Kurz gesagt: Wer in Notwehr handelt, handelt nicht widerrechtlich und muss dem Angreifer deshalb keinen Schadensersatz und kein Schmerzensgeld zahlen. Die Voraussetzungen sind dieselben wie bei §32 StGB. §227 BGB schützt dich aber nur gegenüber dem Angreifer, nicht gegenüber unbeteiligten Dritten.
Nach einer Rangelei am Einlass stellen sich zwei Fragen. Die erste stellt der Staatsanwalt: Hast du dich strafbar gemacht? Die zweite stellt der Anwalt des Angreifers: Musst du für sein gebrochenes Nasenbein, seine zerrissene Jacke und sein Schmerzensgeld zahlen? Die erste Frage beantwortet §32 StGB, die zweite §227 BGB. In der Prüfung wird gern getestet, ob du weißt, dass es beide Vorschriften gibt und wofür jede zuständig ist.
Was im Gesetz steht
§227 BGB hat zwei Absätze. Absatz 1: Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich. Absatz 2: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Der zweite Absatz ist fast wortgleich mit §32 Abs. 2 StGB. Deshalb prüfst du die Voraussetzungen genauso wie im Strafrecht. Die Einzelheiten zu Angriff, Gegenwärtigkeit, Erforderlichkeit und Gebotenheit findest du auf der Seite zur Notwehr nach §32 StGB. Hier geht es um das, was im Zivilrecht anders ist.
Die Voraussetzungen in Kurzform
- Angriff: Ein Mensch bedroht ein geschütztes Gut, zum Beispiel Körper, Freiheit, Eigentum, Besitz oder Hausrecht.
- Gegenwärtig: Der Angriff steht unmittelbar bevor, läuft gerade oder dauert noch an.
- Rechtswidrig: Der Angreifer hat kein Recht zu seinem Handeln.
- Erforderlich: Die Abwehr ist geeignet, und von mehreren gleich wirksamen Mitteln nimmst du das mildeste.
- Geboten: Kein krasses Missverhältnis, Rücksicht bei erkennbar schuldlos Handelnden, keine absichtliche Provokation.
Auch die Nothilfe steckt im Wortlaut: „von sich oder einem anderen“. Du darfst also einen Kollegen, einen Gast oder den Auftraggeber verteidigen.
Was §227 BGB im Zivilrecht bewirkt
Kein Schadensersatz an den Angreifer
Wer einen anderen verletzt, muss nach §823 BGB Schadensersatz leisten, aber nur, wenn er widerrechtlich handelt. Genau dieses Merkmal nimmt §227 BGB weg. Die Folge: Der Angreifer bekommt weder Behandlungskosten noch Ersatz für seine Kleidung noch Schmerzensgeld. Das Strafrecht spricht von rechtswidrig, das BGB von widerrechtlich. Gemeint ist dasselbe.
Deine eigenen Ansprüche bleiben
Umgekehrt gilt: Der Angreifer handelt selbst widerrechtlich. Zerreißt er deine Dienstjacke oder verletzt er dich, kannst du von ihm Schadensersatz verlangen. Notwehr ist also kein Unentschieden, bei dem jeder seinen Schaden selbst trägt.
Schäden bei Unbeteiligten
Hier liegt der wichtigste zivilrechtliche Unterschied. §227 BGB rechtfertigt nur Eingriffe in Güter des Angreifers. Greifst du in der Not zum Klappstuhl eines Gastes und geht er dabei zu Bruch, ist das kein Eingriff beim Angreifer. Dann hilft dir der aggressive Notstand nach §904 BGB. Der Eigentümer des Stuhls muss den Eingriff dulden, kann aber Ersatz verlangen. Wer in der Prüfung bei einem beschädigten fremden Gegenstand automatisch Notwehr ankreuzt, liegt oft falsch.
Wenn du dich irrst oder zu weit gehst
Glaubst du nur, angegriffen zu werden, liegt keine Notwehrlage vor. §227 BGB greift dann nicht. Ob du trotzdem zahlen musst, entscheidet das Verschulden: §823 BGB verlangt Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Hättest du bei normaler Aufmerksamkeit erkennen können, dass keine Gefahr bestand, haftest du. War der Irrtum nicht vermeidbar, haftest du nach §823 nicht.
