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Gewerberecht

Verschwiegenheit und Datenschutz im Bewachungsunternehmen

Alarmcodes, Schließpläne, Personaldaten: Was du im Dienst erfährst, bleibt im Dienst. Welche Regeln aus der BewachV kommen und welche aus der DSGVO.

Stand: 06.11.2026Von Oliver Misch

Kurz gesagt: Der Unternehmer muss jede Wachperson vor dem ersten Einsatz schriftlich verpflichten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Dritter auch nach dem Ausscheiden nicht unbefugt zu offenbaren. Der Umgang mit personenbezogenen Daten richtet sich nicht nach der BewachV, sondern nach DSGVO und BDSG. Als Wachperson verarbeitest du Daten nur nach Weisung.

Kaum ein Beruf bekommt so tiefe Einblicke in fremde Betriebe wie der Wachdienst. Du kennst Öffnungszeiten, Alarmcodes, Schwachstellen, Schlüsselverstecke und oft auch Namen und Gewohnheiten von Mitarbeitern. Genau deshalb vertrauen Kunden einem Sicherheitsunternehmen nur, wenn diese Informationen geschützt sind. Die Prüfung fragt hier zwei Dinge: die besondere Verschwiegenheitspflicht aus der BewachV und die Grundregeln des Datenschutzes im Wachalltag.

Die Verpflichtung nach §17 Abs. 3 BewachV

Der Unternehmer muss alle Beschäftigten vor der ersten Aufnahme der Bewachungstätigkeit schriftlich verpflichten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Dritter, die ihnen im Dienst bekannt werden, nicht unbefugt zu offenbaren. Diese Pflicht gilt ausdrücklich auch nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb.

Drei Merkmale solltest du dir merken:

  • Schriftlich und vorher: Die Verpflichtung muss vor dem ersten Einsatz unterschrieben sein. Der Unternehmer sammelt sie als Beleg (§21 Abs. 3 Nr. 4 BewachV).
  • Geheimnisse Dritter: Gemeint sind vor allem die Geheimnisse der Kunden, also der bewachten Betriebe. Die Geheimnisse deines eigenen Arbeitgebers schützt vor allem dein Arbeitsvertrag.
  • Zeitlich unbegrenzt: Wer zu einem anderen Wachdienst wechselt, darf dort nicht erzählen, wann im alten Objekt der Tresor gefüllt wird.

Versäumt der Unternehmer die Verpflichtung oder holt er sie zu spät ein, ist das eine Ordnungswidrigkeit (§22 Abs. 1 Nr. 3 BewachV). Verrätst du selbst Geheimnisse, drohen Abmahnung, Kündigung und Schadensersatz, je nach Fall auch Strafverfolgung.

Woher der Datenschutz kommt

Die BewachV enthält keine eigenen Datenschutzregeln für den Wachdienst. Für personenbezogene Daten gelten die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Personenbezogen sind alle Informationen über einen bestimmbaren Menschen: Name, Kennzeichen, Foto, Videobild, Zutrittszeiten.

Für die Prüfung wichtig ist die Rollenverteilung:

  • Für die Daten seiner Beschäftigten ist das Bewachungsunternehmen selbst Verantwortlicher.
  • Verarbeitet es Daten im Auftrag eines Kunden, etwa Videobilder in einer Leitstelle oder eine Besucherliste nach dessen Vorgaben, liegt oft eine Auftragsverarbeitung vor. Dann braucht es einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Ob das so ist, hängt vom einzelnen Auftrag ab.
  • Du als Wachperson bist nicht selbst Verantwortlicher. Du verarbeitest Daten nur auf Weisung (Art. 29 DSGVO). Was du erfassen, notieren oder weitergeben darfst, steht in der Dienstanweisung.

Daten, die das Unternehmen über dich hat

Auch deine eigenen Daten sind besonders geschützt. Für die Anmeldung im Bewacherregister lädt der Arbeitgeber eine Kopie deines Ausweises hoch und muss sie danach unverzüglich vernichten (§11b Abs. 5 GewO). Das Ergebnis der Zuverlässigkeitsprüfung darf die Behörde dem Unternehmer übermitteln (§34a Abs. 3 GewO). Solche Informationen gehören in eine geschützte Personalakte und nicht an die Pinnwand der Einsatzzentrale.

