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Straf- und Strafverfahrensrecht

Freiheitsberaubung (§239 StGB)

Festhalten gehört zum Dienst. Wer es ohne Rechtsgrundlage tut oder zu lange, begeht eine Freiheitsberaubung. Wo die Grenzen liegen.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Freiheitsberaubung begeht, wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise daran hindert, seinen Aufenthaltsort zu verlassen. Gerechtfertigt sein kann das vor allem durch die vorläufige Festnahme nach §127 StPO. Das Hausrecht erlaubt dagegen nur das Hinausweisen, nicht das Festhalten.

Kaum ein Delikt liegt für Wachpersonen so nah am Alltag wie die Freiheitsberaubung. Den Ladendieb ins Büro bitten, den Randalierer festhalten, nach Schichtende das Gebäude abschließen: Alles davon kann die Freiheit eines Menschen einschränken. Meistens bist du gerechtfertigt. Aber nur, solange du dich an die Voraussetzungen hältst. §239 StGB zeigt, was passiert, wenn du sie verlässt. In der Prüfung wird vor allem gefragt, welche Rechtfertigungsgründe greifen und welche nicht.

Was im Gesetz steht

§239 Absatz 1 StGB: Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Nach Absatz 2 ist der Versuch strafbar.

Absatz 3 erhöht die Strafe auf ein Jahr bis zehn Jahre, wenn das Opfer länger als eine Woche festgehalten wird oder durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung erleidet. Stirbt das Opfer durch die Tat, beträgt die Strafe nach Absatz 4 nicht unter drei Jahren. Absatz 5 regelt minder schwere Fälle dieser Qualifikationen.

Geschützt ist die Fortbewegungsfreiheit, also die Freiheit, einen Ort zu verlassen.

Die Tathandlungen

Einsperren

Einsperren heißt, einen Menschen durch äußere Vorrichtungen am Verlassen eines Raums zu hindern. Typisch ist das Abschließen einer Tür. Eine theoretische Fluchtmöglichkeit ändert nichts, wenn sie unzumutbar ist. Wer im dritten Stock eingeschlossen wird, muss nicht aus dem Fenster klettern.

Auf andere Weise

Freiheitsberaubung geht auch ohne Schloss. Festhalten am Arm, Fesseln mit Kabelbindern, Blockieren der einzigen Tür mit dem eigenen Körper, eine Drohung wie „Wenn du gehst, passiert was“ oder eine List, etwa die falsche Behauptung, alle Ausgänge seien gesperrt. Auch wer in einem Fahrzeug so schnell fährt, dass niemand aussteigen kann, beraubt der Freiheit.

Wie lange?

Eine ganz kurze Beeinträchtigung reicht nach herrschender Ansicht nicht. Wer jemanden für einen Augenblick am Ärmel festhält, um ihn anzusprechen, beraubt ihn nicht der Freiheit. Schon wenige Minuten können aber genügen.

Umstritten ist, ob jemand der Freiheit beraubt wird, der gar nichts davon merkt, etwa weil er schläft. Für die Praxis ist der Streit unerheblich: Schließ niemanden ein, von dem du weißt, dass er noch im Raum ist.

Wann du gerechtfertigt bist

  • Vorläufige Festnahme nach §127 Absatz 1 StPO: Bei einer Straftat auf frischer Tat mit Fluchtverdacht oder unklarer Identität darfst du festhalten, bis die Polizei kommt. Auch das Warten in einem Büro kann dazu gehören. Sobald die Polizei die Person übernimmt oder die Voraussetzungen wegfallen, endet das Recht.
  • Notwehr nach §32 StGB: Wer dich angreift, darfst du festhalten, wenn das nötig ist, um den Angriff abzuwehren.
  • Selbsthilfe nach §229 BGB: In engen Grenzen darfst du einen Schuldner festhalten, der fliehen will, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu bekommen ist und der Anspruch sonst vereitelt würde. Im Dienst ist das selten nötig, weil meist schon §127 StPO greift.
  • Einwilligung: Wer freiwillig mit ins Büro kommt und dort warten will, wird nicht der Freiheit beraubt. Will er gehen, endet die Einwilligung.

