Kurz gesagt: Das StGB hat einen Allgemeinen Teil (§§1 bis 79b) mit Regeln, die für alle Straftaten gelten, und einen Besonderen Teil (§§80 bis 358) mit den einzelnen Delikten. Jede Strafnorm besteht aus Tatbestand und Rechtsfolge.
In der Prüfung musst du keine Paragrafen auswendig aufsagen. Du musst aber wissen, wo etwas steht und wie eine Strafvorschrift funktioniert. Fragen wie "Gehört die Notwehr zum Allgemeinen oder zum Besonderen Teil?" oder "Was ist ein Regelbeispiel?" tauchen regelmäßig auf. Außerdem hilft dir die Gliederung im Dienst: Wenn du verstehst, wie das Gesetz aufgebaut ist, kannst du einen Vorfall im Bericht sauber beschreiben, ohne dich in Begriffen zu verheddern.
Zwei Teile
Das Strafgesetzbuch besteht aus zwei großen Teilen:
- Allgemeiner Teil (§§1 bis 79b): Regeln, die für alle Straftaten gelten. Hier steht zum Beispiel, wann jemand vorsätzlich handelt, ab welchem Alter jemand schuldfähig ist, wann ein Versuch strafbar ist und wann Notwehr eine Tat rechtfertigt.
- Besonderer Teil (§§80 bis 358): die einzelnen Straftaten mit ihren Strafrahmen, also Diebstahl, Körperverletzung, Hausfriedensbruch und so weiter.
Man kann es sich wie einen Werkzeugkasten vorstellen. Der Besondere Teil sagt, was verboten ist. Der Allgemeine Teil liefert die Regeln, mit denen du jeden einzelnen Fall prüfst.
Der Allgemeine Teil
| Abschnitt | Inhalt | Für dich wichtig |
|---|---|---|
| 1. Das Strafgesetz (§§1 bis 12) | Geltung, Begriffe | §1 keine Strafe ohne Gesetz, §11 Begriffe wie Angehöriger, §12 Verbrechen und Vergehen |
| 2. Die Tat (§§13 bis 37) | Grundlagen der Strafbarkeit | Unterlassen, Vorsatz, Irrtum, Schuldfähigkeit, Versuch, Täterschaft, Notwehr und Notstand |
| 3. Rechtsfolgen der Tat (§§38 bis 76b) | Strafen und Maßnahmen | Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Bewährung, Maßregeln, Einziehung |
| 4. Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen (§§77 bis 77e) | Verfolgungsvoraussetzungen | Antragsfrist von drei Monaten |
| 5. Verjährung (§§78 bis 79b) | Zeitliche Grenzen der Verfolgung | eher Randthema |
Die Notwehr steht in §32 und damit im zweiten Abschnitt des Allgemeinen Teils. Sie gilt also für jede Straftat, nicht nur für Körperverletzung.
Der Besondere Teil
Der Besondere Teil ist in 30 Abschnitte gegliedert. Sie sind grob nach dem geschützten Rechtsgut sortiert, also nach dem, was die Norm schützen soll. Für den Sicherheitsdienst sind vor allem diese Abschnitte wichtig:
- 7. Abschnitt, Straftaten gegen die öffentliche Ordnung: unter anderem Hausfriedensbruch (§123), Amtsanmaßung (§132), Nichtanzeige geplanter Straftaten (§138)
- 9. und 10. Abschnitt: falsche uneidliche Aussage, Meineid, falsche Verdächtigung. Wichtig, sobald du als Zeuge aussagst.
- 14. Abschnitt, Beleidigung (§185 und folgende)
- 17. Abschnitt, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit: Körperverletzung in ihren Formen (§§223 bis 231)
- 18. Abschnitt, Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Freiheitsberaubung, Nötigung, Bedrohung
- 19. bis 22. Abschnitt: Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Erpressung, Hehlerei, Betrug
- 27. Abschnitt, Sachbeschädigung (§303 und folgende)
- 28. Abschnitt, gemeingefährliche Straftaten: Brandstiftung und auch die unterlassene Hilfeleistung (§323c)
Eine Übersicht der für dich wichtigsten Delikte findest du unter die wichtigsten Straftaten für den Sicherheitsbereich.
