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Selbstständigkeit

Eigene Sicherheitsfirma gründen mit dem 34a-Schein

Von der Erlaubnis nach §34a GewO über die Haftpflicht bis zum Bewacherregister: Was du für den Schritt in die Selbstständigkeit wirklich brauchst.

Viele, die den 34a-Schein machen, denken irgendwann über den nächsten Schritt nach: nicht mehr für andere arbeiten, sondern eine eigene Sicherheitsfirma gründen. Das ist möglich, aber an klare Voraussetzungen geknüpft. Dieser Ratgeber zeigt dir, was du brauchst, welche Behördengänge auf dich zukommen und worauf du am Anfang achten solltest. Er ersetzt keine Rechtsberatung, gibt dir aber einen ehrlichen Überblick über den Weg in die Selbstständigkeit im Bewachungsgewerbe.

Die Erlaubnis nach §34a GewO

Das Bewachungsgewerbe ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Wer es selbstständig betreiben will, braucht eine Erlaubnis nach §34a der Gewerbeordnung. Diese Erlaubnis beantragst du beim örtlich zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt. Ohne sie darfst du keine Bewachungsleistungen anbieten, und ein Verstoß ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Die Erlaubnis ist also der zentrale Schlüssel für die ganze Gründung.

Die Behörde erteilt die Erlaubnis nur, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören der Sachkundenachweis, die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und der Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Diese Punkte schauen wir uns nacheinander an, denn jeder einzelne kann über Erfolg oder Misserfolg des Antrags entscheiden.

Sachkunde als fachliche Grundlage

Wer ein Bewachungsunternehmen führen will, muss die Sachkundeprüfung nach §34a GewO bestanden haben oder einen gleichwertigen Abschluss vorweisen. Die bloße Unterrichtung reicht für die Selbstständigkeit nicht aus. Als gleichwertig gelten etwa die geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, die Fachkraft für Schutz und Sicherheit, der Meister für Schutz und Sicherheit oder bestimmte Laufbahnabschlüsse bei Polizei und Zoll. Wenn du noch keinen dieser Nachweise hast, ist die Sachkundeprüfung dein erster Schritt. Mehr zum Unterschied zwischen Unterrichtung und Prüfung findest du im Ratgeber Unterrichtung oder Sachkundeprüfung.

Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse

Die Behörde prüft deine persönliche Zuverlässigkeit besonders gründlich, denn als Unternehmer trägst du Verantwortung für deine Mitarbeiter und deine Kunden. Geprüft wird über ein erweitertes Führungszeugnis, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und eine Regelanfrage bei den Verfassungsschutzbehörden. Einschlägige Vorstrafen, etwa wegen Gewalt- oder Eigentumsdelikten, oder die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation führen in der Regel dazu, dass die Zuverlässigkeit verneint wird.

Daneben musst du geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen. Wer überschuldet ist oder eine eidesstattliche Versicherung wegen Zahlungsunfähigkeit abgegeben hat, gilt als wirtschaftlich nicht geordnet. Der Hintergrund ist nachvollziehbar: Wer selbst in finanzieller Not ist, könnte anfälliger für unredliches Verhalten sein. Bevor du gründest, lohnt sich also ein ehrlicher Blick auf die eigene finanzielle Lage.

Die Haftpflichtversicherung nach §6 BewachV

Ein eigener Punkt, den viele Gründer unterschätzen, ist die Haftpflichtversicherung. Nach Paragraf 6 der Bewachungsverordnung musst du eine Haftpflichtversicherung abschließen, die Schäden abdeckt, die du oder deine Mitarbeiter bei der Tätigkeit verursachen. Die Verordnung schreibt dafür Mindestdeckungssummen vor, getrennt nach Personenschäden, Sachschäden und reinen Vermögensschäden. Den Nachweis dieser Versicherung musst du der Behörde vorlegen, sonst gibt es keine Erlaubnis. Es lohnt sich, früh mehrere Angebote einzuholen, denn die Konditionen unterscheiden sich deutlich.

Das Bewacherregister und die Anmeldung der Mitarbeiter

Als Bewachungsunternehmer wirst du selbst im Bewacherregister erfasst, und du meldest auch dein eingesetztes Wachpersonal dort an. Das Register ist ein bundesweites elektronisches Verzeichnis, das sicherstellt, dass nur zuverlässige und ausreichend qualifizierte Personen im Wachdienst arbeiten. Jede Person erhält eine eigene Bewacher-Identifikationsnummer. Erst nach erfolgreicher Überprüfung und vollständiger Registrierung darf jemand eingesetzt werden. Wie das Register im Detail funktioniert, erklärt der Ratgeber zum Bewacherregister und der Bewacher-ID.

