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Bürgerliches Gesetzbuch

Haftung von Minderjährigen (§828 BGB)

Ein Fußball gegen die Glastür, ein Kratzer im Lack, ein Feuerwerkskörper im Treppenhaus. Wann Kinder und Jugendliche selbst haften und wann die Eltern.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Kinder unter sieben Jahren haften nie für Schäden. Von sieben bis unter zehn Jahren haften sie nicht für Unfälle mit Kraftfahrzeugen oder Bahnen, außer bei Vorsatz. Bis 18 haften Minderjährige nur, wenn sie die nötige Einsicht in ihre Verantwortlichkeit hatten. Eltern haften nicht automatisch, sondern nur bei verletzter Aufsichtspflicht.

Kinder und Jugendliche richten im Objekt regelmäßig Schäden an. Im Parkhaus wird Fußball gespielt, auf dem Schulgelände fliegen Steine, im Einkaufszentrum fährt ein Kind mit dem Roller gegen eine Vitrine. Als Wachperson musst du den Schaden aufnehmen und weitermelden. Dafür hilft es zu wissen, wer am Ende haftet. In der Prüfung werden vor allem die Altersgrenzen abgefragt und der Unterschied zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit.

Was im Gesetz steht

§828 BGB regelt, ab wann Minderjährige für Schäden aus einer unerlaubten Handlung verantwortlich sind. Juristen nennen das Deliktsfähigkeit. Die Vorschrift hat drei Absätze:

  1. Wer noch nicht sieben Jahre alt ist, ist für einen Schaden nicht verantwortlich.
  2. Wer sieben, aber noch nicht zehn Jahre alt ist, ist für einen Schaden bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn nicht verantwortlich, es sei denn, er hat die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt.
  3. Wer noch nicht 18 Jahre alt ist, ist sonst nicht verantwortlich, wenn er bei der Tat nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte.

Die Stufen im Überblick

AlterHaftung nach §828 BGB
unter 7 Jahrenkeine Haftung, ohne Ausnahme
7 bis unter 10 Jahrenkeine Haftung bei Unfällen mit Kfz, Schienen- oder Schwebebahn, außer bei Vorsatz. Sonst wie ab 10
10 bis unter 18 JahrenHaftung, wenn die Einsicht in die Verantwortlichkeit vorhanden war
ab 18 Jahrenvolle Haftung nach den allgemeinen Regeln

Die Sonderregel für den Straßenverkehr

Absatz 2 wurde eingeführt, weil Kinder unter zehn Jahren Geschwindigkeiten und Entfernungen im fließenden Verkehr nicht sicher einschätzen können. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt das Privileg deshalb nur, wenn sich genau diese Überforderung im motorisierten Verkehr verwirklicht. Fährt ein Achtjähriger mit dem Fahrrad gegen ein ordnungsgemäß geparktes Auto, ist das kein solcher Fall. Dann kommt es auf seine Einsicht an.

Die Einsichtsfähigkeit

Einsicht bedeutet: Der Jugendliche konnte erkennen, dass sein Verhalten gefährlich oder unrecht ist und er dafür einstehen muss. Es geht um das Verstehen, nicht darum, ob er sich auch beherrschen konnte. Ein Zwölfjähriger, der mit Steinen auf Autos wirft, weiß in aller Regel, dass das verboten und gefährlich ist. Das Gesetz geht davon aus, dass die Einsicht vorliegt. Der Minderjährige muss beweisen, dass sie fehlte.

Und die Eltern?

Das Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ an Baustellen klingt nach Gesetz, ist aber so nicht richtig. Eltern haften nach §832 BGB nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wie viel Aufsicht nötig ist, hängt vom Alter und Charakter des Kindes ab. Ein Neunjähriger darf allein zur Schule gehen. Ein Fünfjähriger darf nicht allein auf einer Baustelle spielen. Können die Eltern zeigen, dass sie ordentlich aufgepasst haben, haften sie nicht.

