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Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Grundrechte: Überblick für die 34a-Prüfung

Was Grundrechte sind, wen sie binden und wie sie eingeschränkt werden dürfen. Das Gerüst, das du für alle Einzelartikel brauchst.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Die Grundrechte stehen in Art. 1 bis 19 GG und schützen den Einzelnen vor allem vor dem Staat. Sie binden Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichte unmittelbar. Eingeschränkt werden dürfen sie nur durch oder auf Grund eines Gesetzes und nie in ihrem Wesensgehalt.

Im Prüfungsteil "Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" kommen die Grundrechte immer vor. Gefragt wird selten nach dem genauen Wortlaut, sondern nach dem System: Welches Grundrecht schützt was? Gilt es für jeden oder nur für Deutsche? Wen bindet es? Und warum haben Grundrechte überhaupt etwas mit deinem Job zu tun, wenn du doch kein Staat bist? Diese Seite gibt dir das Gerüst. Die wichtigsten Artikel haben jeweils eine eigene Seite.

Wo die Grundrechte stehen

Das Grundgesetz beginnt mit dem Abschnitt "Die Grundrechte", das sind Art. 1 bis 19. Die Stellung ganz vorne ist Absicht: Nach den Erfahrungen der NS-Diktatur sollte klar sein, dass der Staat für den Menschen da ist und nicht umgekehrt.

Art. 1 Abs. 3 GG legt fest: Die Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Sie sind also keine bloßen Programmsätze. Wer sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten verletzt fühlt, kann vor Gericht ziehen (Art. 19 Abs. 4 GG) und am Ende Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG; bis zur Grundgesetzänderung Ende 2024 stand das in Art. 93, wie in vielen älteren Lehrbüchern).

Daneben gibt es grundrechtsgleiche Rechte außerhalb von Art. 1 bis 19, zum Beispiel das Widerstandsrecht (Art. 20 Abs. 4), das Wahlrecht (Art. 38), das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101) und die Rechte bei Freiheitsentziehung (Art. 104).

Die wichtigsten Grundrechte

ArtikelSchutzgut
Art. 1Menschenwürde
Art. 2freie Entfaltung der Persönlichkeit, Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person
Art. 3Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung, Diskriminierungsverbote
Art. 4Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit
Art. 5Meinungs-, Informations-, Presse-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit
Art. 6Ehe und Familie
Art. 8Versammlungsfreiheit
Art. 9Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit
Art. 10Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
Art. 11Freizügigkeit im Bundesgebiet
Art. 12Berufsfreiheit
Art. 13Unverletzlichkeit der Wohnung
Art. 14Eigentum und Erbrecht
Art. 16aAsylrecht für politisch Verfolgte
Art. 17Petitionsrecht

Menschenrechte und Deutschenrechte

Die meisten Grundrechte gelten für jeden Menschen. Man nennt sie Menschenrechte oder Jedermannsrechte. Du erkennst sie an Formulierungen wie "Jeder hat das Recht" oder "Niemand darf".

Einige Grundrechte gelten nur für Deutsche. Sie beginnen mit "Alle Deutschen". Das sind vor allem die Versammlungsfreiheit (Art. 8), die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1), die Freizügigkeit (Art. 11) und die Berufsfreiheit (Art. 12). Ausländer sind dadurch nicht schutzlos: Für sie greift die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG, und einfache Gesetze geben ihnen oft dieselben Rechte. So gewährt das Versammlungsgesetz des Bundes das Versammlungsrecht ausdrücklich "jedermann".

Auch juristische Personen, etwa eine GmbH, können sich auf Grundrechte berufen, soweit diese ihrem Wesen nach passen (Art. 19 Abs. 3 GG). Eigentum und Berufsfreiheit ja, Menschenwürde oder Leben nein.

Wie Grundrechte eingeschränkt werden

Grundrechte sind nicht grenzenlos. Das Grundgesetz sagt bei vielen Artikeln selbst, dass sie durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden dürfen. Das nennt man Gesetzesvorbehalt. Beispiel: Art. 2 Abs. 2 Satz 3 erlaubt Eingriffe in Leben, Gesundheit und Freiheit "nur auf Grund eines Gesetzes".

