Kurz gesagt: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt. Sie gilt für jeden Menschen, wird nicht gegen andere Güter abgewogen und ist sogar vor Verfassungsänderungen geschützt.
Art. 1 GG ist kurz und klingt abstrakt. In der Prüfung kommt er trotzdem regelmäßig vor, meist mit der Frage, was "unantastbar" bedeutet und wen der Artikel bindet. Für deine Arbeit ist er alles andere als abstrakt. Wachpersonen haben es mit Menschen in schwachen Momenten zu tun: festgehaltene Ladendiebe, Betrunkene, Bewohner einer Unterkunft, Menschen in Panik. Gerade dort entscheidet sich, ob jemand als Mensch behandelt wird oder als Problem, das man wegräumt.
Was im Gesetz steht
Art. 1 hat drei Absätze:
- Absatz 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
- Absatz 2: Das deutsche Volk bekennt sich zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit.
- Absatz 3: Die folgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Absatz 3 ist die Grundlage dafür, dass Grundrechte vor Gericht einklagbar sind. Er wird in der Prüfung oft zusammen mit Art. 1 abgefragt, obwohl er sich auf alle Grundrechte bezieht.
Was Menschenwürde bedeutet
Eine abschließende Definition gibt es nicht. Gerichte arbeiten meist mit der sogenannten Objektformel: Die Würde ist verletzt, wenn ein Mensch zum bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht wird, wenn er also nicht mehr als Person mit eigenem Wert behandelt wird, sondern als Sache oder Mittel zum Zweck.
Typische Beispiele für Verletzungen der Menschenwürde:
- Folter und grausame, erniedrigende Behandlung, auch um ein Geständnis oder eine Information zu bekommen
- gezieltes Bloßstellen und Demütigen, etwa öffentliches Vorführen
- Behandlung von Menschen als Sache, Sklaverei, Menschenhandel
- Entzug des Existenzminimums
Ein bekanntes Urteil: 2006 erklärte das Bundesverfassungsgericht eine Regelung im Luftsicherheitsgesetz für nichtig, nach der ein entführtes Passagierflugzeug hätte abgeschossen werden dürfen. Die unschuldigen Passagiere würden dabei zum bloßen Objekt gemacht, um andere zu retten. Leben darf nicht gegen Leben verrechnet werden.
Warum "unantastbar" so streng ist
Bei fast allen anderen Grundrechten darf der Staat unter Voraussetzungen eingreifen. Bei der Menschenwürde nicht. Sie wird nicht abgewogen, auch nicht mit noch so wichtigen Zielen. Jeder Eingriff in die Würde ist automatisch eine Verletzung.
Dazu kommt die Ewigkeitsklausel in Art. 79 Abs. 3 GG. Die Grundsätze aus Art. 1 und Art. 20 dürfen nicht einmal durch eine Verfassungsänderung berührt werden, egal mit welcher Mehrheit.
Die Würde hat jeder Mensch. Ein Straftäter verliert sie nicht, ein Kind oder ein Bewusstloser hat sie genauso. Sie hängt nicht von Staatsangehörigkeit, Verhalten oder Leistung ab.
Gilt Art. 1 auch für dich?
Unmittelbar verpflichtet Art. 1 die "staatliche Gewalt". Du bist als private Wachperson nicht staatliche Gewalt. Das heißt aber nicht, dass du die Würde anderer missachten darfst. Der Staat erfüllt seine Schutzpflicht durch Gesetze, die für dich gelten: Beleidigung (§185 StGB), Nötigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, der Schutz des Persönlichkeitsrechts im Zivilrecht und das Datenschutzrecht.
Eng verwandt ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Es wird aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitet und schützt unter anderem das Recht am eigenen Bild und die Kontrolle über die eigenen Daten. Mehr dazu auf der Seite zu Art. 2 GG.
Wie ernst das für die Branche ist, zeigt die Geschichte: Nach Misshandlungen von Bewohnern durch Wachpersonal in einer Flüchtlingsunterkunft in Burbach 2014 wurden die Anforderungen an Bewachungsunternehmen verschärft. Heute verlangt §34a GewO für Leitungsfunktionen in solchen Unterkünften die Sachkundeprüfung. Mehr dazu bei der Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen.
Ein Fall aus dem Dienst
Du arbeitest als Ladendetektiv in einem Elektronikmarkt. Ihr habt eine Frau beim Diebstahl von Kopfhörern gestellt, die Polizei ist verständigt. Der Filialleiter will ein Foto von ihr mit den Kopfhörern in der Hand machen und es neben der Kasse aufhängen. "Zur Abschreckung", sagt er. Ein Kollege schlägt vor, sie bis zum Eintreffen der Polizei im Verkaufsraum neben dem Eingang stehen zu lassen, damit alle sehen, was mit Dieben passiert.
Beides geht nicht. Ein solcher "Pranger" stellt die Frau öffentlich bloß und macht sie zum Mittel der Abschreckung. Das verletzt ihr Persönlichkeitsrecht, verstößt gegen Datenschutzrecht und das Recht am eigenen Bild und kann eine Beleidigung sein. Richtig ist: Die Frau wartet in einem ruhigen Raum, nicht allein mit nur einer Person des anderen Geschlechts, wenn es sich vermeiden lässt. Sie darf auf die Toilette, bekommt Wasser, und niemand macht sich über sie lustig. Die Beweise sicherst du mit einem Bericht, nicht mit einem Schaufoto.
Typische Prüfungsfallen
- Die Menschenwürde wird nicht abgewogen. Jeder Eingriff ist eine Verletzung.
- Art. 1 Abs. 3 GG bindet alle drei Staatsgewalten an alle Grundrechte, nicht nur an die Menschenwürde.
- Auch Straftäter, Kinder und Bewusstlose haben die volle Menschenwürde.
- Art. 1 und Art. 20 sind durch Art. 79 Abs. 3 GG vor jeder Verfassungsänderung geschützt.
- Das allgemeine Persönlichkeitsrecht folgt aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, nicht aus Art. 1 allein.
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Was bedeutet es, dass die Menschenwürde unantastbar ist?
Wen verpflichtet Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG unmittelbar, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen?
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Ein Ladendieb soll bis zum Eintreffen der Polizei gut sichtbar im Eingangsbereich stehen, "zur Abschreckung". Wie ist das zu bewerten?
Wer hat Menschenwürde im Sinne von Art. 1 GG?
Aus welchen Vorschriften leitet man das allgemeine Persönlichkeitsrecht ab?
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