Kurz gesagt: Alltagsgegenstände wie Baseballschläger, Hammer oder Glasflasche sind keine Waffen nach §1 Abs. 2 WaffG, weil sie nicht zum Verletzen bestimmt sind. Sie können aber ein gefährliches Werkzeug im Sinne des Strafrechts sein, bei Versammlungen verboten sein und über die Hausordnung vom Einlass ausgeschlossen werden.
Bei jeder Einlasskontrolle stößt du auf Dinge, mit denen man jemanden verletzen kann: ein Schraubendreher in der Arbeitsjacke, eine schwere Taschenlampe, ein Regenschirm mit Metallspitze, eine Glasflasche im Rucksack. Die meisten davon sind keine Waffen. Trotzdem können sie im Dienst eine große Rolle spielen, rechtlich wie praktisch. In der Prüfung kommt das Thema meist als Abgrenzungsfrage: Ist das eine Waffe nach dem Waffengesetz, ein gefährliches Werkzeug nach dem Strafgesetzbuch oder einfach ein Gegenstand, den die Hausordnung verbietet?
Warum Alltagsgegenstände keine Waffen sind
§1 Abs. 2 WaffG kennt zwei Gruppen von tragbaren Waffen. Zur ersten gehören Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, etwa Schlagstöcke oder Elektroimpulsgeräte. Zur zweiten gehören Gegenstände, die dazu nicht bestimmt, aber geeignet sind, und die das Gesetz ausdrücklich nennt. Das sind nur wenige, vor allem Springmesser, Fallmesser, Faustmesser und Butterflymesser (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2).
Ein Baseballschläger ist zum Sport bestimmt, ein Hammer zum Arbeiten, eine Flasche zum Transport von Getränken. Das Gesetz nennt sie nicht. Also sind sie keine Waffen, egal wie gefährlich sie im Einzelfall sind. Für sie gilt weder die Altersgrenze von 18 Jahren noch das Führverbot nach §42a WaffG noch das Waffenverbot bei öffentlichen Veranstaltungen nach §42 Abs. 1.
Ein Sonderfall sind Messer. Ein normales Taschen- oder Küchenmesser ist ebenfalls keine Waffe. Trotzdem regelt das Waffengesetz seit 2024 an mehreren Stellen ausdrücklich das Führen von Messern, etwa bei öffentlichen Veranstaltungen (§42 Abs. 4a) oder in Waffen- und Messerverbotszonen. Dazu mehr auf der Seite Führverbot nach §42a WaffG und Waffenverbotszonen.
Auch Tierabwehrspray fällt nach der Praxis der Behörden nicht unter das Waffengesetz, solange es eindeutig als Mittel gegen Tiere gekennzeichnet ist. Gegen Menschen eingesetzt, gilt dafür aber das Strafrecht wie für jeden anderen Gegenstand.
Wo solche Gegenstände trotzdem rechtlich zählen
Strafrecht: das gefährliche Werkzeug
Das Strafgesetzbuch spricht an mehreren Stellen von einer Waffe oder einem anderen gefährlichen Werkzeug. Wer eine Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begeht, wird nach §224 Abs. 1 Nr. 2 StGB wegen gefährlicher Körperverletzung bestraft. Beim Diebstahl führt das Beisichführen eines solchen Gegenstands zu §244 StGB, beim Raub zu §250 StGB.
Ein gefährliches Werkzeug ist nach der Rechtsprechung bei §224 jeder Gegenstand, der nach seiner Beschaffenheit und der Art, wie er im konkreten Fall eingesetzt wird, geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Eine Glasflasche, mit der jemand zuschlägt, ist also ein gefährliches Werkzeug. Bei §244 und §250, wo es nur um das Beisichführen geht, ist die genaue Abgrenzung unter Juristen umstritten. Für die Prüfung reicht: Ein Alltagsgegenstand kann im Strafrecht wie eine Waffe behandelt werden, obwohl er waffenrechtlich keine ist.