Für jede Einschränkung gelten aber wieder Grenzen, die sogenannten Schranken-Schranken:

  • Das Gesetz muss allgemein gelten und das eingeschränkte Grundrecht mit Artikel nennen (Art. 19 Abs. 1 GG, Zitiergebot).
  • Kein Grundrecht darf in seinem Wesensgehalt angetastet werden (Art. 19 Abs. 2 GG).
  • Der Eingriff muss verhältnismäßig sein.

Die Menschenwürde ist sogar gar nicht einschränkbar. Und die Grundsätze aus Art. 1 und Art. 20 dürfen nicht einmal durch eine Verfassungsänderung berührt werden (Art. 79 Abs. 3 GG, sogenannte Ewigkeitsklausel).

Was das mit deinem Dienst zu tun hat

Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte gegen den Staat. Du als Wachperson bist kein Staat und wirst von ihnen nicht unmittelbar verpflichtet. Trotzdem prägen sie deine Arbeit auf drei Wegen:

  • Der Staat muss Grundrechte auch schützen. Deshalb gibt es Strafgesetze gegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung oder Hausfriedensbruch. Diese Gesetze gelten für dich.
  • Grundrechte wirken über das Zivilrecht auch zwischen Privaten. Das heißt mittelbare Drittwirkung.
  • Arbeitest du für eine Behörde, bleibt die Behörde an die Grundrechte gebunden. Sie kann sich nicht durch den Einsatz eines Sicherheitsdienstes davon befreien.

Ein Fall aus dem Dienst

Dein Unternehmen bewacht im Auftrag der Stadt das Bürgerbüro im Rathaus. Ein Mann verteilt im Wartebereich Zettel, auf denen er die Stadtverwaltung kritisiert. Die Amtsleiterin bittet dich, ihn "wegen seiner Meinung" hinauszuwerfen.

Hier musst du aufpassen. Die Stadt ist unmittelbar an die Grundrechte gebunden, auch an die Meinungsfreiheit aus Art. 5 und die Gleichbehandlung aus Art. 3. Ein Hausverbot nur wegen einer unbequemen Meinung wäre angreifbar. Stört der Mann dagegen den Betrieb, blockiert Schalter oder belästigt Besucher, gibt es einen sachlichen Grund. Kläre das Ziel, lass dir die Anweisung von der Hausrechtsinhaberin geben und dokumentiere, warum gehandelt wurde. Die Entscheidung über ein Hausverbot trifft die Stadt, nicht du.

Typische Prüfungsfallen

  • Grundrechte binden den Staat unmittelbar, Privatpersonen grundsätzlich nur mittelbar.
  • Versammlungsfreiheit und Berufsfreiheit sind Deutschenrechte. Die Menschenwürde und das Recht auf Leben gelten für jeden.
  • Die Menschenwürde gilt absolut. Sie wird nicht gegen andere Güter abgewogen und darf überhaupt nicht eingeschränkt werden.
  • Auch Grundrechte ohne Gesetzesvorbehalt, etwa die Kunstfreiheit, sind nicht grenzenlos. Sie finden ihre Grenzen in anderen Verfassungsgütern.
  • Der Wesensgehalt eines Grundrechts ist immer geschützt (Art. 19 Abs. 2 GG).
  • Grundrechte geben dir als Wachperson keine Befugnisse. Deine Rechte kommen aus den Jedermannsrechten, dem Hausrecht und dem Vertrag.

Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema

Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 1 richtige Antwort

Wen binden die Grundrechte nach Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar?

Frage 2 von 6 · 2 richtige Antworten

Welche dieser Grundrechte stehen nach dem Wortlaut des Grundgesetzes nur Deutschen zu?

Frage 3 von 6 · 1 richtige Antwort

Was schützt Art. 19 Abs. 2 GG?

Frage 4 von 6 · 1 richtige Antwort

Kann sich eine Sicherheits-GmbH auf Grundrechte berufen?

Frage 5 von 6 · 2 richtige Antworten

Welche Aussagen zur Einschränkung von Grundrechten sind richtig?

Frage 6 von 6 · 1 richtige Antwort

Ein Sicherheitsdienst bewacht im Auftrag der Stadt das Rathaus. Was gilt für die Grundrechtsbindung?

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