Kurz gesagt: Deliktsfähig ist, wer für einen Schaden aus einer unerlaubten Handlung zivilrechtlich verantwortlich gemacht werden kann. Kinder unter 7 Jahren haften nie, Minderjährige von 7 bis 17 nur, wenn sie die nötige Einsicht hatten. Wer sich selbst betrinkt, haftet für Schäden im Rausch wie bei Fahrlässigkeit.
Ein Delikt ist im Zivilrecht eine unerlaubte Handlung, also eine Verletzung fremder Rechte, für die man Schadensersatz schuldet. Die Grundnorm dafür ist § 823 BGB. Bevor jemand zahlen muss, stellt sich aber eine Vorfrage: Kann man ihm den Schaden überhaupt vorwerfen? Ein Kleinkind, ein Bewusstloser, ein Mensch in einer akuten Psychose handeln nicht so, dass man sie zur Verantwortung ziehen kann. Für die Prüfung musst du die Altersgrenzen und die Sonderregel für Betrunkene sicher kennen. Im Dienst hilft dir das Wissen, Schadensfälle richtig zu dokumentieren und die richtigen Ansprechpartner festzuhalten.
Was im Gesetz steht
Die Deliktsfähigkeit regeln zwei Vorschriften. § 827 BGB betrifft Bewusstlosigkeit und krankhafte Störungen. § 828 BGB betrifft Minderjährige. Beide sagen nicht, wer deliktsfähig ist, sondern wer nicht oder nur eingeschränkt verantwortlich ist. Wer volljährig und bei Bewusstsein ist, haftet grundsätzlich voll.
Die Altersstufen nach § 828 BGB
| Alter | Verantwortlichkeit |
|---|---|
| unter 7 Jahren | nie verantwortlich (Abs. 1) |
| 7 bis 9 Jahre | bei Unfällen mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn nicht verantwortlich, außer bei Vorsatz (Abs. 2). Sonst wie die nächste Stufe |
| 7 bis 17 Jahre | verantwortlich, wenn die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht vorhanden war (Abs. 3) |
| ab 18 Jahren | voll verantwortlich |
Das Verkehrsprivileg für 7- bis 9-Jährige
Die Sonderregel in Absatz 2 gibt es, weil Kinder unter 10 Jahren Geschwindigkeiten und Entfernungen im Straßenverkehr noch nicht sicher einschätzen können. Sie gilt nur für Unfälle mit Kraftfahrzeugen und Bahnen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs greift sie in der Regel nicht, wenn ein Kind mit dem Fahrrad gegen ein ordnungsgemäß geparktes Auto fährt. Dann fehlt die typische Überforderung durch den fließenden Verkehr, und es kommt wieder auf die Einsicht an.
Was Einsicht bedeutet
Einsichtsfähig ist ein Kind oder Jugendlicher, wenn er allgemein erkennen kann, dass sein Verhalten gefährlich ist und er dafür einstehen muss. Ob er sich auch entsprechend steuern kann, spielt nach überwiegender Ansicht für § 828 keine Rolle, das ist eine Frage des Verschuldens. Ein Zwölfjähriger, der Steine auf Autos wirft, hat diese Einsicht in aller Regel.
Bewusstlosigkeit, Krankheit und Rausch nach § 827 BGB
Nicht verantwortlich ist, wer einen Schaden im Zustand der Bewusstlosigkeit oder einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit zufügt, die seine freie Willensbestimmung ausschließt. Beispiel: Ein Diabetiker bricht im Unterzucker zusammen und reißt dabei ein Regal um.
Wichtig ist Satz 2: Wer sich durch Alkohol oder ähnliche Mittel selbst in einen solchen Zustand versetzt, haftet für den Schaden so, als hätte er fahrlässig gehandelt. Der Rausch entlastet also nicht. Anders ist es nur, wenn er ohne eigenes Verschulden in diesen Zustand geraten ist, etwa weil ihm jemand heimlich K.-o.-Tropfen ins Glas gegeben hat.
Wer zahlt, wenn niemand verantwortlich ist?