Das gilt auch für deine eigene Ausrüstung. Wer mit der schweren Dienst-Taschenlampe zuschlägt, ohne dass Notwehr vorliegt, begeht eine gefährliche Körperverletzung.
Versammlungen
Bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen ist nicht nur das Mitführen von Waffen verboten. Nach §2 Abs. 3 des Versammlungsgesetzes des Bundes gilt das auch für sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind. Hier kommt es also auf die Bestimmung durch den Träger an: Die Holzlatte für das Transparent ist erlaubt, dieselbe Latte als Schlagwerkzeug nicht. Viele Bundesländer haben inzwischen eigene Versammlungsgesetze mit ähnlichen Regeln.
Hausordnung und Allgemeinverfügungen
Der Hausrechtsinhaber darf festlegen, was in sein Stadion, seinen Club oder seine Konzerthalle nicht mitgenommen werden darf: Glasflaschen, Regenschirme, Pyrotechnik, große Taschen. Mit Waffenrecht hat das nichts zu tun, es ist eine Bedingung für den Zutritt. Zusätzlich erlassen manche Städte für bestimmte Anlässe Allgemeinverfügungen, zum Beispiel ein Glasverbot an Karneval.
Ein Fall aus dem Dienst
Du kontrollierst den Einlass zu einem Konzert. Die Hausordnung verbietet Glasflaschen, Regenschirme und Abwehrsprays. Eine Besucherin zeigt dir auf deine Bitte hin freiwillig ihre Tasche. Darin sind ein Stockschirm mit Metallspitze und ein Tierabwehrspray.
Keiner der beiden Gegenstände ist eine verbotene Waffe, und du hast kein Recht, ihr etwas wegzunehmen. Du kannst ihr aber erklären, dass sie mit diesen Sachen nicht hinein darf. Sie hat die Wahl: Sie bringt die Sachen zurück zum Auto, gibt sie in die Aufbewahrung, falls der Veranstalter eine anbietet, oder verzichtet auf das Konzert. Weigert sie sich, bleibt es beim Hausrecht: kein Zutritt. Dazu kannst du auf der Seite zum Hausrecht mehr nachlesen.
Zwei Stunden später schlägt ein Gast in der Halle einem anderen eine Flasche auf den Kopf, die er hineingeschmuggelt hat. Jetzt geht es um eine gefährliche Körperverletzung. Du darfst in Nothilfe eingreifen und den Täter nach §127 StPO festhalten, bis die Polizei kommt.
Typische Prüfungsfallen
- Baseballschläger, Hammer und Glasflasche sind keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Für sie gibt es weder Altersgrenze noch waffenrechtliches Führverbot.
- Der Begriff Waffe im Strafgesetzbuch ist nicht identisch mit dem Waffenbegriff des Waffengesetzes. Das gefährliche Werkzeug ist eine eigene Kategorie.
- Ob ein Alltagsgegenstand gefährlich ist, hängt von seiner konkreten Verwendung ab.
- Die Hausordnung gibt dir kein Recht, Gegenstände wegzunehmen. Sie erlaubt dir, den Zutritt zu verweigern.
- Bei Versammlungen sind auch sonstige gefährliche Gegenstände verboten, wenn sie zur Verletzung bestimmt sind.
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Warum ist ein Baseballschläger keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?
Welche Aussagen zum gefährlichen Werkzeug im Sinne von §224 StGB sind richtig?
Eine Besucherin hat ein Tierabwehrspray dabei, das laut Hausordnung verboten ist. Was darfst du?
Welche Regeln gelten für einen Hammer in der Werkzeugtasche nicht, weil er keine Waffe ist?
Bei einer öffentlichen Demonstration trägt ein Teilnehmer eine Holzlatte, die erkennbar als Schlagwerkzeug gedacht ist. Was gilt?
Ein Kollege schlägt ohne Notwehrlage mit seiner schweren Dienst-Taschenlampe zu. Was liegt nahe?
Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Umgang mit Waffen.
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