Kurz gesagt: Das StGB kennt zwei Hauptstrafen: Freiheitsstrafe und Geldstrafe. Dazu kommt das Fahrverbot als Nebenstrafe. Maßregeln wie die Entziehung der Fahrerlaubnis oder das Berufsverbot sind keine Strafen, sondern Schutzmaßnahmen.
Für Wachpersonen ist das Thema aus zwei Gründen wichtig. Erstens kommen Strafarten und Strafrahmen in der Prüfung regelmäßig vor, gern mit Zahlen wie der Zahl der Tagessätze. Zweitens betrifft es dich selbst: Wer wegen bestimmter Straftaten verurteilt wird, kann seine Zuverlässigkeit nach §34a GewO verlieren und damit die Möglichkeit, im Bewachungsgewerbe zu arbeiten. Und im Dienst hilft es, wenn du einem aufgebrachten Ladendieb nichts Falsches über seine Folgen erzählst.
Die Hauptstrafen
Freiheitsstrafe (§38 StGB)
Die Freiheitsstrafe ist entweder zeitig oder lebenslang. Die zeitige Freiheitsstrafe dauert mindestens einen Monat und höchstens 15 Jahre. Lebenslange Freiheitsstrafe droht nur bei wenigen sehr schweren Taten, vor allem bei Mord.
Kurze Freiheitsstrafen unter sechs Monaten verhängt das Gericht nach §47 StGB nur ausnahmsweise, wenn sie unerlässlich sind. Sonst gibt es eine Geldstrafe. Eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr wird nach §56 StGB zur Bewährung ausgesetzt, wenn eine gute Prognose besteht. Bei besonderen Umständen ist das auch bei Strafen bis zu zwei Jahren möglich. Bewährung heißt: Der Verurteilte muss die Strafe zunächst nicht antreten. Begeht er in der Bewährungszeit neue Taten oder verstößt er gegen Auflagen, kann die Bewährung widerrufen werden.
Geldstrafe (§40 StGB)
Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Das System soll Arme und Reiche gleich hart treffen:
- Anzahl der Tagessätze: mindestens 5, höchstens 360. Sie richtet sich nach der Schwere der Schuld.
- Höhe eines Tagessatzes: mindestens 1 Euro, höchstens 30.000 Euro. Sie richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Täters, in der Regel ein Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens.
Beispiel: 40 Tagessätze zu je 50 Euro ergeben 2.000 Euro. Wer mehr verdient, zahlt für dieselbe Schuld mehr. Bei mehreren Taten kann eine Gesamtgeldstrafe bis zu 720 Tagessätzen gebildet werden.
Kann die Geldstrafe nicht eingetrieben werden, tritt eine Ersatzfreiheitsstrafe an ihre Stelle. Seit 2024 entspricht nach §43 StGB ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe zwei Tagessätzen. Wer früher gelernt hat, ein Tagessatz sei ein Tag Haft, muss umlernen.
Verwarnung mit Strafvorbehalt (§59 StGB)
Hat jemand eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen verwirkt, kann das Gericht ihn verwarnen und die Strafe nur vorbehalten. Bewährt er sich, wird die Strafe nicht verhängt. Das ist so etwas wie eine Gelbe Karte vor Gericht.
Die Nebenstrafe: Fahrverbot
Das Fahrverbot nach §44 StGB ist die einzige Nebenstrafe im StGB. Es wird neben einer Hauptstrafe verhängt und dauert einen bis sechs Monate. Danach darf der Verurteilte wieder fahren, der Führerschein bleibt gültig.
Davon zu unterscheiden ist die Entziehung der Fahrerlaubnis. Sie ist eine Maßregel. Die Fahrerlaubnis erlischt, und es gibt eine Sperrfrist, bevor eine neue erteilt werden darf. Diese Verwechslung ist ein Klassiker in der Prüfung.
