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Straf- und Strafverfahrensrecht

Strafanzeige und Strafantrag (§158 StPO)

Anzeige und Antrag klingen ähnlich, sind aber zwei verschiedene Dinge. Wer was stellen darf, bis wann, in welcher Form und was die Wachperson dabei tut.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Eine Strafanzeige ist die Mitteilung eines möglichen Straftatverdachts an die Behörden. Jeder kann sie erstatten, ohne Form und ohne Frist. Ein Strafantrag ist die Erklärung des Verletzten, dass er die Verfolgung will. Bei Antragsdelikten ist er Voraussetzung für das Verfahren und muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden.

Nach fast jedem Vorfall im Dienst stellt sich die Frage: Wird das angezeigt, und wer stellt den Antrag? Viele Wachpersonen gehen davon aus, das sei dasselbe. Das ist ein Fehler, der in der Prüfung gern abgefragt wird und in der Praxis dazu führen kann, dass ein Verfahren gar nicht erst beginnt. Denn bei manchen Delikten ermittelt die Staatsanwaltschaft nur, wenn der Richtige rechtzeitig einen Antrag stellt.

Was im Gesetz steht

§158 Absatz 1 StPO sagt sinngemäß: Strafanzeige und Strafantrag können bei der Staatsanwaltschaft, bei den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und bei den Amtsgerichten angebracht werden. Die aufnehmende Stelle muss sie protokollieren oder auf andere Weise dokumentieren. Dem Verletzten ist auf Antrag der Eingang schriftlich zu bestätigen. Absatz 2 betrifft die Antragsdelikte: Identität und Verfolgungswille der antragstellenden Person müssen sichergestellt sein.

Wer antragsberechtigt ist, wie lange die Frist läuft und wie man zurücknimmt, steht im Strafgesetzbuch, in den §§77 bis 77d.

Die Strafanzeige

Die Anzeige ist die Mitteilung eines Sachverhalts, der nach Ansicht des Anzeigenden eine Straftat sein kann. Sie hat diese Eigenschaften:

  • Jeder darf anzeigen: der Geschädigte, ein Zeuge, die Wachperson, auch jemand, der nur davon gehört hat.
  • Keine Form: mündlich auf der Wache, telefonisch, schriftlich, über die Onlinewache der Polizei.
  • Keine Frist: Grenze ist nur die Verjährung der Tat.
  • Keine Rücknahme: Bei Offizialdelikten muss die Staatsanwaltschaft ermitteln, sobald sie von einem Verdacht erfährt. Eine Anzeige lässt sich deshalb nicht zurücknehmen.

Eine allgemeine Pflicht zur Anzeige gibt es nicht. Eine Ausnahme bilden schwere geplante Straftaten nach §138 StGB. Deine Dienstanweisung kann dich außerdem verpflichten, Vorfälle intern zu melden. Wer wider besseres Wissen einen Unschuldigen anzeigt, macht sich wegen falscher Verdächtigung strafbar.

Der Strafantrag

Wann er nötig ist

Der Antrag ist nur bei Antragsdelikten von Bedeutung. Man unterscheidet zwei Gruppen:

  • Absolute Antragsdelikte: Ohne Antrag gibt es kein Verfahren. Beispiele: Hausfriedensbruch, Beleidigung, Diebstahl unter Angehörigen.
  • Relative Antragsdelikte: Ohne Antrag kann die Staatsanwaltschaft trotzdem ermitteln, wenn sie ein besonderes öffentliches Interesse bejaht. Beispiele: einfache Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahl geringwertiger Sachen.

Wer ihn stellen darf

Antragsberechtigt ist der Verletzte, also der, in dessen Rechte die Tat eingegriffen hat. Beim Hausfriedensbruch ist das der Inhaber des Hausrechts, bei der Sachbeschädigung der Eigentümer, bei der Beleidigung der Beleidigte. Bei Minderjährigen stellt ihn der gesetzliche Vertreter. Sind mehrere verletzt, kann jeder für sich einen Antrag stellen.

Für Unternehmen handelt eine vertretungsberechtigte Person oder jemand mit Vollmacht. Ob eine Wachperson mit übertragenem Hausrecht selbst Antrag wegen Hausfriedensbruchs stellen kann, ist nicht abschließend geklärt. Die sichere Regel: Der Auftraggeber stellt den Antrag, oder du handelst mit einer schriftlichen Vollmacht, die dir das ausdrücklich erlaubt. Wirst du selbst beleidigt oder verletzt, bist du selbst antragsberechtigt.

Form

Früher verlangte §158 Abs. 2 StPO ausdrücklich Schriftform oder Protokoll. Seit Juli 2024 genügt es, wenn Identität und Verfolgungswille sicher feststehen. Damit kommen auch Onlineformulare oder eine E-Mail in Betracht. In der Praxis wird trotzdem oft ein Formular bei der Polizei unterschrieben oder ein unterschriebener Antrag geschickt, weil das den Nachweis erleichtert. Ältere Lernunterlagen nennen noch die alte Fassung.

Frist

Nach §77b StGB beträgt die Frist drei Monate. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Berechtigte von der Tat und der Person des Täters erfahren hat. Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet sie am nächsten Werktag. Wer den Täter nicht kennt, für den läuft die Frist noch nicht.

Rücknahme

Der Antrag kann bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zurückgenommen werden. Danach kann er nicht noch einmal gestellt werden. Wer zurücknimmt, muss in der Regel die Kosten des Verfahrens tragen.

Ein Fall aus dem Dienst

Ein Mann hat Hausverbot in einem Einkaufszentrum und kommt trotzdem wieder. Als du ihn ansprichst, beschimpft er dich mit üblen Worten und geht erst, als die Polizei kommt.

Der Hausfriedensbruch ist ein absolutes Antragsdelikt. Antragsberechtigt ist der Hausrechtsinhaber, hier das Center-Management. Du nimmst den Sachverhalt auf, informierst den Auftraggeber und sorgst dafür, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird. Die Beleidigung richtet sich gegen dich. Den Antrag stellst du selbst, und zwar innerhalb von drei Monaten. Die Anzeige an die Polizei kann jeder erstatten, auch ein Kollege, der alles gesehen hat. Ohne die Anträge bliebe es aber bei einer Anzeige ohne Verfahren.

Typische Prüfungsfallen

  • Anzeige: jeder, formlos, keine Frist, nicht zurücknehmbar. Antrag: nur der Berechtigte, drei Monate, zurücknehmbar.
  • Die Frist beginnt erst, wenn Tat und Täter bekannt sind.
  • Ein zurückgenommener Antrag kann nicht erneut gestellt werden.
  • Bei relativen Antragsdelikten reicht auch das besondere öffentliche Interesse.
  • Eine allgemeine Anzeigepflicht gibt es nicht. Ausnahme: §138 StGB.

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Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 2 richtige Antworten

Welche Aussagen zur Strafanzeige sind richtig?

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Wie lange hat der Verletzte Zeit, einen Strafantrag zu stellen?

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Ein Gast beleidigt dich am Einlass schwer. Wer kann wegen der Beleidigung Strafantrag stellen?

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