Rechtsform, Anmeldung und erste Schritte

Neben den bewachungsrechtlichen Anforderungen kommen die allgemeinen Schritte einer Gründung auf dich zu. Du musst dich für eine Rechtsform entscheiden, etwa Einzelunternehmen, GbR oder GmbH. Diese Wahl hat Folgen für Haftung, Steuern und Buchhaltung, weshalb sich hier eine Beratung durch Steuerberater oder Rechtsanwalt lohnt. Danach folgt die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt, die Anmeldung beim Finanzamt und die Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, die für die gesetzliche Unfallversicherung deiner Mitarbeiter zuständig ist.

Auch praktische Dinge gehören dazu: ein Geschäftskonto, eine ordentliche Buchführung, Arbeitsverträge für Mitarbeiter, Dienstanweisungen und die vorgeschriebenen Dienstausweise. Gerade die Dokumentationspflichten im Bewachungsgewerbe sind streng, deshalb solltest du von Anfang an saubere Abläufe aufbauen. Wer das unterschätzt, bekommt später Probleme bei Kontrollen.

Realistisch planen statt überstürzen

Eine Sicherheitsfirma zu gründen ist machbar, aber kein Selbstläufer. Du brauchst Aufträge, zuverlässiges Personal und genug finanzielle Reserven, um die ersten Monate zu überbrücken. Der Markt ist umkämpft, und Auftraggeber achten auf Seriosität und Qualifikation. Ein durchdachter Businessplan hilft dir, die Kosten realistisch einzuschätzen und nicht in eine Unterdeckung zu geraten. Überlege dir auch, in welchem Bereich du tätig sein willst, denn Objektschutz, Veranstaltungsschutz oder Citystreife stellen sehr unterschiedliche Anforderungen.

Viele erfolgreiche Gründer sammeln erst einige Jahre Erfahrung als Angestellte, lernen die Abläufe kennen und machen sich dann selbstständig. Das ist kein Muss, aber ein bewährter Weg. Wenn du den 34a-Schein noch nicht hast, fang mit der Prüfung an. Du kannst dich dafür kostenlos auf dieser Seite vorbereiten, mit der Prüfungssimulation, den Lernkarten und den ausführlichen Erklärungen zu den neun Sachgebieten.

Was kostet die Gründung, und gibt es Förderung?

Die Kosten einer Gründung lassen sich nicht pauschal beziffern, weil sie stark von deiner Rechtsform und deinem Geschäftsmodell abhängen. Zu rechnen ist unter anderem mit den Gebühren für die Erlaubnis und die Gewerbeanmeldung, den Beiträgen für die Haftpflichtversicherung, den Kosten für Beratung durch Steuerberater oder Anwalt sowie laufenden Kosten für Personal, Ausrüstung und Verwaltung. Wer Mitarbeiter beschäftigt, muss zusätzlich Lohnkosten, Sozialabgaben und die Beiträge zur Berufsgenossenschaft einplanen. Ein realistischer Finanzplan, der auch eine Reserve für die ersten Monate enthält, ist deshalb unverzichtbar.

Für die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung selbst gibt es unter Umständen Fördermöglichkeiten, etwa über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit. Das betrifft zwar nicht die Gründung an sich, kann dir aber den Weg zum nötigen Sachkundenachweis erleichtern. Mehr dazu steht im Ratgeber zur Förderung und zum Bildungsgutschein. Für die Gründung selbst lohnt sich ein Gespräch mit der örtlichen Industrie- und Handelskammer, die Gründer oft kostenlos berät.

Häufige Fragen zur Gründung

Brauche ich Mitarbeiter, um zu gründen? Nein, du kannst auch als Einzelunternehmer ohne Personal starten und Aufträge zunächst selbst erfüllen. Wächst dein Unternehmen, kannst du später Mitarbeiter einstellen, die du dann im Bewacherregister anmeldest. Muss ich die Sachkundeprüfung haben, wenn ich nur die Firma leite und nicht selbst bewache? Für die Erlaubnis als Gewerbetreibender ist der Sachkundenachweis grundsätzlich erforderlich, unabhängig davon, ob du selbst auf Streife gehst. Wie lange dauert es, bis ich starten kann? Das hängt vor allem von der Bearbeitungszeit der Behörde und der Vollständigkeit deiner Unterlagen ab. Wer alle Nachweise früh zusammenstellt, beschleunigt das Verfahren spürbar.

Kurz gesagt: Für eine eigene Sicherheitsfirma brauchst du die Erlaubnis nach §34a GewO. Voraussetzung sind Sachkunde, Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Haftpflichtversicherung nach §6 BewachV. Dazu kommen Gewerbeanmeldung, Bewacherregister, Berufsgenossenschaft und eine saubere Organisation.

Erster Schritt: Wenn dir noch der Sachkundenachweis fehlt, bereite dich kostenlos in der Prüfungssimulation und mit den Lernkarten vor.

Oliver Misch
Oliver Misch
Betreiber von Sicherheit-34a, medienplus GmbH