Wie eine Strafvorschrift aufgebaut ist
Tatbestand und Rechtsfolge
Jede Strafnorm hat zwei Teile. Der Tatbestand beschreibt das verbotene Verhalten. Die Rechtsfolge nennt den Strafrahmen. Bei §242 StGB ist der Tatbestand: Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Die Rechtsfolge: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Ein weiterer Absatz bestimmt, dass auch der Versuch strafbar ist.
Grundtatbestand und Abwandlungen
- Grundtatbestand: die Basisform, zum Beispiel Diebstahl (§242) oder Körperverletzung (§223).
- Qualifikation: ein eigener Tatbestand mit zusätzlichen Merkmalen und höherem Strafrahmen, zum Beispiel Diebstahl mit Waffen (§244) oder gefährliche Körperverletzung (§224).
- Regelbeispiel: Der Gesetzgeber nennt Beispiele, bei denen "in der Regel" ein besonders schwerer Fall vorliegt, etwa das Einbrechen beim Diebstahl (§243). Das ist kein eigener Tatbestand, sondern eine Strafzumessungsregel.
- Erfolgsqualifikation: Eine Tat führt zu einer schweren Folge, etwa Körperverletzung mit Todesfolge (§227).
Paragrafen richtig lesen
Eine Angabe wie §244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB liest du so: Paragraf 244, Absatz 1, Nummer 1, Buchstabe a. Paragrafen mit Buchstaben wie §132a oder §248a sind später eingefügte eigene Paragrafen. Sie sind keine Unterpunkte des Paragrafen davor.
Nicht alles steht im StGB
Viele Strafvorschriften stehen in anderen Gesetzen. Für dich wichtig sind vor allem die Strafvorschriften im Waffengesetz (§§51 und 52 WaffG), im Betäubungsmittelgesetz (§29 BtMG) und im Bundesdatenschutzgesetz (§42 BDSG). Auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis steht nicht im StGB, sondern im Straßenverkehrsgesetz (§21 StVG). Die Regeln des Allgemeinen Teils, etwa zu Vorsatz und Notwehr, gelten auch dort.
Ein Fall aus dem Dienst
Stadtfest, kurz vor Mitternacht. Ein angetrunkener Besucher wird am Bierstand nicht mehr bedient und wirft eine volle Glasflasche nach dem Ordner, der ihn wegschicken will. Die Flasche trifft den Ordner an der Schläfe, er blutet. Der Besucher holt zum nächsten Wurf aus, eine Kollegin packt seinen Arm und hält ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest.
Welche Paragrafen spielen eine Rolle? Aus dem Besonderen Teil die Körperverletzung (§223) und, weil eine Glasflasche als gefährliches Werkzeug eingesetzt wurde, die gefährliche Körperverletzung (§224). Aus dem Allgemeinen Teil fragst du: Hat er vorsätzlich gehandelt (§15)? Ist er wegen des Alkohols vermindert schuldfähig oder gar schuldunfähig (§§20, 21)? Und für die Kollegin: Ihr Griff an den Arm war Nothilfe nach §32, weil der nächste Wurf unmittelbar bevorstand. Das anschließende Festhalten stützt sich auf §127 StPO, also auf ein ganz anderes Gesetz. Ein einziger Vorfall, und drei Ebenen greifen ineinander: Besonderer Teil, Allgemeiner Teil und Strafprozessordnung.
Typische Prüfungsfallen
- Notwehr (§32) und Notstand (§34) stehen im Allgemeinen Teil, nicht im Besonderen Teil.
- Die vorläufige Festnahme steht nicht im StGB, sondern in §127 StPO.
- Ein Regelbeispiel ist kein eigener Tatbestand. Eine Qualifikation dagegen schon.
- §248a ist ein eigener Paragraf und nicht Absatz a von §248.
- Strafvorschriften gibt es auch außerhalb des StGB, etwa im Waffengesetz.
Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema
Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
In welchem Teil des StGB ist die Notwehr geregelt?
Was regelt der Allgemeine Teil des StGB?
Was ist ein Regelbeispiel, etwa in §243 StGB?
Welche der folgenden Strafvorschriften stehen nicht im StGB?
Woraus besteht jede Strafvorschrift im Besonderen Teil?
Wie ist die Angabe §132a StGB zu verstehen?
Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Straf- und Strafverfahrensrecht.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.