Kurz gesagt: Einen Schlagstock oder Einsatzmehrzweckstock darfst du im Dienst nur mit Zustimmung deines Arbeitgebers und nach Einweisung führen. Einsetzen darfst du ihn nur in Notwehr oder Nothilfe und so maßvoll wie möglich. Jeder Gebrauch wird der Polizei und dem Arbeitgeber gemeldet.
Der Schlagstock ist für viele das sichtbarste Zeichen einer Sicherheitskraft. Genau darin liegt eine Gefahr: Wer ihn am Gürtel trägt, fühlt sich schnell befugt, ihn auch zu benutzen. Dabei ist der Stock rechtlich eine Hieb- und Stoßwaffe wie jede andere, und du hast im Dienst keine anderen Rechte als jeder Bürger. In der Prüfung geht es deshalb vor allem um drei Fragen: Was brauchst du, um den Stock tragen zu dürfen? Wann darfst du ihn einsetzen? Und was musst du danach tun?
Welche Stöcke gemeint sind
- Einsatzmehrzweckstock (EMS): ein Stock mit seitlichem Quergriff, ähnlich der Tonfa. Er lässt sich gut zum Blocken und Abwehren einsetzen, nicht nur zum Schlagen.
- Teleskopschlagstock: ein ausziehbarer Stock aus starren Metall- oder Kunststoffsegmenten. Er ist klein und unauffällig zu tragen.
- Gerader Schlagstock aus Holz, Gummi oder Kunststoff.
Alle drei sind Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 WaffG. Erwerb und Besitz sind erlaubnisfrei, aber erst ab 18 Jahren. Verboten sind dagegen Totschläger und Stahlruten. Die Grundlagen stehen auf der Seite Hieb- und Stoßwaffen.
Voraussetzungen, um den Stock im Dienst zu tragen
Zustimmung des Arbeitgebers
Nach §17 Abs. 1 der Bewachungsverordnung muss die Dienstanweisung bestimmen, dass du Hieb- und Stoßwaffen im Dienst nur mit Zustimmung des Gewerbetreibenden führen darfst. Der eigene Teleskopstock, den du von zu Hause mitbringst, ist ohne diese Zustimmung tabu. Dein Arbeitgeber entscheidet, ob ein Auftrag überhaupt einen Stock erfordert. In vielen Objekten, etwa am Empfang eines Bürogebäudes, ist er schlicht unnötig und wirkt eher eskalierend.
Einweisung und Zustand
Die DGUV Vorschrift 23 verlangt in §10, dass Ausrüstung und Hilfsmittel in ordnungsgemäßem Zustand sind und dass du in ihrer Handhabung unterwiesen bist. Anlegbare Ausrüstung muss so sitzen, dass sie deine Bewegungsfreiheit, vor allem die der Hände, nicht mehr als nötig einschränkt. Wer den Stock nie geübt hat, verletzt im Ernstfall leicht sich selbst, Unbeteiligte oder den Angreifer schwerer als nötig.
Führen in der Öffentlichkeit
Das Führverbot des §42a WaffG gilt grundsätzlich auch für dich. Im Dienst liegt aber ein berechtigtes Interesse im Zusammenhang mit der Berufsausübung vor, wenn dein Arbeitgeber den Stock für diesen Auftrag vorsieht. Das endet mit dem Dienst. Für den Heimweg gehört der Stock in ein verschlossenes Behältnis oder bleibt in der Firma.
Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Stadtfesten, Konzerten oder Messen greift das strengere Waffenverbot des §42 WaffG. Das Gesetz nennt zwar nur die Teilnehmer und regelt nicht ausdrücklich, ob Ordner und Sicherheitspersonal dazugehören. Die Waffenbehörden verlangen in der Praxis aber auch von ihnen eine Ausnahmegenehmigung nach §42 Abs. 2, die über den Arbeitgeber beantragt wird. Ohne diese Genehmigung bleibt der Stock bei Veranstaltungen weg.
Wann du den Stock einsetzen darfst
Der Stock gibt dir kein Recht, das du nicht ohnehin hättest. Rechtfertigen kann den Einsatz vor allem Notwehr oder Nothilfe nach §32 StGB. Dafür muss ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff vorliegen, und der Einsatz muss erforderlich sein.