Maßregeln der Besserung und Sicherung
Maßregeln sind keine Strafen. Sie knüpfen nicht an die Schuld an, sondern an die Gefährlichkeit des Täters. Deshalb können manche auch gegen Schuldunfähige angeordnet werden. §61 StGB nennt sechs Maßregeln:
- Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
- Führungsaufsicht
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- Berufsverbot
Das Berufsverbot nach §70 StGB betrifft auch das Bewachungsgewerbe. Wer seinen Beruf missbraucht, etwa als Wachperson, die Insiderwissen an Einbrecher weitergibt, kann für ein bis fünf Jahre, in Ausnahmefällen für immer, von diesem Beruf ausgeschlossen werden.
Außerdem kann das Gericht Taterträge und Tatmittel einziehen (§§73 ff. StGB), etwa das Bargeld aus einem Diebstahl oder das Werkzeug eines Einbrechers.
Strafen im Jugendstrafrecht
Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren gilt das Jugendgerichtsgesetz. Dort steht die Erziehung im Vordergrund. Es gibt Erziehungsmaßregeln, zum Beispiel Weisungen, und Zuchtmittel: Verwarnung, Auflagen und Jugendarrest. Zuchtmittel haben nicht die Wirkung einer Strafe. Die einzige echte Strafe ist die Jugendstrafe. Sie dauert mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre, bei sehr schweren Verbrechen bis zu zehn Jahre. Mehr dazu unter Schuldfähigkeit, Kinder und Jugendliche.
Was keine Strafe ist
- Geldbuße: Folge einer Ordnungswidrigkeit, verhängt von einer Behörde.
- Schadensersatz: zivilrechtlicher Ausgleich für einen Schaden.
- Hausverbot: Ausübung des Hausrechts.
- Fangprämie im Einzelhandel: zivilrechtliche Forderung des Geschäfts, die nach der Rechtsprechung nur in angemessener Höhe verlangt werden kann.
Ein Fall aus dem Dienst
Als Ladendetektiv hältst du einen Mann fest, der Rasierklingen für 30 Euro eingesteckt hat. Er ist nervös und fragt: "Kann ich nicht einfach 100 Euro zahlen und gehen? Ich will nicht ins Gefängnis." Du darfst ihm weder eine Freiheitsstrafe androhen noch versprechen, dass mit einer Zahlung alles erledigt ist. Über eine Strafe entscheidet nur das Gericht, und bei einem Ersttäter mit geringem Schaden ist eine Freiheitsstrafe sehr unwahrscheinlich. Was das Geschäft zivilrechtlich verlangt, ist eine eigene Frage und ersetzt das Strafverfahren nicht. Sachlich bleiben, Polizei rufen, Ablauf erklären.
Typische Prüfungsfallen
- Zeitige Freiheitsstrafe: ein Monat bis 15 Jahre. Geldstrafe: 5 bis 360 Tagessätze.
- Ein Tagessatz: 1 bis 30.000 Euro, abhängig vom Einkommen.
- Fahrverbot ist eine Nebenstrafe, die Entziehung der Fahrerlaubnis eine Maßregel.
- Geldbuße und Geldstrafe sind nicht dasselbe.
- Bewährung gibt es für Freiheitsstrafen bis höchstens zwei Jahre.
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Welche Hauptstrafen kennt das StGB?
In welchem Rahmen bewegt sich die Anzahl der Tagessätze bei einer einzelnen Geldstrafe?
Wonach richtet sich die Höhe eines einzelnen Tagessatzes?
Was unterscheidet das Fahrverbot von der Entziehung der Fahrerlaubnis?
Eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen kann nicht eingetrieben werden. Wie lang ist die Ersatzfreiheitsstrafe nach heutigem Recht?
Eine Wachperson gibt Rundgangzeiten an eine Einbrecherbande weiter und wird verurteilt. Welche Maßregel kommt zusätzlich in Betracht?
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