Überschreitest du die Grenzen der Notwehr, etwa durch einen Schlag, wenn ein Haltegriff gereicht hätte, ist der überschießende Teil widerrechtlich. Die Entschuldigung beim Notwehrexzess nach §33 StGB gilt nur für die Strafbarkeit. Im Zivilrecht kann der Angreifer für den Teil Ersatz verlangen, der über das Erforderliche hinausging, wenn dich dabei ein Verschulden trifft. Ein eigenes Fehlverhalten des Angreifers kann seinen Anspruch über das Mitverschulden nach §254 BGB mindern.
Verhältnis zu den Nachbarnormen
Notwehr gibt es nur gegen Menschen. Geht die Gefahr von einer Sache oder einem Tier aus, gilt der Defensivnotstand nach §228 BGB. Wehrst du dich gegen jemanden, der dir den Besitz entziehen will, hilft dir zusätzlich die Besitzwehr nach §859 BGB. Willst du einen offenen Anspruch sichern, etwa die Zeche eines Gastes, ist das kein Angriff, sondern ein Fall der Selbsthilfe nach §229 BGB.
Ein Fall aus dem Dienst
Du machst Objektschutz in einem Autohaus. Nachts versucht ein Mann, ein Rad von einem Ausstellungsfahrzeug abzuschrauben. Als du ihn ansprichst, schwingt er den Radmutternschlüssel gegen dich. Du weichst aus, packst seinen Arm und bringst ihn zu Boden. Dabei schürft er sich das Gesicht auf, seine teure Uhr zerbricht. Vor dem Zugriff hattest du dir den Kunststoffaufsteller des Kiosks nebenan gegriffen, um den ersten Schlag abzufangen. Der Aufsteller ist dabei zerbrochen.
Für die Schürfwunde und die Uhr musst du nichts zahlen: Angriff mit einem gefährlichen Werkzeug, Abwehr erforderlich, §227 BGB greift. Der Aufsteller gehört dagegen nicht dem Angreifer. Hier rechtfertigt dich nicht §227, sondern §904 BGB. Der Kioskbetreiber muss den Eingriff hinnehmen und kann Ersatz verlangen. Am Ende haftet ihm jedenfalls der Angreifer nach §823 BGB, denn er hat den Schaden mit seinem Angriff verursacht.
Typische Prüfungsfallen
- §227 BGB und §32 StGB haben dieselben Voraussetzungen. §227 regelt die zivilrechtlichen Folgen, §32 die Strafbarkeit.
- Widerrechtlich im BGB und rechtswidrig im StGB meinen dasselbe.
- Notwehr schützt nur vor Ansprüchen des Angreifers. Bei Sachen Unbeteiligter gilt §904 BGB mit Ersatzpflicht.
- Eine Güterabwägung gibt es auch bei §227 BGB nicht. Sie gehört zu §228 und §904.
- Bei Putativnotwehr hilft §227 nicht. Ob du zahlst, hängt davon ab, ob der Irrtum vermeidbar war.
Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema
Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
Welche Folge hat eine Handlung, die nach §227 BGB durch Notwehr geboten ist?
Worin unterscheiden sich §227 BGB und §32 StGB?
Ein Angreifer schlägt nach dir. Zur Abwehr reißt du einem unbeteiligten Gast den Rucksack aus der Hand und hältst ihn vor dich. Der Rucksack reißt. Welche Vorschrift rechtfertigt den Eingriff in den Rucksack?
Ein Besucher reißt dir bei einem rechtswidrigen Angriff die Dienstjacke kaputt. Du wehrst ihn in Notwehr ab. Was gilt für deine Jacke?
Du hältst einen Mann für einen Angreifer, weil er schnell auf dich zukommt. Er wollte nur nach dem Weg fragen. Du stößt ihn um. Was gilt zivilrechtlich?
Gegen wen ist Notwehr nach §227 BGB möglich?
Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Bürgerliches Gesetzbuch.
§227 BGB im Wortlaut (gesetze-im-internet.de) · Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.