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Unfallverhütungsvorschriften

Kennzeichnung ständiger Gefahrenstellen

Wann gelb-schwarz und wann rot-weiß markiert wird, wie Streifen aussehen müssen und was du tust, wenn du auf dem Kontrollgang eine ungesicherte Gefahrstelle findest.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Ständige Hindernisse und Gefahrstellen werden vorzugsweise mit gelb-schwarzen Streifen gekennzeichnet, zeitlich begrenzte wie Baugruben mit rot-weißen. Die Streifen stehen etwa im 45-Grad-Winkel im Breitenverhältnis 1:1. An Scher- und Quetschkanten laufen sie gegensinnig.

Die häufigste Unfallart im Wachdienst ist kein Überfall, sondern Stolpern, Rutschen und Stürzen, dazu kommt das Anstoßen. Nachts auf dem Werksgelände, mit Taschenlampe in der Hand und Blick auf die Fenster, übersieht man leicht eine Rampenkante, ein niedriges Rohr oder eine Bodenschwelle. Deshalb verlangt die ASR A1.3, dass Hindernisse und Gefahrstellen deutlich markiert werden. Für die Prüfung musst du die beiden Farbkombinationen auseinanderhalten und wissen, wie die Streifen angeordnet sind.

Was in der Vorschrift steht

Nummer 5.2 der ASR A1.3 regelt die Sicherheitsmarkierungen für Hindernisse und Gefahrstellen:

  • Die Kennzeichnung erfolgt durch gelb-schwarze oder rot-weiße Streifen, deutlich erkennbar und dauerhaft.
  • Die Streifen sind in einem Neigungswinkel von etwa 45 Grad angeordnet, das Breitenverhältnis beträgt 1:1.
  • Die Kennzeichnung soll den Ausmaßen des Hindernisses entsprechen.
  • Gelb-schwarz vorzugsweise für ständige Hindernisse und Gefahrstellen, etwa wo Anstoßen, Quetschen oder Stürzen droht.
  • Rot-weiß vorzugsweise für zeitlich begrenzte Hindernisse und Gefahrstellen, zum Beispiel Baugruben.
  • An Scher- und Quetschkanten, die sich gegeneinander bewegen, laufen die Streifen gegensinnig.

Eine langnachleuchtende Ausführung der gelb-schwarzen Streifen verbessert die Erkennbarkeit, wenn das Licht ausfällt.

Gelb-schwarz oder rot-weiß?

MarkierungEinsatzBeispiele im Objekt
gelb-schwarzständige Hindernisse und GefahrstellenKante einer Laderampe, niedrige Durchgänge, Stützen in Fahrwegen, Bodenschwellen, Rolltorkanten
rot-weißzeitlich begrenzte Hindernisse und GefahrstellenBaugrube, offener Schacht während Reparatur, vorübergehende Absperrung

Merkhilfe: Gelb ist die Farbe der Warnung und bleibt, Rot-weiß kennst du von Baustellen, die irgendwann wieder weg sind.

Fahrwege markieren

Nach Nummer 5.3 werden Fahrwegbegrenzungen farbig, deutlich erkennbar und durchgehend markiert. Auf dem Boden reichen dafür zum Beispiel mindestens 5 cm breite Streifen oder eine vergleichbare Nagelreihe mit mindestens drei Nägeln pro Meter, vorzugsweise in Weiß oder Gelb mit gutem Kontrast zum Boden. Für dich heißt das: Auf dem Werksgelände gehst du auf den markierten Gehwegen, nicht quer über die Fahrbahn der Gabelstapler.

Einweiser und Handzeichen

Gefahr entsteht auch, wenn Fahrzeuge rückwärts rangieren, etwa an der Pforte oder der Laderampe. Für solche zeitlich begrenzten riskanten Tätigkeiten sieht die ASR Handzeichen nach ihrem Anhang 2 oder verbale Kommunikation vor. Einweiser müssen geeignete Erkennungszeichen tragen, vorzugsweise in Gelb, zum Beispiel Weste, Kelle, Armbinde oder Helm. Wer als Wachperson einen Lkw einweist, braucht dafür eine spezifische Unterweisung.