Dass ein Kind nicht deliktsfähig ist, heißt nicht, dass der Geschädigte leer ausgeht. Zwei Wege kommen in Betracht:
- Aufsichtspflichtige (§ 832 BGB): Eltern oder andere Aufsichtspersonen haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das Gesetz vermutet die Verletzung. Die Aufsichtsperson muss beweisen, dass sie ausreichend aufgepasst hat.
- Billigkeitshaftung (§ 829 BGB): Ist von einem Aufsichtspflichtigen nichts zu bekommen, kann auch der Nichtverantwortliche selbst haften, soweit die Billigkeit das erfordert, etwa wenn er sehr vermögend ist. Seinen angemessenen Unterhalt muss er dabei behalten dürfen.
Abgrenzung zu Geschäftsfähigkeit und Strafmündigkeit
In der Prüfung werden drei Altersgrenzen gern vermischt. Die Geschäftsfähigkeit beginnt beschränkt mit 7 und betrifft Verträge. Die Deliktsfähigkeit beginnt ebenfalls mit 7, betrifft aber Schadensersatz und hängt danach von der Einsicht ab. Die Strafmündigkeit beginnt nach § 19 StGB erst mit 14. Ein Zwölfjähriger kann also für eine eingeworfene Scheibe Schadensersatz schulden, obwohl er strafrechtlich nicht verfolgt werden kann.
Mehr zur Haftung junger Menschen findest du unter Haftung von Minderjährigen.
Ein Fall aus dem Dienst
Du bist Ordner auf einem Stadtfest. Gegen 23 Uhr tritt ein stark betrunkener Mann gegen ein Absperrgitter. Das Gitter kippt auf ein geparktes Auto und zerkratzt den Lack. Später sagt er, er sei so voll gewesen, dass er sich an nichts erinnere.
Nach § 827 Satz 2 BGB nützt ihm das nichts. Er hat sich selbst betrunken und haftet deshalb, als hätte er fahrlässig gehandelt. Kurz darauf wirft ein etwa achtjähriges Mädchen beim Spielen einen Stein, der die Scheibe eines Imbisswagens trifft. Hier greift das Verkehrsprivileg nicht, denn es ist kein Verkehrsunfall. Es kommt auf ihre Einsicht an, und daneben können die Eltern nach § 832 haften. Deine Aufgabe in beiden Fällen: Ablauf, Uhrzeit und Zeugen notieren, bei dem Kind die Begleitpersonen feststellen und die Einsatzleitung informieren. Wer am Ende zahlt, entscheidest nicht du.
Typische Prüfungsfallen
- Unter 7 Jahren haftet ein Kind nie selbst. Die Altersgrenze 14 gehört ins Strafrecht.
- Die Grenze von 10 Jahren gilt nur bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen und Bahnen, und nicht bei Vorsatz.
- Selbstverschuldeter Rausch entlastet nicht. Der Betrunkene haftet wie bei Fahrlässigkeit.
- Fehlende Deliktsfähigkeit heißt nicht automatisch, dass niemand zahlt. Denk an § 832 und § 829.
- Deliktsfähigkeit betrifft Schadensersatz, Geschäftsfähigkeit betrifft Verträge.
Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema
Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
Bis zu welchem Alter ist ein Kind für einen Schaden, den es einem anderen zufügt, nach § 828 Abs. 1 BGB nie verantwortlich?
Ein Neunjähriger fährt mit dem Fahrrad unachtsam auf die Straße und wird von einem Auto erfasst, das dabei beschädigt wird. Was gilt nach § 828 Abs. 2 BGB?
Ein Gast betrinkt sich und beschädigt im Vollrausch eine Glastür. Welche Aussagen treffen zu?
Wovon hängt die Haftung eines Dreizehnjährigen für eine eingeworfene Fensterscheibe ab?
Ein sechsjähriges Kind beschädigt ein parkendes Auto. Wer kann dafür in Anspruch genommen werden?
Was unterscheidet die Deliktsfähigkeit von der Geschäftsfähigkeit?
Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Bürgerliches Gesetzbuch.
§828 BGB im Wortlaut (gesetze-im-internet.de) · Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.