Kurz gesagt: Eine Festnahme besteht aus Ansprache, Festhalten mit dem mildesten wirksamen Mittel, sofortigem Notruf, sicherem Warten und geordneter Übergabe. Entfällt der Festnahmegrund unterwegs, musst du die Person gehen lassen. Alles, was du tust, gehört in den Bericht.
Ob eine Festnahme rechtmäßig ist, entscheidet sich nicht nur an den Voraussetzungen, sondern auch am Ablauf. Wer zu hart zupackt, zu lange festhält oder die Person unbeobachtet lässt, kann sich trotz bestehendem Festnahmerecht strafbar machen. Und eine sauber dokumentierte Festnahme ist später vor Gericht oft der wichtigste Beweis. Die Voraussetzungen selbst, also frische Tat, Fluchtverdacht oder fehlende Identität, findest du auf der Seite zur vorläufigen Festnahme nach §127 StPO. Hier geht es um die Praxis.
Vor dem Zugriff: kurz prüfen
Bevor du jemanden ansprichst, stell dir drei Fragen. Habe ich die Tat selbst sicher wahrgenommen oder ist sie eindeutig belegt? Ist es eine Straftat und nicht nur ein Verstoß gegen die Hausordnung? Und kann ich das allein sicher machen, oder hole ich zuerst einen Kollegen? Wenn die Lage gefährlich ist, etwa weil der Täter bewaffnet ist oder zu mehreren auftritt, gilt: beobachten, beschreiben, Polizei rufen. Niemand verlangt eine Festnahme um jeden Preis. Ist die Person erkennbar ein Kind unter 14 Jahren, greift §127 StPO nach überwiegender Ansicht nicht. Dann wendest du keinen Zwang an, bittest das Kind zu bleiben und verständigst Polizei und Eltern.
Schritt 1: Die Ansprache
Die Ansprache entscheidet oft, ob es ruhig bleibt. Bewährt hat sich ein klarer Ablauf:
- Abstand halten, seitlich versetzt stehen, Fluchtweg im Blick, aber die Person nicht in eine Ecke drängen.
- Dich vorstellen und deine Funktion nennen, zum Beispiel: "Sicherheitsdienst, mein Name ist Weber."
- Den Grund nennen: "Ich habe gesehen, wie Sie die Uhr eingesteckt und nicht bezahlt haben."
- Die Aufforderung klar formulieren: "Ich halte Sie bis zum Eintreffen der Polizei fest. Bitte kommen Sie mit ins Büro."
Ruhiger Ton, kurze Sätze, keine Beleidigungen, keine Drohungen mit Folgen, die du nicht kennst. Den Dienstausweis musst du nach §18 BewachV ohnehin mitführen. Vorzeigen musst du ihn nur Behörden wie der Polizei. Ihn auch dem Betroffenen auf Nachfrage zu zeigen, ist gute Praxis und schafft Vertrauen.
Schritt 2: Festhalten, wenn nötig
Geht die Person freiwillig mit, brauchst du keinen Zwang. Will sie fliehen, darfst du sie mit angemessenem Zwang daran hindern. Erlaubt ist, was zur Verhinderung der Flucht erforderlich ist, etwa Festhalten am Arm, ein Haltegriff, das Versperren des Weges.
Besonders gefährlich ist die Fixierung am Boden. Wer in Bauchlage liegt und auf dessen Rücken oder Nacken Druck ausgeübt wird, kann ersticken. Dieses Risiko steigt bei Übergewicht, Drogen, Alkohol und großer Erregung. Deshalb: Bodenlage nur so kurz wie möglich, kein Knie auf Hals oder Rücken, Person so bald wie möglich in Seitenlage oder Sitzposition bringen und Atmung und Ansprechbarkeit beobachten.
Ob Handfesseln zulässig sind, ist nicht ausdrücklich geregelt. Nach verbreiteter Ansicht können sie gedeckt sein, wenn mildere Mittel nicht reichen und erhebliche Fluchtgefahr oder Gegenwehr besteht. Viele Dienstanweisungen verbieten sie ganz. Halte dich an deine Dienstanweisung.
Schritt 3: Polizei sofort rufen
Die Polizei rufst du unverzüglich, also ohne vermeidbares Zögern, nicht erst nach Schichtende oder nach Rücksprache mit dem Filialleiter. Über 110 gibst du an: wo du bist, was passiert ist, dass eine Person festgehalten wird, ob jemand verletzt ist und ob Waffen im Spiel sind. Ist jemand verletzt oder geht es der Person schlecht, rufst du zusätzlich den Rettungsdienst über 112.
Schritt 4: Warten
- Ort: ein ruhiger Raum, nicht vor Publikum. Fenster und Türen im Blick, keine gefährlichen Gegenstände in Reichweite.
