Kurz gesagt: Körperverletzung begeht, wer einen anderen körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Eine der beiden Varianten reicht. Die Tat wird grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt, außer die Staatsanwaltschaft bejaht ein besonderes öffentliches Interesse.
Die Körperverletzung ist das Delikt, das im Sicherheitsdienst am häufigsten vorkommt. Du kannst Opfer sein, wenn ein Gast zuschlägt. Du kannst aber auch selbst den Tatbestand erfüllen, sobald du jemanden festhältst, hinausführst oder abwehrst. Das ist nicht automatisch strafbar. Entscheidend ist, ob du gerechtfertigt bist. Deshalb musst du für die Prüfung beides kennen: wann der Tatbestand erfüllt ist und welche Rechtfertigungsgründe greifen.
Was im Gesetz steht
§223 Absatz 1 StGB: Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Absatz 2: Der Versuch ist strafbar.
Die Tat ist ein Vergehen. Sie ist zugleich der Grundtatbestand für die schwereren Formen: die gefährliche Körperverletzung, die schwere Körperverletzung und die Körperverletzung mit Todesfolge.
Die zwei Varianten
Körperliche Misshandlung
Gemeint ist eine üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt. Schmerzen sind typisch, aber nicht zwingend. Beispiele: Faustschlag, Ohrfeige, Tritt, ein schmerzhaft verdrehter Arm, das Abschneiden von Haaren.
Ganz geringfügige Einwirkungen reichen nicht. Wer jemanden kurz am Ärmel zupft oder leicht an der Schulter berührt, misshandelt ihn nicht.
Gesundheitsschädigung
Das ist das Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustands. Dazu zählen Wunden, Prellungen, Knochenbrüche, aber auch eine Vergiftung, eine Infektion oder ein Kreislaufzusammenbruch. Rein seelische Belastungen wie Angst genügen nach herrschender Ansicht nicht, wenn sie sich nicht körperlich auswirken.
Oft liegen beide Varianten gleichzeitig vor. Der Faustschlag tut weh und verursacht eine Platzwunde. In der Prüfung reicht es, wenn eine Variante erfüllt ist.
Vorsatz
§223 verlangt Vorsatz. Es genügt, dass der Täter die Verletzung für möglich hält und in Kauf nimmt. Wer jemanden aus Unachtsamkeit verletzt, fällt unter die fahrlässige Körperverletzung nach §229.
Wann du gerechtfertigt bist
Für deinen Dienst ist das der wichtigste Teil. Folgende Rechtfertigungsgründe kommen regelmäßig vor:
- Notwehr und Nothilfe nach §32 StGB: Du wehrst einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf dich oder andere mit dem mildesten wirksamen Mittel ab.
- Vorläufige Festnahme nach §127 Absatz 1 StPO: Das Festhalten auf frischer Tat ist gedeckt, auch wenn es zu leichten Blessuren kommt. Schläge oder gefährliche Griffe sind es nicht.
- Durchsetzen des Hausrechts: Wer trotz Aufforderung nicht geht, greift das Hausrecht an. Ihn mit angemessenem Zwang hinauszuführen, kann durch Notwehr gerechtfertigt sein.
- Einwilligung nach §228 StGB: etwa beim Sport oder bei einer ärztlichen Behandlung. Im Dienst kommt sie kaum vor.
Wichtig: Die Rechtfertigung endet, sobald ihre Voraussetzungen wegfallen. Was danach kommt, ist wieder eine strafbare Körperverletzung.
Strafantrag nach §230 StGB
Die einfache Körperverletzung wird nur auf Antrag verfolgt. Es gibt aber eine Ausnahme: Hält die Staatsanwaltschaft wegen des besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten, braucht sie keinen Antrag. Man nennt das ein relatives Antragsdelikt. Die Antragsfrist beträgt drei Monate. Bist du verletzt worden, stellst du am besten sofort bei der Anzeige auch den Strafantrag. Mehr dazu unter Offizial- und Antragsdelikte.
Ein Fall aus dem Dienst
Ein Mann pöbelt in einem Kaufhaus Kundinnen an. Du sprichst im Auftrag der Geschäftsleitung ein Hausverbot aus und forderst ihn auf zu gehen. Er bleibt stehen. Du nimmst ihn am Oberarm und führst ihn Richtung Ausgang. Er reißt sich los, du greifst fester zu. Am nächsten Tag hat er einen blauen Fleck am Arm.
Der Tatbestand des §223 ist erfüllt, denn der feste Griff hat ihn mehr als unerheblich beeinträchtigt. Du bist aber gerechtfertigt: Er griff durch sein Bleiben das Hausrecht an, und das Hinausführen am Arm war das mildeste Mittel, das wirkte.
Anders, wenn er draußen vor der Tür steht und dich beschimpft. Stößt du ihn jetzt so, dass er stürzt, ist der Angriff auf das Hausrecht vorbei. Eine Beschimpfung wehrst du nicht mit einem Stoß ab. Dann bleibt eine strafbare Körperverletzung.
Typische Prüfungsfallen
- Körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung: Eine der beiden Varianten reicht.
- Der Versuch der einfachen Körperverletzung ist strafbar.
- §223 ist ein relatives Antragsdelikt. Ohne Antrag nur bei besonderem öffentlichen Interesse.
- Auch ein gerechtfertigter Griff erfüllt den Tatbestand. Straflos wird er erst durch den Rechtfertigungsgrund.
- Rein seelische Belastungen ohne körperliche Auswirkung sind keine Gesundheitsschädigung.
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Durch welche Handlungen kann eine Körperverletzung nach §223 StGB begangen werden?
Wie wird eine einfache vorsätzliche Körperverletzung verfolgt?
Welche Strafe droht bei einer einfachen Körperverletzung?
Du führst einen Gast, der trotz Hausverbot nicht gehen will, mit festem Griff am Arm hinaus. Er bekommt einen blauen Fleck. Was gilt?
Welche Aussagen zu §223 StGB treffen zu?
Ein Gast hat dich am Einlass beleidigt und steht jetzt draußen auf dem Gehweg. Du stößt ihn, sodass er hinfällt. Bist du gerechtfertigt?
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