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Straf- und Strafverfahrensrecht

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§243 StGB)

Einbruch ins Büro, aufgebrochene Vitrine, Diebstahl am Unfallort: Wann ein Diebstahl härter bestraft wird und warum §243 kein eigener Straftatbestand ist.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: §243 StGB erhöht den Strafrahmen des Diebstahls auf drei Monate bis zehn Jahre, wenn ein besonders schwerer Fall vorliegt. Die sieben Regelbeispiele zeigen, wann das in der Regel so ist. Bei geringwertigen Sachen entfällt der besonders schwere Fall für die Nummern 1 bis 6.

Im Objektschutz und im Revierdienst geht es selten um den Ladendiebstahl, sondern um den Einbruch: ins Büro, in die Lagerhalle, in den Baucontainer. Genau dafür ist §243 StGB da. Die Vorschrift sorgt dafür, dass ein Diebstahl, bei dem Sicherungen überwunden werden, deutlich härter bestraft wird als ein einfacher Griff ins Regal. In der Prüfung tauchen die Regelbeispiele regelmäßig auf, meist in Abgrenzung zum Wohnungseinbruch nach §244.

Was im Gesetz steht

§243 Absatz 1 StGB sagt: In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Danach folgen sieben Beispiele, bei denen ein besonders schwerer Fall "in der Regel" vorliegt. Absatz 2 schließt den besonders schweren Fall bei den Nummern 1 bis 6 aus, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht.

Regelbeispiel heißt: kein eigener Tatbestand

§243 ist eine Strafzumessungsregel. Es gibt keinen "Diebstahl nach §243" ohne Diebstahl nach §242. Zuerst müssen also alle Merkmale des einfachen Diebstahls erfüllt sein. Erst dann fragt man, ob ein Regelbeispiel vorliegt.

"In der Regel" bedeutet: Ist ein Beispiel erfüllt, spricht viel für einen besonders schweren Fall. Das Gericht kann aber bei besonderen Umständen davon abweichen. Umgekehrt kann es einen besonders schweren Fall auch annehmen, wenn kein Beispiel passt.

Die sieben Regelbeispiele

Nr. 1: Einbrechen, Einsteigen, falscher Schlüssel, Verbergen

Der Täter dringt zur Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder einen anderen umschlossenen Raum ein. Er bricht ein (etwa Tür aufhebeln), steigt ein (etwa durch ein Fenster oder über einen Zaun), benutzt einen falschen Schlüssel oder ein Werkzeug, das nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmt ist, oder hält sich im Raum verborgen. Umschlossen ist auch ein eingezäuntes Firmengelände.

Falsch ist ein Schlüssel, der vom Berechtigten nicht zum Öffnen bestimmt ist. Das gilt auch für einen echten, aber gestohlenen Schlüssel. Wer sich abends im Kaufhaus einschließen lässt, um nachts zu stehlen, hält sich verborgen.

Nr. 2: Besonders gesicherte Sachen

Die Sache ist durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme gesichert. Beispiele: abgeschlossene Vitrine, verschlossene Geldkassette, angeschlossenes Fahrrad. Ob ein einfaches Sicherungsetikett, das nur am Ausgang Alarm auslöst, eine solche Schutzvorrichtung ist, wird überwiegend verneint, weil es die Wegnahme selbst nicht erschwert.

Nr. 3 bis 7 im Überblick

  • Nr. 3 Gewerbsmäßig: Der Täter will sich durch wiederholte Diebstähle eine laufende Einnahmequelle verschaffen.
  • Nr. 4 Kirchendiebstahl: Diebstahl von Gegenständen, die dem Gottesdienst oder der religiösen Verehrung dienen, aus einer Kirche oder einem anderen Raum für die Religionsausübung.
  • Nr. 5 Kulturgüter: Sachen von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst, Geschichte oder technische Entwicklung, die in einer allgemein zugänglichen Sammlung stehen oder öffentlich ausgestellt sind. Wichtig für Wachpersonen in Museen und Ausstellungen.
  • Nr. 6 Ausnutzen einer Notlage: Der Täter nutzt die Hilflosigkeit eines anderen, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr aus. Beispiel: Er bestiehlt einen bewusstlosen Verletzten oder plündert während eines Brandes.
  • Nr. 7 Waffen und Sprengstoff: Diebstahl von erlaubnispflichtigen Handfeuerwaffen, Maschinengewehren, Maschinenpistolen, voll- oder halbautomatischen Gewehren, Kriegswaffen mit Sprengstoff oder Sprengstoff selbst.

