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Bürgerliches Gesetzbuch

Unerlaubte Handlung und Schadensersatz (§823 BGB)

Die Grundnorm des Schadensersatzes. Wann du als Wachperson persönlich für einen Schaden einstehen musst und wann du selbst Ersatz verlangen kannst.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, muss den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Das gilt auch, wer schuldhaft gegen ein Schutzgesetz verstößt. Ohne Widerrechtlichkeit oder ohne Verschulden keine Haftung.

Im Strafrecht geht es um die Frage, ob der Staat jemanden bestraft. Im Zivilrecht geht es um Geld: Wer muss den Schaden bezahlen? Für Wachpersonen ist das keine Theorie. Wer bei einer Festnahme zu fest zupackt, wer einen Gast grundlos festhält oder wer beim Rangieren im Werksgelände ein Auto streift, kann persönlich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt werden. Umgekehrt ist §823 BGB auch deine Anspruchsgrundlage, wenn dich ein Randalierer verletzt.

Was im Gesetz steht

§823 BGB hat zwei Absätze, die zwei verschiedene Anspruchsgrundlagen bilden.

Absatz 1: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Absatz 2: Dieselbe Pflicht trifft den, der gegen ein Gesetz verstößt, das den Schutz eines anderen bezweckt. Ist ein Verstoß auch ohne Verschulden möglich, haftet man trotzdem nur bei Verschulden.

Die Prüfung in fünf Schritten

1. Verletzung eines geschützten Rechtsguts

Absatz 1 zählt auf: Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum. Freiheit meint die körperliche Bewegungsfreiheit. Wer jemanden grundlos im Büro festhält, verletzt sie. Dazu kommen die sonstigen Rechte. Das sind Rechte, die wie das Eigentum gegenüber jedermann wirken, zum Beispiel der berechtigte Besitz oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das bloße Vermögen ist kein sonstiges Recht. Wer nur Geld verliert, ohne dass eines dieser Güter verletzt ist, hat aus Absatz 1 meist keinen Anspruch.

2. Handlung und Ursächlichkeit

Die Verletzung muss auf ein Tun oder ein pflichtwidriges Unterlassen zurückgehen. Wer im Objekt eine Pflicht übernommen hat, etwa eine Stolperstelle abzusichern, kann auch durch Untätigkeit haften.

3. Widerrechtlichkeit

Die Verletzung eines der genannten Rechtsgüter ist in der Regel widerrechtlich. Etwas anderes gilt, wenn ein Rechtfertigungsgrund eingreift: Notwehr nach §227 BGB, Notstand nach §228 oder §904 BGB, Selbsthilfe nach §229 BGB, Besitzwehr nach §859 BGB, vorläufige Festnahme nach §127 StPO oder die Einwilligung des Verletzten.

4. Verschulden

Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Fahrlässig handelt nach §276 Abs. 2 BGB, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Maßstab ist dabei nicht, was du persönlich konntest, sondern was man von einer ordentlichen Wachperson erwarten darf. Wer verantwortlich ist, regeln die Vorschriften zur Deliktsfähigkeit, also §§827 und 828 BGB.

5. Schaden

Nach §249 BGB ist der Zustand herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Bei Personen- und Sachschäden kann der Geschädigte stattdessen Geld verlangen. Bei Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung gibt es nach §253 Abs. 2 BGB zusätzlich Schmerzensgeld. Ein eigenes Mitverschulden des Geschädigten mindert den Anspruch nach §254 BGB.

Absatz 2: Verstoß gegen ein Schutzgesetz

Schutzgesetze sind Vorschriften, die gerade auch den Einzelnen schützen sollen. Viele Strafvorschriften gehören dazu, etwa Körperverletzung, Nötigung, Betrug oder Sachbeschädigung. Absatz 2 ist vor allem wichtig, wenn kein Rechtsgut aus Absatz 1 betroffen ist, sondern nur das Vermögen. Wer durch Betrug geschädigt wird, bekommt seinen Schaden über §823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §263 StGB ersetzt.

Wer haftet: du, dein Arbeitgeber oder beide?

Die handelnde Wachperson haftet persönlich nach §823 BGB. Daneben kann das Bewachungsunternehmen nach §831 BGB für seinen Verrichtungsgehilfen haften und gegenüber dem Auftraggeber zusätzlich aus dem Vertrag. Mehrere Verantwortliche haften als Gesamtschuldner. Der Geschädigte kann sich aussuchen, von wem er das Geld verlangt. Die Pflicht-Haftpflichtversicherung des Unternehmens nach §14 BewachV muss ausdrücklich auch Schäden abdecken, für die das Unternehmen nach §278 oder §831 BGB einstehen muss. Sie gilt aber nur bis zu den vereinbarten Summen.

Ansprüche aus §823 BGB verjähren in der Regel in drei Jahren, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem der Geschädigte vom Schaden und vom Schädiger erfahren hat.

Ein Fall aus dem Dienst

Ein Ladendetektiv sieht, wie eine Kundin eine Packung Rasierklingen in ihre Handtasche steckt. Er hält sie hinter der Kasse fest und bringt sie ins Büro. Dort stellt sich heraus, dass sie die Packung an der Kasse aufs Band gelegt und bezahlt hat. Der Detektiv hatte nur die erste Hälfte gesehen. Sie wurde eine halbe Stunde festgehalten und vor anderen Kunden bloßgestellt.

Ihre Freiheit wurde verletzt, und eine Straftat lag nicht vor. Ob §127 StPO schon bei einem dringenden Tatverdacht greift, ist umstritten. Ein Verdacht, der nur auf halber Beobachtung beruht, genügt aber auch nach der großzügigeren Ansicht nicht. Das Festhalten war also widerrechtlich. Ob der Detektiv haftet, hängt vom Verschulden ab. Hat er die Kasse nicht im Blick gehabt, obwohl das ohne Weiteres möglich war, war das fahrlässig. Dann muss er ihr den Schaden ersetzen und Schmerzensgeld zahlen. Daneben haftet das Unternehmen.

Typische Prüfungsfallen

  • §823 Abs. 1 BGB schützt Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und sonstige Rechte. Das reine Vermögen gehört nicht dazu.
  • Ohne Verschulden keine Haftung aus §823. Fahrlässigkeit reicht aber.
  • Rechtfertigungsgründe wie Notwehr lassen die Widerrechtlichkeit entfallen.
  • Schutzgesetze nach Absatz 2 sind oft Strafvorschriften.
  • Die Wachperson haftet persönlich, auch wenn ihr Arbeitgeber daneben einsteht.

Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema

Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 2 richtige Antworten

Welche Rechtsgüter nennt §823 Abs. 1 BGB ausdrücklich?

Frage 2 von 6 · 1 richtige Antwort

Welche Verschuldensform reicht für eine Haftung nach §823 Abs. 1 BGB?

Frage 3 von 6 · 2 richtige Antworten

Ein Gast verletzt dich bei einem Angriff. Du wehrst ihn in Notwehr ab, er erleidet dabei eine Prellung. Wer kann von wem Ersatz verlangen?

Frage 4 von 6 · 1 richtige Antwort

Was ist ein Schutzgesetz im Sinne von §823 Abs. 2 BGB?

Frage 5 von 6 · 1 richtige Antwort

Wann kann ein Verletzter nach einer unerlaubten Handlung Schmerzensgeld verlangen?

Frage 6 von 6 · 2 richtige Antworten

Ein Ladendetektiv hält eine Kundin fälschlich für eine Diebin und hält sie fest, weil er nicht auf die Kasse geachtet hat. Was gilt?

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