Start / Sachgebiete / Straf- und Strafverfahrensrecht / Verbrechen und Vergehen (§12 StGB)

Straf- und Strafverfahrensrecht

Verbrechen und Vergehen (§12 StGB)

Ein Jahr Mindeststrafe macht den Unterschied. Wie du Verbrechen und Vergehen sicher unterscheidest und warum das im Dienst eine Rolle spielt.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Verbrechen sind rechtswidrige Taten mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe oder mehr. Alle anderen Straftaten sind Vergehen. Maßgeblich ist allein die angedrohte Mindeststrafe, nicht die Höchststrafe und nicht das spätere Urteil.

Im Alltag nennt man jede schwere Tat ein Verbrechen. Im Strafrecht ist der Begriff genau festgelegt, und die Prüfung fragt ihn gern mit Beispielen ab: Ist ein Diebstahl ein Verbrechen? Und ein Raub? Die Einteilung entscheidet unter anderem darüber, ob schon der Versuch strafbar ist und ob ein Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden kann. Für dich als Wachperson ist sie außerdem ein Gradmesser, wie ernst eine Lage ist.

Was im Gesetz steht

§12 StGB hat drei Absätze:

  • Absatz 1: Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
  • Absatz 2: Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind.
  • Absatz 3: Schärfungen oder Milderungen nach dem Allgemeinen Teil oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle bleiben für die Einteilung außer Betracht.

So prüfst du es

Du schaust in den Grundtatbestand oder die Qualifikation und suchst die untere Grenze der Strafe. Steht dort "Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr" oder "von einem Jahr bis zu zehn Jahren", ist es ein Verbrechen. Steht dort "Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe", gibt es keine erhöhte Untergrenze. Dann ist es ein Vergehen.

Die Höchststrafe spielt keine Rolle. Die gefährliche Körperverletzung kann mit bis zu zehn Jahren bestraft werden und ist trotzdem ein Vergehen, weil die Mindeststrafe sechs Monate beträgt. Auch das konkrete Urteil ist egal. Wer wegen Raubes in einem minder schweren Fall zu acht Monaten verurteilt wird, hat trotzdem ein Verbrechen begangen.

Beispiele aus dem Sicherheitsalltag

TatMindeststrafeEinordnung
Hausfriedensbruch, §123GeldstrafeVergehen
Diebstahl, §242GeldstrafeVergehen
Besonders schwerer Fall des Diebstahls, §243drei MonateVergehen
Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, §244 Abs. 1sechs MonateVergehen
Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung, §244 Abs. 4ein JahrVerbrechen
Gefährliche Körperverletzung, §224sechs MonateVergehen
Schwere Körperverletzung, §226ein JahrVerbrechen
Raub, §249ein JahrVerbrechen
Räuberischer Diebstahl, §252gleich einem RäuberVerbrechen
Brandstiftung, §306ein JahrVerbrechen
Falsche uneidliche Aussage, §153drei MonateVergehen
Meineid, §154ein JahrVerbrechen

Der besonders schwere Fall des Diebstahls nach §243 ist ein gutes Beispiel für Absatz 3. Selbst wenn ein Regelbeispiel einen höheren Strafrahmen auslöst, bleibt der Diebstahl ein Vergehen. Umgekehrt bleibt ein Raub ein Verbrechen, auch wenn das Gericht einen minder schweren Fall annimmt und der Strafrahmen dann bei sechs Monaten beginnt.

Warum die Unterscheidung wichtig ist

  • Versuch: Der Versuch eines Verbrechens ist immer strafbar. Beim Vergehen nur, wenn das Gesetz es ausdrücklich sagt (§23 Abs. 1 StGB). Der versuchte Hausfriedensbruch ist deshalb straflos, der versuchte Raub immer strafbar. Mehr dazu unter Der Versuch einer Straftat.
  • Vorbereitung: Nur bei Verbrechen ist schon die versuchte Anstiftung oder die Verabredung strafbar (§30 StGB). Wer mit anderen einen Raub auf einen Geldboten verabredet, macht sich strafbar, bevor überhaupt etwas passiert.
  • Einstellung und Strafbefehl: Eine Einstellung wegen geringer Schuld nach §153 StPO und ein Strafbefehl ohne Hauptverhandlung nach §407 StPO sind nur bei Vergehen möglich.
  • Pflichtverteidiger: Wird jemandem ein Verbrechen vorgeworfen, ist die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig.

Ordnungswidrigkeiten sind weder Verbrechen noch Vergehen. Sie sind überhaupt keine Straftaten.

Ein Fall aus dem Dienst

Du bist Ladendetektiv in einem Elektronikmarkt. Ein Kunde steckt Kopfhörer im Wert von 80 Euro ein und geht an der Kasse vorbei. Das ist ein Diebstahl und damit ein Vergehen. Hinter der Kasse sprichst du ihn an. Er stößt dich mit beiden Händen gegen ein Regal, um mit den Kopfhörern wegzukommen.

Jetzt hat sich die Lage geändert. Wer beim Diebstahl auf frischer Tat betroffen wird und Gewalt anwendet, um die Beute zu behalten, begeht einen räuberischen Diebstahl nach §252 StGB. Er wird gleich einem Räuber bestraft, also mit mindestens einem Jahr. Aus dem Vergehen ist ein Verbrechen geworden. Für dich heißt das vor allem: Eigensicherung geht vor. Polizei rufen, Kollegen dazuholen, keine Verfolgung um jeden Preis. Und im Bericht genau festhalten, wann und warum er gestoßen hat, denn genau daran hängt die Einordnung.

Typische Prüfungsfallen

  • Maßstab ist die Mindeststrafe, nicht die Höchststrafe.
  • Besonders schwere und minder schwere Fälle ändern die Einordnung nicht.
  • Diebstahl, auch der besonders schwere Fall, ist ein Vergehen. Raub ist ein Verbrechen.
  • Die gefährliche Körperverletzung ist trotz hoher Höchststrafe ein Vergehen.
  • Der Versuch eines Verbrechens ist immer strafbar, beim Vergehen nur bei ausdrücklicher Regelung.

Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema

Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 1 richtige Antwort

Wann ist eine Tat nach §12 StGB ein Verbrechen?

Frage 2 von 6 · 2 richtige Antworten

Welche der folgenden Taten sind Verbrechen?

Frage 3 von 6 · 1 richtige Antwort

Ein Gericht nimmt bei einem Raub einen minder schweren Fall an und verhängt acht Monate. Wie ist die Tat einzuordnen?

Frage 4 von 6 · 2 richtige Antworten

Welche Folgen hängen davon ab, ob eine Tat ein Verbrechen oder ein Vergehen ist?

Frage 5 von 6 · 1 richtige Antwort

Ein Ladendieb stößt den Detektiv weg, um die gestohlene Ware zu behalten. Was liegt nun vor?

Frage 6 von 6 · 1 richtige Antwort

Ist der versuchte Hausfriedensbruch strafbar?

Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Straf- und Strafverfahrensrecht.

§12 StGB im Wortlaut (gesetze-im-internet.de) · Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.