Start / Sachgebiete / Bürgerliches Gesetzbuch / Defensiver Notstand (§228 BGB)

Bürgerliches Gesetzbuch

Defensiver Notstand (§228 BGB)

Wenn nicht ein Mensch angreift, sondern eine Sache oder ein Tier. Was du gegen die Gefahrenquelle selbst tun darfst und wann du trotzdem zahlen musst.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Droht dir oder einem anderen Gefahr von einer fremden Sache oder einem Tier, darfst du genau diese Sache beschädigen oder zerstören, wenn das zur Abwehr nötig ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zur Gefahr steht. Schadensersatz schuldest du nur, wenn du die Gefahr selbst verschuldet hast.

Notwehr setzt einen Angriff durch einen Menschen voraus. Im Dienst kommt die Gefahr aber oft von etwas anderem: einem freilaufenden Hund auf dem Werksgelände, einem Rollcontainer, der auf einer abschüssigen Rampe losrollt, einem Gasschlauch, der zischend Leck schlägt. Für diese Fälle gibt es §228 BGB. Er heißt defensiver oder verteidigender Notstand, weil du dich gegen die Sache wehrst, von der die Gefahr ausgeht.

Was im Gesetz steht

Sinngemäß sagt §228 Satz 1 BGB: Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine von ihr drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn das zur Abwehr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zur Gefahr steht. Satz 2: Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, muss er Schadensersatz leisten.

Die Voraussetzungen

1. Eine Gefahr, die von der Sache selbst ausgeht

Das ist der Kern. Die bedrohliche Sache und die beschädigte Sache sind dieselbe. Der losrollende Container droht einen Kollegen einzuklemmen, und du kippst ihn um. Der Hund springt dich an, und du wehrst ihn mit dem Fuß ab. Geschützt ist jedes Rechtsgut: Leben, Gesundheit, Eigentum, auch fremdes.

Tiere sind nach §90a BGB zwar keine Sachen. Die Vorschriften für Sachen gelten aber entsprechend. Deshalb ist §228 BGB die Norm für die Abwehr gefährlicher Tiere. Details zur Unterscheidung findest du unter Was ist eine Sache?

2. Eine fremde Sache

Die Sache muss jemand anderem gehören. Gehört sie dir selbst, brauchst du keine Rechtfertigung.

3. Erforderlich

Die Beschädigung muss geeignet sein, die Gefahr abzuwenden, und es darf kein milderes, gleich sicheres Mittel geben. Kannst du den Container mit dem Bremshebel stoppen, darfst du ihn nicht umwerfen. Kannst du dich vor dem Hund sicher hinter eine Tür zurückziehen, ist ein Tritt nicht erforderlich.

4. Nicht außer Verhältnis

Hier gibt es, anders als bei der Notwehr, eine Abwägung. Sie ist aber großzügig: Der Schaden an der Sache darf sogar größer sein als der drohende Schaden, nur eben nicht außer Verhältnis. Einen wertvollen Zuchthund darfst du verletzen, um einen Biss in dein Bein abzuwehren. Einen Hund zu töten, weil er an deiner Hose zerrt, wäre dagegen außer Verhältnis.

Wann du trotzdem zahlen musst

Satz 2 enthält eine Ausnahme. Wer die Gefahr selbst verschuldet hat, handelt zwar nicht widerrechtlich, muss aber Schadensersatz leisten. Beispiel: Du hast den Rollcontainer entgegen der Dienstanweisung ohne Bremse auf der Rampe abgestellt. Dass du ihn danach zur Abwehr umkippen durftest, ändert nichts daran, dass du für den Schaden aufkommen musst.

Abgrenzung zu den Nachbarnormen

Gefahr geht aus vonEingriff inVorschrift
einem MenschenGüter des Angreifers§227 BGB, §32 StGB
einer Sache oder einem Tiergenau diese Sache oder dieses Tier§228 BGB
irgendeiner Quelleeine unbeteiligte Sache§904 BGB

Ein Sonderfall, den die Prüfung liebt: Hetzt der Halter seinen Hund auf dich, ist der Hund nur sein Werkzeug. Dann liegt ein menschlicher Angriff vor, und du verteidigst dich in Notwehr nach §227 BGB. Verletzt du dabei den Hund, ist auch das durch Notwehr gedeckt. Wer aber nicht gegen die Gefahrenquelle, sondern gegen etwas Unbeteiligtes vorgeht, etwa den Zaun des Nachbarn eintritt, um vor dem Hund zu flüchten, landet beim aggressiven Notstand nach §904 BGB.

Im Strafrecht wird eine nach §228 BGB erlaubte Beschädigung nicht zur Sachbeschädigung. Was das Zivilrecht erlaubt, kann das Strafrecht nicht bestrafen.

Ein Fall aus dem Dienst

Du bist im Revierdienst und schließt nachts ein Firmengelände auf. Ein großer Hund, der offenbar vom Nachbargrundstück ausgebrochen ist, rennt knurrend auf dich zu und beißt in deinen Unterarm. Du hast nur deine Taschenlampe in der Hand und schlägst ihm damit auf die Schnauze, bis er loslässt und davonläuft. Der Halter verlangt später die Tierarztkosten.

Er bekommt sie nicht. Die Gefahr ging vom Hund selbst aus, der Schlag war erforderlich und steht nicht außer Verhältnis zu einem Biss. Du hast die Gefahr nicht verschuldet. Im Gegenteil: Du kannst vom Halter nach §833 BGB Ersatz für deine Verletzung verlangen. Mehr dazu auf der Seite zur Tierhalterhaftung. Dokumentiere den Vorfall im Wachbuch und melde die Verletzung als Arbeitsunfall.

Typische Prüfungsfallen

  • Bei §228 BGB ist die beschädigte Sache zugleich die Gefahrenquelle. Ist sie unbeteiligt, gilt §904 BGB.
  • Gegen einen Hund, den niemand steuert, gibt es keine Notwehr. Gegen einen gehetzten Hund schon, denn dann greift der Halter an.
  • Der Schaden darf größer sein als die Gefahr, nur nicht außer Verhältnis. Bei §904 ist es genau umgekehrt.
  • Wer die Gefahr verschuldet hat, handelt rechtmäßig, zahlt aber Schadensersatz.
  • Auch beim Defensivnotstand gilt: mildestes sicheres Mittel zuerst.

Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema

Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 1 richtige Antwort

Wann greift der defensive Notstand nach §228 BGB?

Frage 2 von 6 · 2 richtige Antworten

Ein streunender Hund greift dich ohne Zutun eines Menschen an. Du wehrst ihn mit einem Stock ab und verletzt ihn. Was trifft zu?

Frage 3 von 6 · 1 richtige Antwort

Wie wird im Rahmen des §228 BGB abgewogen?

Frage 4 von 6 · 1 richtige Antwort

Ein Halter hetzt seinen Hund auf dich. Worauf stützt du die Abwehr des Hundes?

Frage 5 von 6 · 2 richtige Antworten

Du stellst einen Rollcontainer entgegen der Dienstanweisung ungebremst auf einer Rampe ab. Er rollt auf einen Kollegen zu, du stößt ihn um, er geht kaputt. Was gilt?

Frage 6 von 6 · 1 richtige Antwort

Ein Hund zerrt spielerisch an deinem Hosenbein, ohne zu beißen. Du tötest ihn mit einem Schlag. Warum ist das nicht durch §228 BGB gedeckt?

Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Bürgerliches Gesetzbuch.

§228 BGB im Wortlaut (gesetze-im-internet.de) · Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.