Kurz gesagt: Bedrohung begeht, wer einem Menschen eine rechtswidrige Tat gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person in Aussicht stellt. Seit 2021 reicht dafür auch die Drohung mit Taten gegen Körper, Freiheit, sexuelle Selbstbestimmung oder wertvolle Sachen, nicht nur mit einem Verbrechen.
"Ich warte nach Feierabend auf dich." "Ich weiß, wo dein Auto steht." Solche Sätze hört man am Einlass, im Revierdienst oder bei einem Hausverbot öfter, als einem lieb ist. Für die Prüfung musst du wissen, wann aus so einem Satz eine Straftat wird. Für die Praxis musst du wissen, was du dann tun darfst und was nicht. Und umgekehrt gilt: Auch du selbst kannst dich nach §241 StGB strafbar machen, wenn du im Ärger etwas androhst.
Was im Gesetz steht
§241 StGB wurde 2021 deutlich erweitert. Früher war nur die Drohung mit einem Verbrechen strafbar. Heute hat die Vorschrift fünf Absätze:
- Absatz 1: Wer einem Menschen mit einer rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert droht, die sich gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person richtet. Strafe: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
- Absatz 2: Wer mit einem Verbrechen gegen ihn oder eine nahestehende Person droht. Strafe: bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
- Absatz 3: Wer wider besseres Wissen vortäuscht, dass ein solches Verbrechen bevorsteht. Gleicher Strafrahmen wie Absatz 2.
- Absatz 4: Geschieht die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts, etwa im Internet, steigt der Strafrahmen. Bei Absatz 1 auf bis zu zwei Jahre, bei Absatz 2 und 3 auf bis zu drei Jahre.
- Absatz 5: Ob ein Strafantrag nötig ist, richtet sich nach der angedrohten Tat.
Die Begriffe
Drohen
Drohen heißt: Jemand stellt ein künftiges Übel in Aussicht und tut so, als habe er Einfluss darauf, ob es eintritt. Ob er es wirklich vorhat, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass die Drohung ernst gemeint wirken soll. Auch ob der Bedrohte tatsächlich Angst bekommt, ist egal.
Keine Drohung ist eine Warnung. Sagt ein Gast "Pass auf, der Typ da hinten will dich schlagen", kündigt er nichts an, worauf er selbst Einfluss hat.
Womit gedroht wird
Nicht jedes angekündigte Übel reicht. Es muss eine rechtswidrige Tat sein, und zwar gegen eines der genannten Rechtsgüter. "Ich hau dir eine rein" ist die Drohung mit einer Körperverletzung und fällt unter Absatz 1. "Ich sperr dich im Keller ein" betrifft die persönliche Freiheit. Dagegen ist "Ich zeig dich an" oder "Ich beschwer mich bei deinem Chef" keine Bedrohung, denn eine Anzeige oder Beschwerde ist keine rechtswidrige Tat. Auch die Drohung mit einer Beleidigung reicht nicht.
Bei Sachen gilt eine Schwelle: Sie müssen von bedeutendem Wert sein. Eine feste Euro-Grenze nennt das Gesetz nicht. Das Zerkratzen eines Fahrradsattels reicht sicher nicht, das Anzünden eines Autos schon.
Drohung mit einem Verbrechen
Ein Verbrechen ist eine Tat, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist. Mehr dazu auf der Seite Verbrechen und Vergehen. Beispiele: Totschlag, Raub, schwere Körperverletzung, Brandstiftung. Wer droht "Ich stech dich ab", droht mit einem Tötungsdelikt und fällt unter Absatz 2.
Gegen wen
Die angedrohte Tat muss sich gegen den Bedrohten selbst oder eine ihm nahestehende Person richten. Wer einer Wachperson sagt "Ich schlag deine Freundin zusammen", bedroht die Wachperson.
Abgrenzung zur Nötigung
Für die Bedrohung reicht die bloße Ankündigung. Der Täter muss damit nichts erreichen wollen. Verlangt er dagegen ein bestimmtes Verhalten, etwa "Lass mich rein, sonst schlag ich dich", liegt zusätzlich eine Nötigung nach §240 StGB vor, mindestens als Versuch. Beide Delikte können nebeneinander stehen.
Die Drohung mit einem Anschlag gegenüber der Allgemeinheit, etwa ein Bombenanruf beim Veranstalter, ist ein Fall für §126 StGB. §241 schützt den einzelnen Menschen.
Strafantrag
Absatz 5 verweist auf die Regeln der angedrohten Tat. Droht jemand mit einer einfachen Körperverletzung, gilt wie bei §223 StGB: Verfolgung auf Strafantrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse. Droht er mit einem Verbrechen, wird von Amts wegen ermittelt.
Was die Drohung dir erlaubt
Eine Drohung für später ist kein gegenwärtiger Angriff. Gegen "Nach Feierabend krieg ich dich" darfst du dich nicht mit Gewalt wehren. Anders ist es, wenn die Drohung in einen Angriff übergeht: Zieht der Gast ein Messer und kommt auf dich zu, steht der Angriff unmittelbar bevor, und die Notwehr greift. Weil die Bedrohung eine Straftat ist, kommt auch die vorläufige Festnahme in Betracht, wenn ihre Voraussetzungen vorliegen.
Ein Fall aus dem Dienst
Du stehst an der Tür einer Diskothek und weist einen stark alkoholisierten Gast ab. Er sagt laut: "Ich weiß, welcher Wagen deiner ist. Der brennt heute Nacht." Dann geht er. Eine Stunde später zeigt dir ein Kollege, dass der Mann denselben Satz mit einem Foto deines Autos in einer öffentlichen Story gepostet hat.
Das Anzünden eines Autos ist eine Brandstiftung und damit ein Verbrechen. Die Äußerung an der Tür erfüllt deshalb Absatz 2. Der öffentliche Post erfüllt Absatz 4 mit dem höheren Strafrahmen. Was du tust: den Wortlaut, die Uhrzeit und Zeugen sofort notieren, den Post sichern lassen, den Vorgesetzten informieren und Anzeige erstatten. Was du nicht tust: ihm nachlaufen und ihn zur Rede stellen. Der Angriff auf dein Auto steht nicht unmittelbar bevor, Notwehr scheidet aus.
Typische Prüfungsfallen
- Seit 2021 reicht auch die Drohung mit einer einfachen Körperverletzung. Ältere Lernunterlagen nennen nur das Verbrechen.
- Ob der Täter die Drohung umsetzen will, ist egal. Sie muss nur ernst gemeint wirken.
- Die Drohung mit Anzeige, Kündigung oder Beschwerde ist keine Bedrohung.
- Will der Täter etwas erzwingen, prüfe zusätzlich die Nötigung.
- Eine Drohung für später rechtfertigt keine Notwehr.
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Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.
Welche Äußerungen können eine Bedrohung nach §241 Abs. 1 StGB sein?
Welcher Strafrahmen gilt für die Drohung mit einem Verbrechen, die nicht öffentlich ausgesprochen wird?
Ein abgewiesener Gast sagt zum Türsteher: "Wenn du mich nicht reinlässt, stech ich dich ab." Was kommt in Betracht?
Muss der Täter die angedrohte Tat wirklich begehen wollen?
Ein Gast ruft dir beim Gehen zu: "Nach Feierabend krieg ich dich." Was ist richtig?
Was führt bei §241 StGB zu einem höheren Strafrahmen?
Mehr Fragen aus diesem Sachgebiet gibt es in der Prüfungssimulation und gesammelt auf der Seite Prüfungsfragen Straf- und Strafverfahrensrecht.
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