Geringwertige Sachen

Bricht jemand ein Bürofenster auf und nimmt nur einen Kugelschreiber für zwei Euro mit, entfällt der besonders schwere Fall nach Absatz 2. Es bleibt beim einfachen Diebstahl, der dann nach §248a StGB nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse verfolgt wird. Für Nr. 7 gilt diese Ausnahme nicht. Bei Waffen und Sprengstoff kommt es auf den Wert nicht an. Strafbar bleibt außerdem, was beim Einbruch noch passiert, etwa die Sachbeschädigung am Fenster.

Entscheidend ist, worauf sich der Vorsatz des Täters richtete. Wollte er eigentlich die Kasse und fand nur den Kugelschreiber, kann trotzdem ein versuchter besonders schwerer Fall in Betracht kommen. Das ist im Einzelnen umstritten.

Abgrenzung zu §244

Der Einbruch in eine Wohnung steht nicht in §243, sondern in §244 Abs. 1 Nr. 3 StGB. Das ist ein eigener, schwererer Tatbestand. Für Büros, Lager, Läden und Baucontainer bleibt es bei §243 Nr. 1.

Ein Fall aus dem Dienst

Im Revierdienst bekommst du einen Alarm aus einem Bürogebäude. Vor Ort ist ein Fenster im Erdgeschoss aufgehebelt, zwei Laptops fehlen. Das ist Diebstahl mit dem Regelbeispiel Einbrechen in einen Geschäftsraum. Im Obergeschoss liegt die Wohnung des Hausmeisters. Wäre der Täter auch dort eingestiegen und hätte etwas mitgenommen, wäre das ein Wohnungseinbruchdiebstahl nach §244.

Für dich gilt: nicht allein ins Gebäude, wenn Täter noch drin sein können. Polizei verständigen, Objekt von außen sichern, Spuren am Fenster nicht verändern, Einsatz dokumentieren. Die Einordnung nach §243 oder §244 trifft später die Staatsanwaltschaft.

Typische Prüfungsfallen

  • §243 ist kein eigener Tatbestand, sondern regelt die Strafe bei einem Diebstahl.
  • Einbruch in eine Wohnung gehört zu §244, nicht zu §243.
  • Ein gestohlener Originalschlüssel ist ein falscher Schlüssel.
  • Die Geringwertigkeit schließt die Nummern 1 bis 6 aus, nicht aber Nr. 7.
  • Auch ein eingezäuntes Gelände ist ein umschlossener Raum.

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Frage 1 von 6 · 1 richtige Antwort

Was ist §243 StGB rechtlich?

Frage 2 von 6 · 1 richtige Antwort

Welcher Strafrahmen gilt für einen besonders schweren Fall des Diebstahls?

Frage 3 von 6 · 2 richtige Antworten

Welche Fälle sind Regelbeispiele nach §243 Abs. 1 Nr. 1 StGB?

Frage 4 von 6 · 1 richtige Antwort

Ein Täter bricht einen Baucontainer auf und nimmt nur eine Rolle Klebeband im Wert von drei Euro mit, mehr wollte er nicht. Was gilt?

Frage 5 von 6 · 1 richtige Antwort

Ein Täter öffnet eine Bürotür mit einem Originalschlüssel, den er zuvor einem Mitarbeiter gestohlen hat. Was ist richtig?

Frage 6 von 6 · 1 richtige Antwort

Für welche Regelbeispiele gilt der Ausschluss wegen Geringwertigkeit nach §243 Abs. 2 StGB nicht?

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