. Und §230 gilt nur für §223 und §229. Die gefährliche Körperverletzung wird deshalb immer von Amts wegen verfolgt.
Die fünf Nummern erklärt
Nr. 1: Gift oder gesundheitsschädliche Stoffe
Gemeint sind Stoffe, die chemisch oder physikalisch die Gesundheit schädigen können. Beispiele: K.-o.-Tropfen im Getränk, Säure, Reizgas. Ein Pfefferspray, das jemandem ins Gesicht gesprüht wird, kann je nach Fall unter Nummer 1 oder Nummer 2 fallen. Für dich als Wachperson ist das Ergebnis gleich: Wer Pfefferspray ohne Rechtfertigung einsetzt, begeht eine gefährliche Körperverletzung.
Nr. 2: Waffe oder gefährliches Werkzeug
Ein gefährliches Werkzeug ist ein Gegenstand, der nach seiner Beschaffenheit und der Art, wie er im konkreten Fall eingesetzt wird, erhebliche Verletzungen verursachen kann. Es kommt also auf den Einsatz an. Eine Taschenlampe in der Hand ist harmlos, ein Schlag damit gegen den Kopf ist es nicht. Weitere Beispiele aus der Rechtsprechung: Glasflasche, Gürtelschnalle, ein Tritt mit festem Schuh gegen den Kopf. Auch ein Hund, der auf einen Menschen gehetzt wird, kann ein gefährliches Werkzeug sein.
Nr. 3: Hinterlistiger Überfall
Hinterlistig ist ein Überfall, wenn der Täter seine Angriffsabsicht planmäßig verdeckt, um dem Opfer die Abwehr zu erschweren. Beispiel: Jemand reicht freundlich die Hand und schlägt im selben Moment mit der anderen zu. Ein Angriff von hinten oder ein bloßer Überraschungseffekt reicht dafür allein nicht.
Nr. 4: Gemeinschaftlich mit einem anderen Beteiligten
Es genügt, dass mindestens zwei Beteiligte am Tatort zusammenwirken. Der zweite muss nicht selbst zuschlagen. Es reicht, wenn er bewusst dabei ist und den Täter unterstützt, etwa indem er das Opfer festhält. Das Opfer steht dann mehreren gegenüber und hat weniger Chancen, sich zu wehren. Für Wachpersonen im Team ist diese Nummer besonders gefährlich.
Nr. 5: Lebensgefährdende Behandlung
Die Behandlung muss nach überwiegender Ansicht nur geeignet sein, das Leben zu gefährden. Eine konkrete Lebensgefahr muss nicht eingetreten sein. Beispiele: Würgen am Hals, wiederholte Tritte gegen den Kopf, ein Stoß eine Treppe hinunter. Auch das lange Fixieren einer Person in Bauchlage mit Druck auf Rücken oder Brustkorb kann lebensgefährlich sein, weil sie keine Luft mehr bekommt.
Rechtfertigung bleibt möglich
§224 heißt nicht, dass du nie ein Hilfsmittel einsetzen darfst. Greift dich jemand mit einem Messer an, kann der Einsatz von Pfefferspray durch Notwehr gerechtfertigt sein, wenn kein milderes Mittel sicher wirkt. Der Tatbestand des §224 ist dann zwar erfüllt, aber du handelst nicht rechtswidrig. Je gefährlicher das Mittel, desto genauer wird später geprüft, ob es wirklich erforderlich war. Das Festnahmerecht nach §127 StPO deckt solche Mittel in aller Regel nicht.
Ein Fall aus dem Dienst
Zwei Wachpersonen arbeiten an der Tür eines Clubs. Ein Gast schlägt einem von ihnen ins Gesicht. Beide bringen ihn zu Boden und halten ihn fest. Bis hierhin ist das Notwehr und Nothilfe. Der Gast liegt jetzt am Boden, wehrt sich nicht mehr und wird von Kollege A festgehalten. Kollege B tritt ihm mit seinen Sicherheitsschuhen zweimal in die Seite, „damit er es sich merkt“.
Die Tritte sind keine Verteidigung mehr, der Angriff ist beendet. Bei festen Sicherheitsschuhen liegt eine Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs nahe, denn solche Tritte können erhebliche Verletzungen verursachen. Hält A den Gast bewusst weiter fest, damit B treten kann, wirkt er mit. Dann ist auch Nummer 4 erfüllt, und A kann selbst als Beteiligter bestraft werden.
Typische Prüfungsfallen
- §224 ist ein Vergehen, weil die Mindeststrafe sechs Monate beträgt.
- Gefährliche Körperverletzung ist kein Antragsdelikt.
- Ob ein Gegenstand ein gefährliches Werkzeug ist, hängt von der konkreten Verwendung ab.
- Für Nummer 4 reicht ein zweiter Beteiligter am Tatort, der den Täter unterstützt.
- Bei Nummer 5 genügt die Eignung zur Lebensgefährdung, eine konkrete Lebensgefahr ist nicht nötig.
- Auch eine gefährliche Körperverletzung kann durch Notwehr gerechtfertigt sein.
Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema
Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
Welche Begehungsweisen nennt §224 Abs. 1 StGB?
Ist die gefährliche Körperverletzung ein Verbrechen?
Wann ist eine Taschenlampe ein gefährliches Werkzeug im Sinne von §224 Abs. 1 Nr. 2 StGB?
Zwei Wachpersonen bringen einen Gast zu Boden. Als er sich nicht mehr wehrt, hält A ihn fest und B schlägt zu. Welche Nummer des §224 kommt besonders in Betracht?
Welche Aussagen zu §224 StGB treffen zu?
Ein Mann greift dich mit einem Messer an. Du setzt Pfefferspray ein, weil nichts Milderes sicher wirkt. Was gilt?
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