Erforderlich heißt: Von mehreren gleich wirksamen Mitteln nimmst du das mildeste. Für den Stock bedeutet das eine Stufenfolge:
- Deeskalation und Abstand, wo es möglich ist
- deutliche Ansage und Androhung, wenn die Zeit reicht
- Abwehr und Blocken eines Angriffs mit dem Stock
- Schlag auf große Muskelgruppen wie Oberschenkel oder Oberarm
Kopf, Hals, Nacken, Wirbelsäule, Nieren und Genitalbereich sind tabu, solange keine Lebensgefahr besteht. Ein Schlag auf den Kopf kann tödlich sein und ist schnell eine das Leben gefährdende Behandlung im Sinne von §224 Abs. 1 Nr. 5 StGB.
Kein Rechtfertigungsgrund ist das Festnahmerecht nach §127 StPO, wenn es nur darum geht, eine Flucht zu verhindern. Einen Flüchtenden darfst du festhalten, aber nicht niederknüppeln. Und ist der Angriff vorbei, ist jeder weitere Schlag Vergeltung.
Nach dem Einsatz
- Erste Hilfe leisten, sobald keine Gefahr mehr besteht, und bei Kopftreffern immer den Rettungsdienst rufen
- die Polizei verständigen und den Gebrauch melden, wie es die Dienstanweisung nach §17 BewachV verlangt
- den Arbeitgeber unverzüglich informieren. Er muss den Waffengebrauch nach §20 Abs. 2 BewachV der Gewerbebehörde anzeigen.
- Zeugen notieren und einen genauen Bericht schreiben: Wer hat was getan, in welcher Reihenfolge, welche Treffer wohin
Ein Fall aus dem Dienst
Du bist Werkschutz auf einem Betriebsgelände. Nachts überraschst du einen Mann, der mit einer Brechstange die Tür einer Lagerhalle aufhebelt. Als du ihn ansprichst, holt er mit der Brechstange nach dir aus. Ausweichen kannst du kaum, hinter dir steht ein Zaun.
Du blockst den Schlag mit dem Einsatzmehrzweckstock und schlägst ihm auf den Unterarm, die Brechstange fällt zu Boden. Er dreht sich um und will wegrennen. Ab jetzt ist kein Angriff mehr da. Du darfst ihn nach §127 StPO festhalten, weil er auf frischer Tat betroffen ist und fliehen will, aber du darfst ihm nicht mit dem Stock hinterherschlagen. Gelingt das Festhalten nicht ohne Gefahr, lässt du ihn laufen und gibst der Polizei eine genaue Beschreibung. Danach meldest du den Stockeinsatz der Polizei und deinem Arbeitgeber.
Typische Prüfungsfallen
- Ohne Zustimmung des Arbeitgebers darfst du im Dienst keinen Schlagstock führen, auch keinen eigenen.
- Das berechtigte Interesse nach §42a gilt nur im Zusammenhang mit dem Dienst, nicht auf dem Heimweg mit dem Stock in der Jacke.
- Der Stock ist kein Mittel, um eine Flucht zu verhindern. §127 StPO rechtfertigt keine Schläge.
- Kopftreffer sind nur bei Lebensgefahr vertretbar.
- Jeder Gebrauch wird der Polizei und dem Arbeitgeber gemeldet, der Arbeitgeber meldet ihn der Behörde.
Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema
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Was ist nach der Bewachungsverordnung Voraussetzung, damit du im Dienst einen Schlagstock führen darfst?
Ein Angreifer schlägt mit einer Brechstange nach dir. Welche Trefferzonen sind für einen Stockeinsatz in der Regel vertretbar?
Ein Ladendieb reißt sich los und rennt weg. Er greift dich nicht an. Darfst du ihn mit dem Schlagstock stoppen?
Nach Schichtende gehst du mit dem dienstlichen Teleskopschlagstock in der Jackentasche in eine Kneipe. Was gilt?
Wem musst du einen Schlagstockeinsatz nach der Dienstanweisung im Sinne von §17 BewachV unverzüglich anzeigen?
Welche Pflichten ergeben sich aus §10 DGUV Vorschrift 23 für die Ausrüstung mit einem Einsatzstock?
Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Umgang mit Waffen.
BewachV §17 im Wortlaut (gesetze-im-internet.de) · Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.