Kurz gesagt: Hausrecht ist die Befugnis, darüber zu entscheiden, wer ein Grundstück oder Gebäude betreten und sich dort aufhalten darf. Es steht dem Eigentümer oder dem berechtigten Besitzer zu, etwa dem Mieter. Die Wachperson hat kein eigenes Hausrecht, sondern übt es im Auftrag und im vereinbarten Umfang aus.
Am Einlass, im Bürogebäude, im Einkaufszentrum: Fast alles, was du als Wachperson gegenüber Besuchern tust, beruht auf dem Hausrecht. Du kontrollierst Ausweise, weist auf die Hausordnung hin, verweigerst den Zutritt oder forderst jemanden auf zu gehen. Das Wort Hausrecht findest du dabei in keinem einzelnen Paragrafen. Es setzt sich aus mehreren Vorschriften zusammen, und genau das wird in der Prüfung gefragt.
Woher das Hausrecht kommt
- Eigentum, §903 BGB: Der Eigentümer darf mit seiner Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.
- Abwehranspruch, §1004 BGB: Wird das Eigentum gestört, kann der Eigentümer Beseitigung und Unterlassung verlangen.
- Besitzschutz, §§858 bis 860 BGB: Wer den Besitz stört, begeht verbotene Eigenmacht. Der Besitzer darf sich dagegen mit Gewalt wehren.
- Strafrechtlicher Schutz, §123 StGB: Wer widerrechtlich eindringt oder trotz Aufforderung nicht geht, begeht Hausfriedensbruch.
Für Wohnungen kommt der Schutz des Grundgesetzes hinzu, Artikel 13 GG. Bei Behörden beruht das Hausrecht auf öffentlichem Recht, nicht auf dem BGB. Das spielt eine Rolle, wenn du ein Rathaus oder Jobcenter bewachst.
Wer das Hausrecht hat
Grundsätzlich der Eigentümer. Ist ein Objekt vermietet oder verpachtet, geht das Hausrecht für die überlassenen Räume auf den Mieter über, und zwar auch gegenüber dem Vermieter. Der Vermieter darf die vermietete Wohnung nicht einfach betreten, auch wenn sie ihm gehört.
In großen Objekten ist das Hausrecht deshalb oft aufgeteilt. In einem Bürohaus mit mehreren Mietern hat jede Firma das Hausrecht in ihren eigenen Räumen. Für Eingangshalle, Treppenhäuser, Tiefgarage und Außenflächen hat es meist der Eigentümer oder die Verwaltung. Bei Unternehmen übt es die Geschäftsleitung aus, bei Veranstaltungen der Veranstalter für die gemieteten Flächen.
Die Wachperson übt das Hausrecht aus
Du hast als Wachperson kein eigenes Hausrecht. Der Inhaber überlässt dir oder deinem Unternehmen die Ausübung, meist über den Bewachungsvertrag und die Dienstanweisung. Wie weit das reicht, steht dort. Darf der Einlassdienst Hausverbote aussprechen oder nur Besucher abweisen? Gilt die Befugnis für das ganze Gelände oder nur für die Lobby? Wer das nicht weiß, sollte es vor dem ersten Dienst klären. Die vertragliche Seite ist auf der Seite Übertragenes Hausrecht und Bewachungsvertrag beschrieben.
Daneben ist die Wachperson im Objekt oft Besitzdiener des Auftraggebers. Sie darf dann nach §860 BGB die Besitzschutzrechte aus §859 BGB selbst ausüben.
Was das Hausrecht umfasst
- Zutritt erlauben oder verweigern
- Bedingungen für den Zutritt setzen, etwa Ausweis, Taschenkontrolle, Kleidung, Alter, Ticket
- Eine Hausordnung aufstellen und durchsetzen
- Personen auffordern, das Objekt zu verlassen
- Ein Hausverbot für die Zukunft aussprechen
Eine Taschenkontrolle am Eingang ist keine Durchsuchung, sondern eine Bedingung für den Zutritt. Wer nicht einverstanden ist, muss nicht mitmachen, kommt dann aber nicht hinein.
Grenzen des Hausrechts
Ein Privater darf grundsätzlich frei entscheiden, wen er hereinlässt. Es gibt aber Schranken:
- Gleichbehandlung: Bei Massengeschäften wie Clubs, Fitnessstudios oder Geschäften verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eine Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Bei den übrigen Merkmalen kann ein sachlicher Grund eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen, etwa die Vermeidung von Gefahren oder der Schutz der Intimsphäre. Bei der ethnischen Herkunft gibt es diese Rechtfertigung nicht.
- Große öffentliche Veranstaltungen: Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 zum Stadionverbot entschieden, dass ein Veranstalter, der sein Angebot einem großen Publikum ohne Ansehen der Person öffnet, niemanden ohne sachlichen Grund ausschließen darf.
- Verträge: Wer ein gültiges Ticket gekauft hat, hat einen vertraglichen Anspruch auf Einlass, solange er die Einlassbedingungen erfüllt und kein wichtiger Grund gegen ihn spricht.
- Schikaneverbot: Siehe §226 BGB.
Ein Fall aus dem Dienst
Du bewachst ein Bürohaus im Auftrag der Hausverwaltung. Abends meldet dir ein Mitarbeiter einer Mieterfirma, dass in deren Büro im dritten Stock noch Licht brennt und er dort eine unbekannte Person gesehen hat. Du gehst nach oben, die Tür ist verschlossen. Die Mieterfirma hat dir keinen Schlüssel und keinen Auftrag gegeben.
In den Mieträumen hat die Mieterfirma das Hausrecht, nicht die Verwaltung und nicht du. Ohne Auftrag darfst du dort nicht einfach hineingehen. Du rufst den Notfallkontakt der Mieterfirma an und, wenn es nach einem Einbruch aussieht, die Polizei. Im Treppenhaus und in der Lobby kannst du dagegen das Hausrecht der Verwaltung ausüben und eine unbekannte Person ansprechen und hinausbitten. Wie ein Hausverbot konkret aussieht, erklärt die Seite Hausverbot aussprechen und durchsetzen.
Typische Prüfungsfallen
- Hausrecht hat der Eigentümer oder der berechtigte Besitzer. Bei Vermietung der Mieter, auch gegenüber dem Vermieter.
- Die Wachperson hat kein eigenes Hausrecht. Sie übt es aus, soweit es ihr übertragen wurde.
- Das Hausrecht beruht auf §§903, 1004 und §§858 ff. BGB. §123 StGB schützt es strafrechtlich.
- Eine Taschenkontrolle am Einlass ist eine Zutrittsbedingung, kein Durchsuchungsrecht.
- Das AGG und die Rechtsprechung zu großen Veranstaltungen setzen dem Hausrecht Grenzen.
Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema
Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
Auf welche Vorschriften stützt sich das zivilrechtliche Hausrecht?
Ein Eigentümer hat eine Wohnung vermietet. Wer hat in der Wohnung das Hausrecht?
Welche Stellung hat die Wachperson beim Hausrecht?
Ein Besucher will am Eingang keiner Taschenkontrolle zustimmen. Was darfst du?
Welche Grenzen setzt das Recht dem privaten Hausrecht bei einer großen Veranstaltung, die sich an jedermann richtet?
Du bewachst im Auftrag der Hausverwaltung ein Bürohaus. In den Räumen einer Mieterfirma vermutest du einen Unbefugten, hast aber weder Schlüssel noch Auftrag der Firma. Was ist richtig?
Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Bürgerliches Gesetzbuch.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.