Kurz gesagt: Geldtransporte durch Boten in öffentlich zugänglichen Bereichen müssen von mindestens zwei Personen durchgeführt werden, eine davon sichert. Ausnahmen gibt es nur, wenn der Transport unauffällig oder nicht als Geldtransport erkennbar ist, technische Sicherungen den Anreiz zum Überfall nachhaltig senken oder erkennbar nur Hartgeld transportiert wird.
Der gefährlichste Abschnitt eines Geldtransports ist nicht die Fahrt im gepanzerten Fahrzeug, sondern der Fußweg dazwischen: vom Fahrzeug zur Filiale, vom Automaten zurück zum Wagen. Hier ist der Bote mit dem Geld ungeschützt im öffentlichen Raum. §25 DGUV Vorschrift 23 regelt genau diesen Botengang. Die Prüfung fragt meist nach der Zwei-Personen-Regel und den Ausnahmen davon. Lerne die Ausnahmen genau, denn die falschen Antworten klingen oft sehr plausibel.
Was in der Vorschrift steht
§25 hat drei Absätze:
- Absatz 1: Geldtransporte durch Boten in öffentlich zugänglichen Bereichen müssen von mindestens zwei Personen durchgeführt werden. Eine davon übernimmt die Sicherung. Das gilt auch für die Wege zwischen Transportfahrzeug und Übergabe- oder Übernahmestelle.
- Absatz 2: Davon darf nur in vier Fällen abgewichen werden.
- Absatz 3: Geldbehältnisse zum Tragen müssen ausreichend handhabbar sein und dürfen nicht fest mit dem Boten verbunden sein.
Die Zwei-Personen-Regel
Zwei Personen heißt nicht: zwei Träger. Einer trägt, der andere sichert. Der Sichernde beobachtet die Umgebung, hält die Hände frei und kann im Notfall Alarm geben. Die Regel gilt in öffentlich zugänglichen Bereichen, also überall, wo Außenstehende hinkommen können. Nach der Durchführungsanweisung gehören dazu auch Parkhäuser und Tiefgaragen, die für Außenstehende zugänglich sind.
Wie lässt sich der öffentliche Weg vermeiden? Die Durchführungsanweisung nennt Fahrzeugschleusen, Andocksysteme, geschlossen gehaltene Hofräume und Gebäudeteile, die während des Transports unter Verschluss genommen werden.
Die Regel gilt laut Durchführungsanweisung auch für Tätigkeiten, bei denen Täter direkt an Geld kommen könnten: Befüllen und Entleeren von Geldautomaten oder Fahrscheinautomaten, Störungsbeseitigung an geöffneten Automaten und das Beschicken von Nachttresoren.
Die vier Ausnahmen nach Absatz 2
Von der Zwei-Personen-Regel darf nur abgewichen werden, wenn mindestens einer dieser Fälle vorliegt:
- Das Geld wird unauffällig in bürgerlicher Kleidung getragen. Bürgerliche Kleidung ist alles, was keine Dienstkleidung ist und keinen Hinweis auf die Firma gibt. Auch die Tasche muss allgemein üblich sein und darf keinen Rückschluss auf den Inhalt zulassen.
- Der Transport ist nicht als Geldtransport erkennbar. Kleidung, Ausrüstung, Fahrzeug, Ablauf und Abwicklung dürfen insgesamt keine Rückschlüsse zulassen.
- Technische Ausrüstung verringert den Anreiz zum Überfall nachhaltig und ist für Außenstehende deutlich erkennbar. Gemeint sind technische Transportsicherungen, die etwa nach dem Entreißen Alarm und Farbrauch auslösen oder das Geld automatisch einfärben und damit wertlos machen.
- Es wird ausschließlich Hartgeld transportiert, und das ist auch für Außenstehende am Ablauf erkennbar.
Bei der dritten Ausnahme gibt es eine wichtige Bedingung aus der Durchführungsanweisung: Der Bote darf auf dem öffentlichen Weg keinen Zugriff auf die Werte haben. Er darf keine Schlüssel oder Codes zum Aktivieren oder Deaktivieren der Sicherung mitführen. Sonst wäre er erpressbar, und genau das soll verhindert werden.
Die Behältnisse nach Absatz 3
Geldbehältnisse müssen handhabbar sein: Form, Größe und Gewicht müssen passen. Bei häufiger Handhabung nennt die Durchführungsanweisung bis zu 25 kg für Männer und bis zu 12 kg für Frauen, weniger ist ausdrücklich erwünscht.
Ganz wichtig ist Satz 2: Das Behältnis darf nicht fest mit dem Boten verbunden sein. Kein Koffer mit Kette am Handgelenk, keine fest angeschnallte Geldtasche. Der Grund: Wer den Koffer nicht loslassen kann, wird zum Ziel. Täter verletzen dann den Menschen, um an das Geld zu kommen. Der Bote muss das Behältnis im Ernstfall sofort aufgeben können.
Ein Fall aus dem Dienst
Eine Geldbotin soll die Tageseinnahmen einer Tankstelle abholen. Ihr Fahrzeug trägt das Firmenlogo, sie selbst Dienstkleidung. Der Kollege ist krank. Der Disponent sagt: "Die zwanzig Meter über den Vorplatz schaffst du allein, das Geld ist im Koffer mit Farbpatrone."
Prüfe die Ausnahmen. Unauffällig in bürgerlicher Kleidung: nein. Nicht als Geldtransport erkennbar: nein, Logo und Uniform. Nur Hartgeld: nein. Bleibt die technische Sicherung. Die reicht nur, wenn sie nachhaltig wirkt, für Außenstehende deutlich erkennbar ist und die Botin keinen Schlüssel zum Deaktivieren dabeihat. Ist das alles nicht sicher erfüllt, gilt die Zwei-Personen-Regel. Der Vorplatz ist öffentlich zugänglich, auch wenn er kurz ist. Die Botin meldet das und fährt den Auftrag nicht allein.
Typische Prüfungsfallen
- Die Zwei-Personen-Regel gilt auch für kurze Wege zwischen Fahrzeug und Übergabestelle.
- Eine von zwei Personen sichert. Zwei Träger ohne Sicherung erfüllen die Regel nicht.
- Öffentlich zugängliche Parkhäuser und Tiefgaragen sind öffentlicher Bereich.
- Der Geldbehälter darf nicht fest mit dem Boten verbunden sein. Eine Handgelenkkette ist unzulässig.
- Eine Waffe ist keine Ausnahme nach Absatz 2. Sie ersetzt die zweite Person nicht.
- Nach §28 sind Verstöße gegen Absatz 1 und Absatz 3 Satz 2 Ordnungswidrigkeiten.
Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema
Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
Wie viele Personen müssen einen Geldtransport durch Boten in öffentlich zugänglichen Bereichen grundsätzlich durchführen?
In welchen Fällen darf ein Bote nach §25 Abs. 2 allein Geld transportieren?
Was verlangt §25 Abs. 3 von Geldtransportbehältnissen, die getragen werden?
Unter welcher Bedingung ist ein Geldbehältnis mit technischer Transportsicherung nach den Durchführungsanweisungen als Ausnahme geeignet?
Ein Geldbote in Dienstkleidung parkt in einer für Kunden offenen Tiefgarage und geht von dort allein mit dem Geldkoffer zum Aufzug. Was trifft zu?
Für welche Tätigkeiten gilt die Zwei-Personen-Regel nach den Durchführungsanweisungen ebenfalls?
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