Kurz gesagt: Ein Mittel ist verhältnismäßig, wenn es geeignet und erforderlich ist und, wo das Gesetz es verlangt, nicht außer Verhältnis zum Ziel steht. Wie streng die Abwägung ist, hängt von der Vorschrift ab: bei Notwehr gibt es keine, bei §904 BGB eine sehr strenge.
Wachpersonen haben keine Polizeibefugnisse. Sie stützen sich auf Jedermannsrechte, Hausrecht und den Bewachungsvertrag. In all diesen Rechten steckt eine Frage, die du in Sekunden beantworten musst: Welches Mittel darf ich einsetzen? Die Antwort heißt Verhältnismäßigkeit. Im öffentlichen Recht ist sie ein allgemeiner Grundsatz, den du auf der Seite zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit findest. Im BGB steht sie dagegen in jeder einzelnen Vorschrift etwas anders. Genau diese Unterschiede prüft die IHK.
Die drei Stufen
Geeignet
Das Mittel muss den Zweck überhaupt fördern. Ein lautes Ansprechen kann geeignet sein, einen Sprayer zum Aufhören zu bringen. Ein Anruf beim Hausmeister am nächsten Morgen ist nicht geeignet, einen gerade laufenden Diebstahl zu stoppen.
Erforderlich
Von mehreren gleich wirksamen Mitteln musst du das mildeste wählen. Gleich wirksam ist der Knackpunkt: Ein milderes Mittel, das wahrscheinlich nicht funktioniert, musst du nicht ausprobieren. Die Erforderlichkeit ist bei allen Jedermannsrechten Voraussetzung.
Angemessen
Das ist die eigentliche Abwägung zwischen dem, was du schützt, und dem, was du beim anderen anrichtest. Hier unterscheiden sich die Vorschriften.
Welche Abwägung wo gilt
| Vorschrift | Was im Gesetz steht | Bedeutung |
|---|---|---|
| §227 BGB, §32 StGB Notwehr | erforderlich, geboten | Keine Güterabwägung. Grenze nur bei krassem Missverhältnis über die Gebotenheit. |
| §228 BGB Defensivnotstand | Schaden nicht außer Verhältnis zur Gefahr | Der Schaden an der Gefahrenquelle darf größer sein, nur nicht außer Verhältnis. |
| §904 BGB Aggressivnotstand | drohender Schaden unverhältnismäßig groß | Strenge Abwägung. Das gerettete Gut muss deutlich überwiegen. |
| §229, §230 BGB Selbsthilfe | nicht weiter als erforderlich | Nur Sicherung des Anspruchs, nichts darüber hinaus. |
| §859 BGB Besitzwehr und Besitzkehr | mit Gewalt | Gewalt ist erlaubt, nach überwiegender Ansicht aber nur in verhältnismäßigem Umfang. |
Merksatz: Je unbeteiligter derjenige ist, in dessen Güter du eingreifst, desto strenger die Abwägung. Gegen den Angreifer fast keine, gegen die gefährliche Sache eine großzügige, gegen den völlig Unbeteiligten eine strenge.
Die Mittel in der Praxis
Eine bewährte Reihenfolge, die keine Vorschrift so vorschreibt, die aber die Erforderlichkeit gut abbildet:
- Ansprechen und auf die Regel hinweisen
- Klare Aufforderung, zum Beispiel das Gelände zu verlassen
- Ankündigen der nächsten Schritte, etwa Polizei oder Strafantrag
- Polizei rufen
- Körperliche Einwirkung: wegführen, festhalten, zu Boden bringen
- Hilfsmittel wie Reizstoffsprühgerät oder Schlagstock, nur wenn die Dienstanweisung sie erlaubt und nur in einer echten Notwehrlage
Du darfst Stufen überspringen, wenn die mildere Stufe sicher nicht wirkt. Wer mit dem Messer auf dich zukommt, wird nicht erst höflich angesprochen. Umgekehrt darfst du nicht auf eine höhere Stufe gehen, nur weil sie schneller ist. Was du gewählt hast und warum, gehört ins Wachbuch.
Ein Fall aus dem Dienst
Du machst Nachtdienst in einem Parkhaus. Zwei Jugendliche besprühen eine Wand mit Farbe. Als du dich näherst, rennt einer weg, der andere sprüht weiter und lacht.
Die Sachbeschädigung ist ein gegenwärtiger Angriff auf das Eigentum des Betreibers. Ansprechen und auffordern, aufzuhören, ist das erste Mittel. Sprüht er weiter, darfst du ihm die Dose aus der Hand nehmen. Das ist geeignet, erforderlich und gegenüber dem Angreifer nach Notwehrgrundsätzen gedeckt. Ein Faustschlag ins Gesicht wäre dagegen nicht erforderlich, weil das Wegnehmen der Dose genauso wirksam ist. Den Weggelaufenen verfolgst du nicht durch das ganze Viertel, sondern gibst der Polizei die Beschreibung. Bleibt der zweite stehen und weigert sich, seinen Namen zu nennen, kommt eine vorläufige Festnahme nach §127 StPO in Betracht, bei der ebenfalls nur verhältnismäßige Mittel erlaubt sind.
Wie die einzelnen Vorschriften im Detail funktionieren, findest du unter Notwehr nach §227 BGB und aggressiver Notstand nach §904 BGB.
Typische Prüfungsfallen
- Erforderlich heißt mildestes von mehreren gleich wirksamen Mitteln, nicht mildestes Mittel überhaupt.
- Bei der Notwehr gibt es keine Güterabwägung, bei §228 und §904 BGB schon.
- §228 BGB: nicht außer Verhältnis. §904 BGB: unverhältnismäßig groß. Die Formulierungen werden gern vertauscht.
- Eine Dienstanweisung oder ein Auftraggeber kann dir keine weitergehenden Mittel erlauben, als das Gesetz zulässt.
- Ein unverhältnismäßiges Mittel macht die Handlung widerrechtlich, mit der Folge von Schadensersatz und möglicher Strafbarkeit.
Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema
Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
Was bedeutet erforderlich bei der Wahl der Mittel?
Bei welchen Vorschriften findet eine Abwägung zwischen dem geschützten und dem beeinträchtigten Gut statt?
Bei welcher Vorschrift ist die Abwägung am strengsten?
Ein Jugendlicher sprüht trotz Aufforderung weiter Farbe an eine Wand im Objekt. Welches Mittel ist verhältnismäßig?
Dein Auftraggeber sagt: Bei Hausfriedensbruch dürfen Sie jeden sofort zu Boden bringen. Was gilt?
Was steht in §228 BGB zur Abwägung?
Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Bürgerliches Gesetzbuch.
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