Kurz gesagt: Nach § 276 BGB hat man Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Maßstab ist im Zivilrecht nicht, was du persönlich konntest, sondern was man von einer sorgfältigen Wachperson erwarten darf.
Ein Rolltor bleibt offen, ein Schlüssel geht verloren, beim Rückwärtsfahren mit dem Revierwagen knickt ein Poller um. Schäden im Wachdienst passieren. Ob jemand dafür zahlen muss, hängt im Zivilrecht in den meisten Fällen davon ab, ob ein Verschulden vorliegt, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Die Begriffe kennst du vielleicht aus dem Strafrecht. Im BGB haben sie aber einen eigenen Maßstab, und genau danach fragt die Prüfung gern.
Was im Gesetz steht
§ 276 Abs. 1 BGB bestimmt: Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn nichts anderes bestimmt ist. Eine strengere oder mildere Haftung kann sich aus dem Gesetz oder aus dem Vertrag ergeben, zum Beispiel aus einer Garantie. Absatz 2 enthält die einzige gesetzliche Definition: Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Nach Absatz 3 kann die Haftung für Vorsatz nicht im Voraus ausgeschlossen werden.
Vorsatz definiert das BGB nicht. Er gilt auch außerhalb von Verträgen, etwa bei der unerlaubten Handlung nach § 823 BGB, die ausdrücklich Vorsatz oder Fahrlässigkeit verlangt.
Vorsatz
Vorsatz ist Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolgs. Man unterscheidet drei Formen:
- Absicht: Es kommt dir gerade auf den Erfolg an. Ein Gast zerkratzt das Auto des Türstehers, um sich zu rächen.
- Direkter Vorsatz: Du weißt sicher, dass der Erfolg eintritt, auch wenn er nicht dein Ziel ist.
- Bedingter Vorsatz: Du hältst den Erfolg für möglich und nimmst ihn billigend in Kauf.
Ein Unterschied zum Strafrecht: Nach herrschender Meinung gehört zum zivilrechtlichen Vorsatz auch das Bewusstsein, rechtswidrig zu handeln. Wer sich irrtümlich für berechtigt hält, handelt zivilrechtlich nicht vorsätzlich. War der Irrtum vermeidbar, bleibt aber Fahrlässigkeit, und die reicht für die Haftung oft aus.
Fahrlässigkeit
Der objektive Maßstab
Die im Verkehr erforderliche Sorgfalt richtet sich danach, was ein ordentlicher und gewissenhafter Angehöriger deines Berufskreises in deiner Lage getan hätte. Es kommt also nicht darauf an, was du persönlich wusstest oder konntest. Eine neue Kollegin, die zum ersten Mal Nachtdienst hat, muss sich am Maßstab einer sorgfältigen Wachperson messen lassen. Unerfahrenheit entlastet nicht. Wer eine Aufgabe übernimmt, der er nicht gewachsen ist, handelt oft schon deshalb fahrlässig.
Im Strafrecht ist das anders. Dort wird bei der Schuld zusätzlich gefragt, ob der Täter nach seinen persönlichen Fähigkeiten den Fehler vermeiden konnte. Mehr dazu unter Vorsatz und Fahrlässigkeit im Strafrecht.
Stufen der Fahrlässigkeit
| Stufe | Bedeutung | Beispiel im Wachdienst |
|---|---|---|
| Leichte Fahrlässigkeit | ein Fehler, der auch einem sorgfältigen Menschen einmal passieren kann | Beim Kontrollgang streifst du mit der Taschenlampe ein Bild an der Wand. |
| Mittlere Fahrlässigkeit | der normale Sorgfaltsverstoß zwischen den beiden anderen Stufen | Du vergisst, nach dem Lüften ein Fenster im Erdgeschoss zu schließen. |
| Grobe Fahrlässigkeit | die Sorgfalt wird in ungewöhnlich hohem Maß verletzt, man missachtet, was jedem einleuchten muss | Du lässt den Generalschlüssel sichtbar im unverschlossenen Dienstwagen liegen. |
Das Gesetz spricht nur von Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit. Die mittlere Stufe stammt aus der Rechtsprechung zur Arbeitnehmerhaftung.
Warum die Stufen wichtig sind
Für deine eigene Haftung gegenüber dem Arbeitgeber gelten besondere Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht entwickelt hat. Sie heißen innerbetrieblicher Schadensausgleich. Bei betrieblich veranlasster Tätigkeit haftest du bei leichter Fahrlässigkeit in der Regel gar nicht. Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden zwischen dir und dem Arbeitgeber geteilt. Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftest du in der Regel voll, wobei Gerichte bei sehr hohen Schäden im Verhältnis zum Lohn Grenzen ziehen können.
Gegenüber dem Auftraggeber haftet zunächst das Bewachungsunternehmen. Es muss sich Fehler seiner Mitarbeiter bei der Vertragserfüllung nach § 278 BGB zurechnen lassen. Dafür schreibt die Bewachungsverordnung eine Haftpflichtversicherung vor. Außerhalb von Verträgen kommt die Haftung für den Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB in Betracht, siehe Haftung für den Verrichtungsgehilfen.
Ein Fall aus dem Dienst
Du fährst Revier und kontrollierst mehrere Objekte. Bei einem Kunden schließt du die Tür auf und legst den Schlüsselbund mit dem Generalschlüssel kurz auf den Beifahrersitz, während du einen Alarm am Nachbartor prüfst. Der Wagen ist offen. Als du zurückkommst, ist der Schlüsselbund weg. Der Kunde muss die gesamte Schließanlage austauschen lassen.
Der Schaden ist hoch, und die Frage nach dem Verschulden entscheidet über die Verteilung. Einen Generalschlüssel unbeaufsichtigt in einem offenen Fahrzeug liegen zu lassen, verletzt eine Sorgfalt, die jedem in diesem Beruf einleuchten muss. Das spricht für grobe Fahrlässigkeit. Gegenüber dem Kunden haftet das Bewachungsunternehmen. Ob und in welchem Umfang es dich in Rückgriff nimmt, richtet sich nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung. Hättest du den Schlüssel dagegen ordnungsgemäß am Körper getragen und wäre er dir bei einem Überfall entrissen worden, fehlte schon die Fahrlässigkeit. Die Lehre: Schlüssel und Codes nie unbeaufsichtigt lassen, und jeden Verlust sofort melden und dokumentieren.
Typische Prüfungsfallen
- Die Definition der Fahrlässigkeit steht in § 276 Abs. 2 BGB: Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.
- Im Zivilrecht gilt ein objektiver Maßstab. Persönliche Unerfahrenheit entschuldigt nicht.
- Bedingter Vorsatz ist Vorsatz, nicht Fahrlässigkeit. Wer den Schaden billigend in Kauf nimmt, handelt vorsätzlich.
- Die Haftung für Vorsatz kann nicht im Voraus vertraglich ausgeschlossen werden.
- Grobe Fahrlässigkeit ist mehr als ein gewöhnlicher Fehler. Sie liegt vor, wenn man missachtet, was jedem einleuchten muss.
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Wie haftet ein Arbeitnehmer nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs gegenüber seinem Arbeitgeber?
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