Was die Unfallverhütungsvorschrift ergänzt

Die DGUV Vorschrift 23 geht einen Schritt weiter als die bloße Markierung. Nach §6 darf der Unternehmer Wach- und Sicherungsaufgaben nur übernehmen, wenn vermeidbare Gefahrstellen im Objekt beseitigt oder ausreichend abgesichert werden. Nach §8 muss er die Objekte regelmäßig auf Gefahren prüfen und vom Auftraggeber verlangen, dass Gefahren beseitigt oder Gefahrstellen abgesichert werden. Die Durchführungsanweisung nennt dabei ausdrücklich sichere Begehbarkeit und ausreichende Beleuchtung aller Kontrollwege. Mehr dazu auf der Seite Überprüfung von Objekten.

Markieren ist also nicht die erste Wahl. Erst wird geprüft, ob die Gefahrstelle beseitigt werden kann. Was bleibt, wird gekennzeichnet. Das entspricht der Rangfolge aus der Gefährdungsbeurteilung.

Ein Fall aus dem Dienst

Auf deiner Nachtrunde über ein Firmengelände stellst du fest, dass Bauarbeiter tagsüber einen Kabelschacht neben dem Kontrollweg geöffnet haben. Er ist nur mit einem losen Brett abgedeckt, ohne Absperrung. Am nächsten Gebäude ist die gelb-schwarze Markierung an der Rampenkante so abgefahren, dass sie im Lampenlicht kaum noch zu sehen ist.

Der offene Schacht ist eine akute Gefahr. Du sicherst ihn, soweit du kannst, ohne dich zu gefährden, etwa mit Absperrband oder einer Absperrbake aus dem Lager, umgehst ihn und meldest ihn sofort an die Zentrale. Die abgefahrene Markierung trägst du ins Wachbuch ein. Nach §8 Absatz 3 DGUV Vorschrift 23 musst du festgestellte Gefahren und die getroffenen Maßnahmen dem Unternehmer melden. Auch der Ablöser muss Bescheid wissen.

Typische Prüfungsfallen

  • Gelb-schwarz für ständige, rot-weiß für zeitlich begrenzte Gefahrstellen. Nicht vertauschen.
  • Die Streifen stehen im Winkel von etwa 45 Grad, nicht senkrecht oder waagerecht.
  • Breitenverhältnis 1:1, also gleich breite Streifen.
  • An Scher- und Quetschkanten laufen die Streifen gegensinnig.
  • Markieren ersetzt nicht das Beseitigen. Vermeidbare Gefahrstellen müssen beseitigt oder abgesichert werden.

Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema

Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 1 richtige Antwort

Wie werden ständige Hindernisse und Gefahrstellen nach ASR A1.3 vorzugsweise gekennzeichnet?

Frage 2 von 6 · 2 richtige Antworten

Welche Gefahrstellen werden nach ASR A1.3 vorzugsweise mit rot-weißen Streifen gekennzeichnet?

Frage 3 von 6 · 2 richtige Antworten

Welche Anforderungen gelten für die Streifen einer Sicherheitsmarkierung?

Frage 4 von 6 · 1 richtige Antwort

Wie sind die Streifen an Scher- und Quetschkanten anzubringen, die sich gegeneinander bewegen?

Frage 5 von 6 · 1 richtige Antwort

Du findest auf dem Kontrollgang einen offenen, ungesicherten Schacht neben dem Weg. Was tust du?

Frage 6 von 6 · 1 richtige Antwort

Was verlangt §6 Abs. 1 DGUV Vorschrift 23 zu Gefahrstellen im Objekt?

Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Unfallverhütungsvorschriften.

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