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Grundlagen

Unterrichtung oder Sachkundeprüfung?

Beide heißen 34a, sind aber nicht dasselbe. Worin sie sich unterscheiden und welche du für deinen geplanten Job brauchst.

Beide tragen die Nummer 34a, und genau das sorgt für die meiste Verwirrung. Die Unterrichtung und die Sachkundeprüfung sind aber zwei verschiedene Wege mit unterschiedlichem Anspruch und unterschiedlichen Berechtigungen. Welcher für dich der richtige ist, hängt davon ab, was du im Sicherheitsdienst machen willst.

Die Unterrichtung in Kürze

Die Unterrichtung ist ein vierzigstündiger Lehrgang bei der IHK, an dessen Ende keine echte Prüfung steht. Du musst durchgehend anwesend sein, am Ende stellt der Dozent ein paar Verständnisfragen, das war es im Kern. Du bekommst eine Bescheinigung, dass du an der Unterrichtung teilgenommen hast. Sie berechtigt dich zu einfachen Bewachungstätigkeiten, etwa der Bewachung geschlossener Objekte ohne öffentlichen Verkehr.

Die Sachkundeprüfung in Kürze

Die Sachkundeprüfung ist deutlich anspruchsvoller. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, die du beide bestehen musst. Der geforderte Wissensstand liegt klar über dem der Unterrichtung. Dafür berechtigt sie dich zu allen Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe, also auch zu den verantwortungsvollen, die der Unterrichtung verschlossen bleiben.

Der entscheidende Unterschied

Der Kern ist einfach: Die Unterrichtung ist ein Schein ohne Prüfung, die Sachkundeprüfung ein Nachweis mit Prüfung. Bei der Unterrichtung sitzt du den Stoff im Wesentlichen ab, bei der Sachkundeprüfung musst du ihn beherrschen. Entsprechend unterschiedlich sind die Berechtigungen.

Faustregel: Für einfache Objektbewachung reicht oft die Unterrichtung. Für alles, was mit öffentlichem Verkehr, Einlasskontrolle an Diskotheken, Aufnahmeeinrichtungen oder Leitungsfunktion zu tun hat, brauchst du die Sachkundeprüfung.

Welche Tätigkeiten welche Qualifikation verlangen

Die Sachkundeprüfung ist unter anderem Pflicht für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, also Citystreife, Bestreifung von Parks, Einkaufszentren oder dem Bahnbereich, für die Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen, für den Einlass an Diskotheken sowie für selbstständige Bewachungsunternehmer und Leitungskräfte. Für andere, einfachere Tätigkeiten genügt die Unterrichtung. Welche Jobs konkret welchen Nachweis brauchen, steht im Ratgeber zu den Jobs mit 34a-Schein.

Was du wählen solltest

Wenn du dir die Möglichkeiten offenhalten willst, ist die Sachkundeprüfung die bessere Wahl. Sie kostet mehr Vorbereitung, eröffnet dir aber das komplette Berufsfeld und bessere Verdienstchancen. Viele Arbeitgeber verlangen sie ohnehin, selbst wo die Unterrichtung rechtlich reichen würde. Die Unterrichtung ist vor allem dann sinnvoll, wenn du nur eine eng umrissene einfache Tätigkeit anstrebst oder eine Prüfung aus persönlichen Gründen scheust. Wer kann, sollte die Sachkundeprüfung anstreben.

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Oliver Misch
Oliver Misch
Betreiber von Sicherheit-34a, medienplus GmbH