Nicht gerechtfertigt bist du durch das Hausrecht. Das Hausrecht gibt dir das Recht, jemanden hinauszuweisen und notfalls hinauszuführen. Es gibt dir kein Recht, ihn festzuhalten. Wer gehen will, darf gehen.

Freiheitsberaubung durch Unterlassen

Eine fahrlässige Freiheitsberaubung gibt es nicht. Wer bei Schichtende abschließt und wirklich nicht wusste, dass noch jemand im Lager ist, macht sich nicht nach §239 strafbar. Hörst du aber später das Klopfen und gehst trotzdem nach Hause, sieht es anders aus. Weil du die Lage selbst herbeigeführt hast, bist du verpflichtet, die Tür wieder zu öffnen. Unterlässt du das, kommt eine Freiheitsberaubung durch Unterlassen in Betracht.

Ein Fall aus dem Dienst

Bei einem Konzert schleicht sich ein Fan in den Backstagebereich. Eine Wachperson erwischt ihn. Sie sperrt ihn in einen leeren Lagercontainer: „Da bleibst du, bis die Show vorbei ist.“ Die Polizei ruft sie nicht.

Der Fan hat zwar einen Hausfriedensbruch begangen. Aber das Einschließen dient hier nicht der Übergabe an die Polizei, sondern soll ihn bestrafen. Das deckt §127 StPO nicht. Es ist eine Freiheitsberaubung. Richtig wäre gewesen: ihn aus dem Bereich begleiten und ein Hausverbot aussprechen. Will er sich nicht ausweisen und versucht abzuhauen, kommt eine Festnahme mit sofortigem Anruf bei der Polizei in Betracht. Wie das sauber abläuft, steht unter Festnahme in der Praxis.

Typische Prüfungsfallen

  • Das Hausrecht erlaubt das Hinausweisen, nicht das Festhalten.
  • Eine fahrlässige Freiheitsberaubung ist nicht strafbar, der Versuch der vorsätzlichen schon.
  • Festhalten ist nur so lange gerechtfertigt, wie die Voraussetzungen des Rechtfertigungsgrunds vorliegen.
  • Freiheitsberaubung geht auch ohne Einschließen, etwa durch Festhalten, Drohung oder List.
  • Strafrahmen: bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe. Bei mehr als einer Woche Dauer ein bis zehn Jahre.

Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema

Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 2 richtige Antworten

Wodurch kann eine Freiheitsberaubung nach §239 StGB begangen werden?

Frage 2 von 6 · 1 richtige Antwort

Ein Gast stört in einem Café. Der Betreiber hat dir das Hausrecht übertragen. Darfst du den Gast aufgrund des Hausrechts festhalten, bis die Polizei kommt?

Frage 3 von 6 · 1 richtige Antwort

Welche Strafe droht bei einer einfachen Freiheitsberaubung nach §239 Abs. 1 StGB?

Frage 4 von 6 · 1 richtige Antwort

Du schließt nach Schichtende das Lager ab, ohne zu wissen, dass ein Reinigungsmitarbeiter noch drin ist. Am nächsten Morgen wird er gefunden. Was gilt für dich nach §239?

Frage 5 von 6 · 2 richtige Antworten

Wann ist das Festhalten eines Ladendiebs durch den Ladendetektiv gerechtfertigt?

Frage 6 von 6 · 1 richtige Antwort

Eine Wachperson sperrt einen Fan, der in den Backstagebereich eingedrungen ist, bis zum Ende des Konzerts in einen Container, ohne die Polizei zu rufen. Wie ist das zu bewerten?

Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Straf- und Strafverfahrensrecht.

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