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Straf- und Strafverfahrensrecht

Erpressung (§253 StGB)

Erpressung ist Nötigung mit dem Ziel, an fremdes Geld zu kommen. Warum das auch Wachpersonen betrifft, als Opfer und als mögliche Täter.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Erpressung begeht, wer einen Menschen mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einem Verhalten zwingt, das ihm oder einem anderen einen Vermögensnachteil bringt, um sich oder Dritte zu Unrecht zu bereichern. Strafe: bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, der Versuch ist strafbar.

Bei Erpressung denken viele an Schutzgeld oder an Entführungsfilme. Im Sicherheitsdienst sieht sie meist unscheinbarer aus. Jemand setzt eine Wachperson unter Druck, damit sie ein Tor offen lässt. Oder eine Wachperson nutzt die Notlage eines ertappten Ladendiebs aus, um Geld in die eigene Tasche zu stecken. Beides kann eine Erpressung sein. Für die Prüfung musst du den Aufbau kennen, denn die Erpressung ist die Grundlage für die räuberische Erpressung nach §255.

Was im Gesetz steht

§253 StGB hat vier Absätze. Absatz 1 beschreibt die Tat: Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Absatz 2 regelt die Rechtswidrigkeit: Sie liegt vor, wenn die Anwendung des Mittels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Absatz 3 macht den Versuch strafbar. Absatz 4 sieht für besonders schwere Fälle mindestens ein Jahr vor, in der Regel bei gewerbsmäßigem Handeln oder als Mitglied einer Erpresserbande.

Der Aufbau

Nötigungsmittel

Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel. Das ist dieselbe Formulierung wie bei der Nötigung. Empfindlich ist ein Übel, wenn es einen vernünftigen Menschen dazu bringen kann, nachzugeben. Das muss keine Gewalt sein. Auch die Drohung, peinliche Fotos zu veröffentlichen, eine Affäre aufzudecken oder ein Auto zu beschädigen, kann reichen.

Nötigungserfolg

Das Opfer tut, duldet oder unterlässt etwas. Es überweist Geld, gibt einen Zugangscode heraus, lässt jemanden ins Lager oder verzichtet darauf, eine Forderung geltend zu machen.

Vermögensnachteil

Durch dieses Verhalten entsteht ein Schaden am Vermögen. Wichtig: Der Genötigte und der Geschädigte müssen nicht dieselbe Person sein. Wird eine Wachperson gezwungen, das Lager des Auftraggebers zu öffnen, wird die Wachperson genötigt, der Schaden trifft den Auftraggeber. Die Rechtsprechung verlangt dann eine gewisse Nähe des Genötigten zum fremden Vermögen. Die hat eine Wachperson, die das Objekt schützen soll.

Bereicherungsabsicht

Der Täter will sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil verschaffen, auf den er keinen Anspruch hat. Wer mit Druck nur das holt, was ihm wirklich zusteht, bereichert sich nicht zu Unrecht. Dann kommt höchstens eine Nötigung in Betracht.

Verwerflichkeit

Wie bei der Nötigung prüft man, ob das Verhältnis von Mittel und Zweck verwerflich ist. Wer sein Schweigen über eine Straftat verkauft, handelt verwerflich, auch wenn die Drohung nur mit einer wahren Tatsache arbeitet.

Abgrenzungen

  • Räuberische Erpressung: Setzt der Täter Gewalt gegen eine Person ein oder droht er mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben, greift §255 StGB mit dem Strafrahmen des Raubes.
  • Betrug: Beim Betrug gibt das Opfer freiwillig, weil es getäuscht wurde. Bei der Erpressung gibt es, weil es unter Druck steht.
  • Bedrohung: Wer nur droht, ohne etwas zu verlangen, begeht keine Erpressung.

Ein Fall aus dem Dienst: Der Detektiv als Täter

Ein Ladendetektiv stellt einen Kunden, der eine Flasche Whisky eingesteckt hat. Statt die Polizei zu rufen, sagt er: "Gib mir 200 Euro bar, dann vergessen wir das." Der Kunde zahlt aus Angst vor einer Anzeige.

Die Drohung mit einer Anzeige ist ein empfindliches Übel. Der Kunde zahlt, sein Vermögen wird geschmälert. Der Detektiv hat keinen Anspruch auf dieses Geld, es fließt in seine Tasche. Das ist eine Erpressung, egal ob der Kunde gestohlen hat. Anders liegt es, wenn das Unternehmen nach festen Regeln einen tatsächlich bestehenden Schadensersatz geltend macht. Die Grenze ist im Einzelfall schwierig. Die sichere Regel für dich: Du forderst nie Geld auf eigene Rechnung. Geldforderungen stellt nur das Unternehmen nach seinen Vorgaben.

Ein Fall aus dem Dienst: Die Wachperson als Opfer

Eine Wachperson bekommt eine Nachricht: "Wir haben Fotos, wie du im Dienst schläfst. Lass Samstagnacht das Tor zur Halle 3 offen, sonst gehen die an deinen Chef." Das ist eine versuchte Erpressung. Lässt sie das Tor offen und wird die Halle ausgeräumt, ist sie nach der Rechtsprechung vollendet. Die richtige Reaktion: nicht nachgeben, die Nachricht sichern und sofort den Vorgesetzten und die Polizei informieren. Wer nachgibt, macht sich unter Umständen selbst strafbar, etwa wegen Beihilfe zum Diebstahl.

Typische Prüfungsfallen

  • Bei der Erpressung reicht die Drohung mit jedem empfindlichen Übel, nicht nur mit Gewalt.
  • Genötigter und Geschädigter können verschiedene Personen sein.
  • Wer nur durchsetzt, worauf er einen Anspruch hat, begeht keine Erpressung.
  • Auch die Drohung mit einer Anzeige kann zur Erpressung führen, wenn der Täter sich zu Unrecht bereichern will.
  • Der Versuch ist strafbar.

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Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 2 richtige Antworten

Welche Merkmale gehören zur Erpressung nach §253 StGB?

Frage 2 von 6 · 1 richtige Antwort

Welcher Strafrahmen gilt für die einfache Erpressung?

Frage 3 von 6 · 1 richtige Antwort

Ein Unbekannter zwingt eine Wachperson mit der Drohung, private Fotos zu veröffentlichen, das Lagertor zu öffnen. Wer ist Geschädigter?

Frage 4 von 6 · 1 richtige Antwort

Ein Ladendetektiv verlangt von einem ertappten Dieb 200 Euro bar für sich, damit er keine Anzeige erstattet. Was gilt?

Frage 5 von 6 · 1 richtige Antwort

Wann ist eine Erpressung nach §253 Abs. 2 StGB rechtswidrig?

Frage 6 von 6 · 2 richtige Antworten

Wodurch unterscheidet sich die Erpressung vom Betrug?

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