Kurz gesagt: Art. 14 GG gewährleistet Eigentum und Erbrecht. Inhalt und Schranken bestimmen die Gesetze, und Eigentum verpflichtet auch gegenüber der Allgemeinheit. Eine Enteignung ist nur zum Wohl der Allgemeinheit, durch oder auf Grund eines Gesetzes und gegen Entschädigung zulässig.
§34a GewO beschreibt das Bewachungsgewerbe als Bewachung von "Leben oder Eigentum fremder Personen". Eigentum ist also der Kern deines Berufs. Art. 14 GG ist die verfassungsrechtliche Grundlage dafür, dass es privates Eigentum überhaupt gibt und dass der Staat es respektieren und schützen muss. In der Prüfung geht es meist um drei Punkte: den weiten Eigentumsbegriff, die Sozialbindung und die Voraussetzungen der Enteignung.
Was im Gesetz steht
- Absatz 1: Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
- Absatz 2: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
- Absatz 3: Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Über die Höhe der Entschädigung entscheiden im Streitfall die ordentlichen Gerichte.
Was Eigentum im Sinne von Art. 14 ist
Der verfassungsrechtliche Eigentumsbegriff ist weiter als der im BGB. Im BGB ist Eigentum die volle rechtliche Herrschaft über eine Sache, also über einen körperlichen Gegenstand. Art. 14 schützt dagegen alle vermögenswerten Rechte, die einem Einzelnen zugeordnet sind:
- Grundstücke, Gebäude, bewegliche Sachen wie Fahrzeuge, Waren und Werkzeug
- Forderungen, Aktien und Gesellschaftsanteile
- Urheberrechte und Patente
- nach der Rechtsprechung auch das Besitzrecht des Mieters an seiner Wohnung
Ob auch der "eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb" als Ganzes geschützt ist, ist umstritten. Nicht geschützt sind bloße Gewinnaussichten oder Chancen. Auch juristische Personen wie eine GmbH oder AG können sich auf Art. 14 berufen.
Eigentum ist nicht Besitz
Für den Wachdienst wichtig ist der Unterschied zum Besitz. Eigentümer ist, wem die Sache rechtlich gehört. Besitzer ist, wer die tatsächliche Herrschaft über sie hat. Der Mieter ist Besitzer der Wohnung, der Vermieter Eigentümer. Du als Wachperson bist in der Regel weder das eine noch das andere, sondern übst die Rechte des Auftraggebers aus. Mehr dazu beim Unterschied von Eigentum und Besitz.
Eigentum verpflichtet
Absatz 2 ist die Sozialbindung des Eigentums. Eigentum ist kein Recht, mit dem man tun kann, was man will, ohne Rücksicht auf andere. Der Gesetzgeber darf Pflichten auferlegen. Beispiele: Bauvorschriften, Denkmalschutz, Brandschutz, Verkehrssicherungspflichten. Wer ein Gebäude betreibt, muss Fluchtwege freihalten und Gefahren sichern. Gerade diese Pflichten setzen Sicherheitsdienste oft im Auftrag des Eigentümers um.
Solche Inhalts- und Schrankenbestimmungen sind keine Enteignung. Sie gelten allgemein und müssen in der Regel ohne Entschädigung hingenommen werden, solange sie verhältnismäßig sind.
Enteignung
Eine Enteignung ist der gezielte staatliche Zugriff auf ein konkretes Eigentumsrecht, etwa wenn für eine Autobahn ein Grundstück gebraucht wird. Sie ist nur erlaubt, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: zum Wohl der Allgemeinheit, durch oder auf Grund eines Gesetzes, und dieses Gesetz muss die Entschädigung regeln. Dass Enteignung und Entschädigung im selben Gesetz stehen müssen, nennt man Junktimklausel.
Das Erbrecht
Art. 14 garantiert auch das Erbrecht. Jeder darf grundsätzlich bestimmen, wer sein Vermögen nach seinem Tod bekommt, zum Beispiel durch ein Testament. Gibt es keines, gilt die gesetzliche Erbfolge des BGB. Das Erbrecht wird in der Prüfung meist nur als Bestandteil des Artikels abgefragt.
Was für dich daraus folgt
Art. 14 gibt dir als Wachperson keine Befugnisse. Er erklärt, warum dein Auftraggeber Rechte hat. Nach §903 BGB kann der Eigentümer mit seiner Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen, soweit nicht Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen. Daraus folgt das Hausrecht, das er dir übertragen kann. Wie das funktioniert, steht beim übertragenen Hausrecht und Bewachungsvertrag.
Gleichzeitig schützt das Recht auch das Eigentum der Menschen, mit denen du zu tun hast. Den Rucksack eines Besuchers, das Fahrrad eines Unbefugten oder das Handy eines Störers darfst du nicht einfach wegnehmen oder behalten. Das kann Diebstahl, Nötigung oder Sachbeschädigung sein. Ausnahmen gibt es nur über Notwehr, Notstand oder Selbsthilfe.
Ein Fall aus dem Dienst
Du bewachst eine Baustelle. Ein Anwohner stellt jeden Abend sein Auto auf die Baustellenzufahrt, weil er keinen Parkplatz findet. Der Bauleiter sagt: "Schlüssel abziehen geht ja nicht, aber kannst du nicht die Luft aus den Reifen lassen?"
Nein. Das wäre eine Sachbeschädigung oder zumindest ein unzulässiger Eingriff in das Eigentum des Anwohners. Dein Auftraggeber hat zwar Besitz- und Hausrecht an der Zufahrt. Er muss es aber mit rechtmäßigen Mitteln durchsetzen. Du sprichst den Anwohner an, weist auf das Hausrecht hin, dokumentierst Datum, Uhrzeit und Kennzeichen mit Foto der Situation und gibst das an den Bauleiter. Ob abgeschleppt wird, entscheidet der Auftraggeber. Blockiert das Fahrzeug eine Rettungszufahrt, informierst du zusätzlich die Polizei.
Typische Prüfungsfallen
- Art. 14 schützt Eigentum und Erbrecht. Beides gehört zum selben Artikel.
- Der Eigentumsbegriff in Art. 14 ist weiter als im BGB und umfasst alle vermögenswerten Rechte.
- "Eigentum verpflichtet" ist die Sozialbindung aus Absatz 2, keine Enteignung.
- Eine Enteignung braucht Allgemeinwohl, ein Gesetz und eine Entschädigungsregelung.
- Art. 14 gibt dir keine Eingriffsrechte. Fremdes Eigentum darfst du nur mit Jedermannsrechten antasten.
Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema
Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
Was gewährleistet Art. 14 Abs. 1 GG?
Was bedeutet der Satz "Eigentum verpflichtet" in Art. 14 Abs. 2 GG?
Welche Voraussetzungen nennt Art. 14 Abs. 3 GG für eine Enteignung?
Wie unterscheidet sich der Eigentumsbegriff des Art. 14 GG von dem des BGB?
Ein Anwohner parkt immer wieder auf der Baustellenzufahrt. Der Bauleiter will, dass du die Luft aus den Reifen lässt. Wie reagierst du?
Woraus ergibt sich im Zivilrecht die Befugnis des Eigentümers, andere von seiner Sache auszuschließen?
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