Was das im Dienst heißt

  • Alarmcodes, Tresorzeiten und Schlüsselpläne nie in private Messenger-Gruppen, auf Zettel am Monitor oder ins private Handy.
  • Keine Fotos aus dem Objekt für soziale Netzwerke. Auch ein harmloses Selfie kann Kameras, Zugänge oder Bildschirme zeigen.
  • Ins Wachbuch kommen Tatsachen, die für den Auftrag nötig sind. Keine Vermutungen über Mitarbeiter, keine Gesundheitsangaben aus Neugier.
  • Besucherlisten und Ausweisdaten nicht abfotografieren oder mitnehmen.
  • Auskünfte am Telefon nur an Personen, deren Berechtigung du kennst. Ein Anrufer, der sich als Geschäftsführer ausgibt, ist nicht automatisch einer.

Wenn doch etwas passiert

Verlierst du ein Diensthandy, verschwindet ein Ordner mit Besucherdaten oder hat ein Unbefugter Zugriff auf Videoaufnahmen, meldest du das sofort deinem Vorgesetzten. Das Unternehmen muss eine Datenpanne in vielen Fällen unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde melden (Art. 33 DSGVO). Diese Frist läuft nur, wenn intern schnell gemeldet wird. Details erklärt die Seite zur Datenpanne.

Verstöße gegen die DSGVO können für das Unternehmen hohe Bußgelder bedeuten. Wer Daten unbefugt gegen Entgelt oder in Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht verarbeitet, kann sich nach §42 BDSG sogar strafbar machen.

Ein Fall aus dem Dienst

Du arbeitest seit zwei Jahren an der Pforte eines Pharmaunternehmens. Ein Kollege hat eine WhatsApp-Gruppe für die Schicht gegründet. Damit niemand nachfragen muss, postet er dort ein Foto der Liste mit allen Alarmcodes. Kurz darauf wechselt ein Gruppenmitglied zu einem anderen Wachdienst.

Hier ist einiges schiefgelaufen. Die Codes sind Betriebsgeheimnisse des Kunden. Sie liegen jetzt auf privaten Geräten, außerhalb jeder Kontrolle, und der Ex-Kollege hat weiter Zugriff. Richtig ist: Foto löschen lassen, Vorgesetzten sofort informieren, damit der Kunde die Codes ändern kann. Der ausgeschiedene Kollege bleibt an seine Verschwiegenheitspflicht gebunden, auch wenn er jetzt woanders arbeitet.

Typische Prüfungsfallen

  • Die Verschwiegenheitsverpflichtung wird vor dem ersten Einsatz schriftlich abgegeben, nicht mündlich und nicht nach der Probezeit.
  • Sie gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen.
  • Datenschutz im Wachdienst richtet sich nach DSGVO und BDSG, nicht nach der BewachV.
  • Die Wachperson ist nicht Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Sie handelt auf Weisung.
  • Die Ausweiskopie für das Bewacherregister wird nach dem Hochladen vernichtet.

Teste dich: Übungsfragen zu diesem Thema

Wie in der IHK-Prüfung können eine oder zwei Antworten richtig sein. Kreuze an und prüfe dann.

Frage 1 von 6 · 1 richtige Antwort

Wann muss der Unternehmer die Wachperson zur Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Dritter verpflichten?

Frage 2 von 6 · 2 richtige Antworten

Was gilt für die Verpflichtung nach §17 Abs. 3 BewachV?

Frage 3 von 6 · 1 richtige Antwort

Nach welchen Vorschriften richtet sich der Umgang mit personenbezogenen Daten im Bewachungsunternehmen?

Frage 4 von 6 · 1 richtige Antwort

Welche Rolle hat die Wachperson im Sinne der DSGVO, wenn sie an der Pforte Besucherdaten erfasst?

Frage 5 von 6 · 1 richtige Antwort

Ein Kollege postet ein Foto der Alarmcode-Liste des Kunden in eine private Chatgruppe der Schicht. Was ist richtig?

Frage 6 von 6 · 2 richtige Antworten

Ein Diensthandy mit Besucherlisten geht verloren. Was ist richtig?

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§17 BewachV im Wortlaut (gesetze-im-internet.de) · Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.