- Personal: möglichst zu zweit, damit es einen Zeugen gibt und du nie allein mit der Person bist.
- Fürsorge: Wer festgehalten wird, ist in deiner Obhut. Bei Atemnot, Schmerzen, Kreislaufproblemen oder Hinweisen auf Medikamentenbedarf hat die Gesundheit Vorrang vor allem anderen.
- Keine Durchsuchung, kein Verhör. Gibt die Person Diebesgut freiwillig heraus, nimmst du es an und dokumentierst es. Gehört das Diebesgut deinem Auftraggeber und hält die Person es offen in der Hand, darfst du es ihr als Besitzdiener auch wieder abnehmen. Fragen zum Tathergang stellt die Polizei.
- Keine Fotos der Person für eigene Zwecke und keine Weitergabe an Dritte.
Wann du loslassen musst
Die Festnahme ist nur so lange gerechtfertigt, wie ihre Voraussetzungen vorliegen. Stellt sich heraus, dass du dich geirrt hast, zum Beispiel weil der Kassenbon auftaucht, lässt du die Person sofort gehen und entschuldigst dich. Weist sie sich glaubhaft mit einem amtlichen Ausweis aus und will sie nicht fliehen, fällt der Festnahmegrund ebenfalls weg. Wer trotzdem weiter festhält, riskiert eine Freiheitsberaubung.
Schritt 5: Übergabe an die Polizei
Wenn die Polizei eintrifft, schilderst du kurz und sachlich, was du gesehen hast, was du getan hast und ob Zwang nötig war. Übergib Beweismittel wie Ware, Videoaufnahmen oder Kassenbelege. Notiere Dienststelle und Vorgangsnummer. Ab der Übergabe entscheidet die Polizei. Wird die Person nicht entlassen, muss sie unverzüglich, spätestens am Tag nach der Festnahme, einem Richter vorgeführt werden (§128 StPO).
Schritt 6: Der Bericht
Schreib den Bericht, solange die Erinnerung frisch ist. Hinein gehören Uhrzeiten, Ort, deine Beobachtung der Tat, die genauen Worte bei der Ansprache, jede Form von Zwang mit Grund, Verletzungen auf beiden Seiten, Zeugen und die Übergabe. Schreib nur, was du selbst wahrgenommen hast, und trenne Beobachtung von Vermutung. Du wirst später vielleicht als Zeuge vernommen, und dann ist dieser Bericht deine Gedächtnisstütze.
Ein Fall aus dem Dienst
Revierdienst im Parkhaus eines Einkaufszentrums, 19:12 Uhr. Du und dein Kollege seht, wie ein Mann die Seitenscheibe eines geparkten Autos einschlägt und nach einer Tasche auf dem Beifahrersitz greift. Ihr ruft ihn an, er lässt die Tasche fallen und läuft los. Nach etwa zwanzig Metern hält dein Kollege ihn am Ärmel fest, der Mann reißt sich los und stolpert. Ihr haltet ihn kurz am Boden, bringt ihn dann sofort in eine sitzende Position an der Wand. 19:14 Uhr Notruf. Der Mann blutet leicht an der Hand von der Scheibe, ihr gebt ihm ein Pflaster aus dem Verbandkasten. Die Tasche bleibt unberührt am Auto liegen, bis die Polizei sie sichert. 19:26 Uhr Übergabe an zwei Beamte, Vorgangsnummer notiert. Danach schreibt jeder von euch seinen eigenen Bericht, ohne ihn mit dem anderen abzugleichen.
Typische Prüfungsfallen
- Die Polizei ist unverzüglich zu rufen, nicht erst nach Rücksprache oder Schichtende.
- Festhalten ja, Durchsuchen und Verhören nein.
- Entfällt der Festnahmegrund, musst du die Person gehen lassen.
- Bauchlage mit Druck auf Rücken oder Hals ist lebensgefährlich.
- Die Vorführung vor den Richter ist Sache der Polizei, nicht der Wachperson.
Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema
Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
Wann musst du nach einer vorläufigen Festnahme die Polizei verständigen?
Was gehört zu einer korrekten Ansprache vor dem Festhalten?
Eine festgehaltene Person liegt nach einer Rangelei in Bauchlage am Boden. Was ist richtig?
Während du auf die Polizei wartest, zeigt die festgehaltene Person einen gültigen Personalausweis. Sie macht keine Anstalten zu fliehen. Was gilt?
Was darfst du tun, während du mit der festgehaltenen Person auf die Polizei wartest?
Was gehört nach der Übergabe an die Polizei in deinen Bericht?
Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Straf- und Strafverfahrensrecht.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.