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Straf- und Strafverfahrensrecht

Schwere Körperverletzung (§226 StGB)

Ein einziger Schlag kann ein Auge kosten. Wann eine Körperverletzung wegen ihrer dauerhaften Folgen zum Verbrechen wird.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Schwere Körperverletzung liegt vor, wenn eine Körperverletzung zu einer der dauerhaften Folgen in §226 StGB führt, etwa dem Verlust des Sehvermögens auf einem Auge oder einer erheblichen dauernden Entstellung. Für die Folge genügt Fahrlässigkeit. Die Mindeststrafe beträgt ein Jahr.

Bei der gefährlichen Körperverletzung geht es darum, wie der Täter vorgeht. Bei der schweren Körperverletzung geht es darum, was am Ende dabei herauskommt. Ein Faustschlag am Einlass kann eine Augenhöhle brechen, ein Stoß kann zu einem Sturz mit bleibender Lähmung führen. Wer so etwas verursacht, steht vor einem Verbrechen mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe, auch wenn er die schwere Folge gar nicht wollte. Genau dieser Punkt wird in der Prüfung gern gefragt.

Was im Gesetz steht

§226 Absatz 1 StGB: Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person

  1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
  2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
  3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

dann ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Nach Absatz 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, wenn der Täter die schwere Folge absichtlich oder wissentlich verursacht. Absatz 3 regelt minder schwere Fälle: sechs Monate bis fünf Jahre im Fall von Absatz 1, ein Jahr bis zehn Jahre im Fall von Absatz 2.

Wie §226 aufgebaut ist

§226 ist ein erfolgsqualifiziertes Delikt. Das heißt: Grundlage ist eine vorsätzliche Körperverletzung nach §223. Daraus entsteht eine schwere Folge. Für diese Folge genügt nach §18 StGB, dass der Täter sie wenigstens fahrlässig verursacht hat. Er muss sie also nicht gewollt haben. Es reicht, dass er sie bei der nötigen Sorgfalt hätte vorhersehen können.

Zusätzlich muss sich in der Folge gerade die Gefahr verwirklichen, die mit der Körperverletzung verbunden war. Wer jemandem ins Gesicht schlägt, schafft genau die Gefahr einer Augenverletzung.

Die schweren Folgen erklärt

Sehvermögen, Gehör, Sprechvermögen, Fortpflanzungsfähigkeit

Beim Sehvermögen reicht ausdrücklich ein Auge. Gemeint ist der Verlust der wesentlichen Sehfähigkeit, nicht nur eine leichte Verschlechterung. Beim Gehör fehlt diese Formulierung. Nach herrschender Ansicht ist deshalb das Hörvermögen insgesamt gemeint, die Taubheit auf einem Ohr reicht nicht.

Wichtiges Glied

Ein Glied ist ein Körperteil mit eigener Funktion, das über ein Gelenk mit dem Körper verbunden ist, also etwa Arm, Hand, Finger, Bein oder Fuß. Innere Organe wie eine Niere sind nach herrschender Ansicht keine Glieder. Ob ein Glied wichtig ist, beurteilt die Rechtsprechung auch nach den Umständen der verletzten Person. Ein Daumen oder Zeigefinger kann wichtig sein. Es genügt auch, dass das Glied zwar noch da ist, aber dauernd nicht mehr gebraucht werden kann, etwa ein Finger oder eine Hand, die nach einer Sehnen- oder Nervenverletzung dauerhaft nicht mehr bewegt werden kann.

Entstellung, Siechtum, Lähmung, geistige Krankheit oder Behinderung

Entstellt ist, wer in seinem äußeren Erscheinungsbild erheblich und dauerhaft verunstaltet ist, etwa durch eine große Narbe im Gesicht. Beim Verlust von Zähnen ist umstritten, wie weit eine mögliche Korrektur durch Zahnersatz zu berücksichtigen ist. Siechtum ist ein lang andauernder, chronischer Krankheitszustand, der die Gesundheit allgemein schwächt. Lähmung ist eine erhebliche Bewegungsbeeinträchtigung. Auch eine dauerhafte geistige Krankheit oder Behinderung, etwa nach einer Hirnverletzung, fällt darunter.

Abgrenzung

VorschriftWorauf es ankommtStrafe
§224die Art der Begehung, etwa mit Werkzeug oder zu zweit6 Monate bis 10 Jahre
§226 Abs. 1eine dauerhafte schwere Folge, wenigstens fahrlässig1 bis 10 Jahre
§226 Abs. 2die schwere Folge absichtlich oder wissentlichnicht unter 3 Jahren
§227der Tod des Opfers als Folge der Körperverletzungnicht unter 3 Jahren

§224 und §226 können zusammen vorliegen. Wer mit einer Flasche zuschlägt und dabei ein Auge zerstört, erfüllt beide.

Ein Fall aus dem Dienst

Ein abgewiesener Gast schubst dich am Einlass mit beiden Händen gegen die Brust. Du schlägst ihm daraufhin mit der Faust ins Gesicht. Er erleidet einen Bruch der Augenhöhle und verliert auf dem rechten Auge fast vollständig die Sehkraft. Du wolltest ihm wehtun, aber sicher nicht das Auge zerstören.

Die Körperverletzung war vorsätzlich. Die schwere Folge war bei einem Faustschlag ins Gesicht vorhersehbar, also mindestens fahrlässig. Damit ist §226 Absatz 1 Nummer 1 erfüllt. Gerechtfertigt bist du nicht: Gegen einen Schubser war der Faustschlag nicht das mildeste wirksame Mittel. Abwehren, Abstand gewinnen, Kollegen rufen hätte gereicht. Straflos bleibt nach §33 StGB nur, wer die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet, nicht aus Wut.

Typische Prüfungsfallen

  • §226 ist ein Verbrechen, weil die Mindeststrafe ein Jahr beträgt.
  • Für die schwere Folge reicht Fahrlässigkeit. Wer sie absichtlich oder wissentlich herbeiführt, fällt unter Absatz 2.
  • Ein Auge reicht, ein Ohr nach herrschender Ansicht nicht.
  • Innere Organe sind keine wichtigen Glieder im Sinne von §226.
  • §224 fragt nach der Art der Tat, §226 nach ihrer Folge.

Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema

Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 2 richtige Antworten

Welche Folgen nennt §226 Abs. 1 StGB?

Frage 2 von 6 · 1 richtige Antwort

Welche innere Einstellung muss der Täter bei §226 Abs. 1 StGB zur schweren Folge haben?

Frage 3 von 6 · 1 richtige Antwort

Welche Strafe sieht §226 Abs. 1 StGB vor?

Frage 4 von 6 · 1 richtige Antwort

Ein Opfer ist nach einem Schlag auf einem Ohr dauerhaft taub, auf dem anderen hört es normal. Liegt der Verlust des Gehörs im Sinne von §226 vor?

Frage 5 von 6 · 2 richtige Antworten

Welche Aussagen zur schweren Körperverletzung treffen zu?

Frage 6 von 6 · 1 richtige Antwort

Ein Gast verliert nach einem Faustschlag einen Zeigefinger nicht, kann ihn aber wegen einer Sehnenverletzung dauerhaft nicht mehr bewegen. Was gilt?

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