Haftet weder das Kind noch ein Aufsichtspflichtiger, gibt es noch §829 BGB. Danach kann ein nicht verantwortliches Kind ausnahmsweise aus Billigkeitsgründen zahlen müssen, etwa wenn es sehr vermögend ist und der Geschädigte sonst leer ausgeht. Das ist selten.

Abgrenzung zu Strafrecht und Geschäftsfähigkeit

Die Altersgrenzen der verschiedenen Rechtsgebiete werden in der Prüfung gern verwechselt:

  • Strafmündigkeit: ab 14 Jahren, §19 StGB. Mehr dazu unter Schuldunfähigkeit von Kindern.
  • Geschäftsfähigkeit: geschäftsunfähig unter 7, beschränkt geschäftsfähig von 7 bis 17, voll ab 18. Siehe Geschäftsfähigkeit.
  • Deliktsfähigkeit: die Stufen 7, 10 und 18 aus §828 BGB.

Ein Zwölfjähriger kann also für eine Scheibe zahlen müssen, obwohl er nicht bestraft werden kann.

Ein Fall aus dem Dienst

Im Revierdienst kontrollierst du nachmittags ein Firmengelände. Drei Jungen, geschätzt zwölf Jahre alt, sind über den Zaun geklettert und kicken auf dem Parkplatz. Ein Schuss trifft die Heckscheibe eines Firmenwagens, sie zerspringt.

Du sprichst die Kinder ruhig an, bringst sie vom Gelände und versuchst, Namen und Erreichbarkeit der Eltern zu bekommen. Ein Festhalten nach §127 StPO scheidet nach überwiegender Ansicht aus, weil Kinder unter 14 nicht strafmündig sind. Du dokumentierst Ort, Zeit, Beschreibung und Zeugen und gibst alles an den Auftraggeber weiter. Zivilrechtlich kann der Schütze selbst haften, denn ein Zwölfjähriger weiß, dass ein Ball gegen Autoscheiben Schaden anrichtet. Ob die Eltern zusätzlich haften, hängt davon ab, ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Meist zahlt am Ende eine Familienhaftpflichtversicherung, sofern eine besteht.

Typische Prüfungsfallen

  • Unter sieben Jahren gibt es keine Haftung, auch nicht bei Vorsatz.
  • Das Verkehrsprivileg bis zehn gilt nicht bei Vorsatz und nach der Rechtsprechung nicht bei geparkten Autos.
  • Bis 18 kommt es auf die Einsicht an, nicht auf die Steuerungsfähigkeit.
  • Eltern haften nicht automatisch, sondern nur bei verletzter Aufsichtspflicht nach §832 BGB.
  • Strafmündigkeit ab 14 und Deliktsfähigkeit nach §828 BGB sind verschiedene Dinge.

Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema

Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 1 richtige Antwort

Ab welchem Alter kann ein Kind nach §828 BGB frühestens für einen Schaden verantwortlich sein?

Frage 2 von 6 · 1 richtige Antwort

Ein Achtjähriger läuft unachtsam auf die Straße, ein Auto muss ausweichen und beschädigt einen Zaun. Haftet das Kind?

Frage 3 von 6 · 1 richtige Antwort

Worauf kommt es bei Minderjährigen zwischen 10 und 18 Jahren für die Haftung an?

Frage 4 von 6 · 2 richtige Antworten

Was gilt für die Haftung der Eltern, wenn ihr Kind einen Schaden anrichtet?

Frage 5 von 6 · 2 richtige Antworten

Ein Zwölfjähriger wirft einen Stein gegen die Scheibe eines Pförtnerhauses. Was trifft zu?

Frage 6 von 6 · 1 richtige Antwort

Ein Neunjähriger fährt mit dem Fahrrad unachtsam gegen ein ordnungsgemäß geparktes Auto. Greift das Haftungsprivileg des §828 Abs. 2 BGB?

Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Bürgerliches Gesetzbuch.

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