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Bürgerliches Gesetzbuch

Was ist eine Sache? Sachen und Tiere

Ob Laptop, Hund oder Strom: Für viele Rechte im Dienst kommt es darauf an, ob es um eine Sache geht. Die Antwort ist nicht immer so klar, wie sie klingt.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Sachen sind nach § 90 BGB nur körperliche Gegenstände. Tiere sind nach § 90a BGB keine Sachen, werden aber wie Sachen behandelt, soweit nichts anderes bestimmt ist. Keine Sachen sind zum Beispiel Rechte, Forderungen, Daten und elektrischer Strom.

Eigentum, Besitz, Fund, Diebstahl, Sachbeschädigung, Notstand: All diese Begriffe hängen an einem Wort, der Sache. Wer nicht weiß, was eine Sache ist, kann nicht sicher sagen, ob jemand Eigentümer ist, ob ein Besitz geschützt ist oder auf welches Notrecht du dich stützt, wenn ein Hund dich anfällt. In der Prüfung tauchen dazu vor allem zwei Fragen auf: Sind Tiere Sachen? Und was ist der Unterschied zwischen Sache und Gegenstand?

Was im Gesetz steht

§ 90 BGB ist kurz: Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände. Körperlich heißt: Man kann es anfassen, es nimmt einen Raum ein und lässt sich abgrenzen. Ein Schlüssel ist eine Sache, ein Auto, ein Gebäude, ein Liter Benzin in einem Kanister. Auch Geld ist eine Sache, nämlich die einzelnen Scheine und Münzen.

Der Begriff Gegenstand ist weiter. Er umfasst Sachen und unkörperliche Dinge wie Rechte und Forderungen. Ein Bankguthaben ist ein Gegenstand, aber keine Sache. Es ist nur eine Forderung gegen die Bank. Merke: Jede Sache ist ein Gegenstand, aber nicht jeder Gegenstand ist eine Sache.

Tiere nach § 90a BGB

Seit 1990 sagt das BGB ausdrücklich: Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt, etwa das Tierschutzgesetz. Gleich danach folgt aber der wichtige Zusatz: Auf Tiere sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

Praktisch heißt das: Ein Hund kann Eigentum seines Halters sein, er kann verkauft, gefunden oder gestohlen werden. Und wenn ein Hund dich angreift, gilt für die Abwehr der defensive Notstand nach § 228 BGB, der eigentlich von Sachen spricht. Mehr dazu unter Defensiver Notstand. Die Sonderstellung zeigt sich an anderer Stelle: Der Eigentümer muss bei der Ausübung seiner Rechte den Tierschutz beachten (§ 903 Satz 2 BGB).

Im Strafrecht ist der Sachbegriff übrigens eigenständig. Dort gelten Tiere als Sachen. Wer einen fremden Hund stiehlt, begeht einen Diebstahl nach § 242 StGB.

Wichtige Einteilungen

Bewegliche und unbewegliche Sachen

Unbewegliche Sachen sind Grundstücke. Alles andere ist beweglich. Die Unterscheidung ist wichtig, weil das Gesetz für beide unterschiedliche Regeln hat. Beim Eigentumserwerb an einem Grundstück braucht es zum Beispiel eine Eintragung ins Grundbuch. Auch im Besitzschutz unterscheidet § 859 BGB zwischen beweglichen Sachen und Grundstücken.

Wesentliche Bestandteile und Zubehör

Ein Gebäude ist nach § 94 BGB in der Regel wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Es teilt also dessen rechtliches Schicksal und kann nicht getrennt verkauft werden. Fest eingebaute Fenster oder Türen sind wesentliche Bestandteile des Gebäudes. Zubehör sind dagegen bewegliche Sachen, die dem Zweck einer Hauptsache dienen, ohne Bestandteil zu sein, etwa die Maschinen in einer Fabrik (§ 97 BGB).

Vertretbare und verbrauchbare Sachen

Vertretbar sind Sachen, die man nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt und beliebig austauschen kann, etwa Geld oder Schrauben (§ 91 BGB). Verbrauchbar sind Sachen, die man bestimmungsgemäß verbraucht oder veräußert, etwa Lebensmittel (§ 92 BGB).

Was keine Sache ist

  • Rechte und Forderungen: Guthaben, Patente, ein Anspruch auf Lohn.
  • Daten und Software als solche: Der Laptop ist eine Sache, die gespeicherten Dateien nicht. Für Daten gibt es eigene Schutzvorschriften, etwa im Datenschutzrecht und in §§ 202a, 303a StGB.
  • Elektrischer Strom: Strom ist kein körperlicher Gegenstand. Wer Strom abzapft, begeht deshalb keinen Diebstahl. Dafür gibt es den eigenen Tatbestand der Entziehung elektrischer Energie in § 248c StGB.
  • Der lebende Mensch und fest mit ihm verbundene Teile wie ein Implantat.

Ein Fall aus dem Dienst

Du fährst nachts Revier auf einem Speditionsgelände. Am Zaun läuft ein Kabel zu einem Wohnmobil, das jemand auf dem Nachbargrundstück abgestellt hat. Das Kabel ist an die Leitung einer Außenleuchte angeklemmt. Auf dem Hof bellt ein freilaufender Wachhund eines anderen Mieters, der sich offenbar losgerissen hat. Im Büro steht ein Fenster offen, auf dem Schreibtisch fehlt ein Laptop.

Drei Fälle, drei Antworten. Das Abzapfen des Stroms ist kein Diebstahl, weil Strom keine Sache ist, kann aber nach § 248c StGB strafbar sein. Du dokumentierst, fotografierst und informierst Auftraggeber und gegebenenfalls Polizei. Der Hund ist keine Sache, wird aber wie eine behandelt. Greift er dich an, darfst du ihn nach § 228 BGB abwehren, soweit das erforderlich ist. Der Laptop ist eine bewegliche Sache und kann gestohlen werden. Für die Daten darauf gilt das nicht, sie sind keine Sache. Ihr Verlust kann aber eine Datenpanne sein, die dein Auftraggeber prüfen muss. Siehe dazu Datenpanne und Meldepflicht.

Typische Prüfungsfallen

  • Tiere sind keine Sachen, aber die Vorschriften über Sachen gelten für sie entsprechend.
  • Im Strafrecht werden Tiere als Sachen behandelt. Der Hundediebstahl ist ein Diebstahl.
  • Gegenstand ist der Oberbegriff. Rechte und Forderungen sind Gegenstände, aber keine Sachen.
  • Strom ist keine Sache. Deshalb gibt es § 248c StGB neben dem Diebstahl.
  • Grundstücke sind unbewegliche Sachen. Ein Gebäude ist meist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.

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Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 1 richtige Antwort

Was sind Sachen im Sinne von § 90 BGB?

Frage 2 von 6 · 2 richtige Antworten

Welche Aussagen zu Tieren treffen nach § 90a BGB zu?

Frage 3 von 6 · 1 richtige Antwort

Welches der folgenden ist keine Sache?

Frage 4 von 6 · 1 richtige Antwort

Jemand zapft über ein selbst angeklemmtes Kabel Strom vom Objekt ab. Warum liegt kein Diebstahl vor?

Frage 5 von 6 · 1 richtige Antwort

Was ist eine unbewegliche Sache?

Frage 6 von 6 · 2 richtige Antworten

Welche Aussagen zum Verhältnis von Sache und Gegenstand sind richtig?

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