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Grundlagen

Was ist die Sachkundeprüfung nach §34a?

Wer braucht sie, was wird geprüft und wie unterscheidet sie sich von der Unterrichtung. Der Einstieg in alles Wichtige rund um die 34a.

Wenn du im Sicherheitsgewerbe arbeiten willst, führt an einem Begriff kein Weg vorbei: der 34a. Gemeint ist Paragraf 34a der Gewerbeordnung, und er regelt, wer in Deutschland gewerbsmäßig fremdes Leben oder Eigentum bewachen darf. Für bestimmte verantwortungsvolle Tätigkeiten reicht es nicht, einfach loszulegen. Du musst nachweisen, dass du die nötigen Kenntnisse hast. Dieser Nachweis ist die Sachkundeprüfung.

Was die Sachkundeprüfung genau ist

Die Sachkundeprüfung ist eine staatlich vorgeschriebene Prüfung, die du vor einer Industrie- und Handelskammer ablegst. Mit ihr weist du nach, dass du die rechtlichen Grundlagen, deine Rechte und Pflichten sowie deren praktische Anwendung beherrschst. Sie ist anspruchsvoller als die bloße Unterrichtung und berechtigt dich zu allen Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe, auch zu den verantwortungsvollen.

Wer die Prüfung braucht

Nicht jeder im Sicherheitsdienst muss die Sachkundeprüfung ablegen. Pflicht ist sie unter anderem für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, etwa als Citystreife oder im Bereich von Bahnhöfen, für die Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete, für den Einlass an Diskotheken und für leitende Tätigkeiten wie die eines Bewachungsunternehmers oder Betriebsleiters. Wer dagegen nur einfache Objekte bewacht, kommt oft mit der Unterrichtung aus. Im Zweifel lohnt der Blick in den Ratgeber zum Unterschied zwischen Unterrichtung und Sachkundeprüfung.

Was geprüft wird

Geprüft wird der Stoff aus neun Sachgebieten: das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, das Gewerberecht, der Datenschutz, das Bürgerliche Gesetzbuch, das Straf- und Strafverfahrensrecht, der Umgang mit Waffen, die Unfallverhütungsvorschriften, der Umgang mit Menschen und die Grundzüge der Sicherheitstechnik. Du musst diese Felder nicht auswendig herunterbeten, sondern verstehen und in konkreten Situationen anwenden können. Einen Überblick über alle Felder gibt unsere Seite zu den neun Sachgebieten.

Wie die Prüfung abläuft

Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Im schriftlichen Teil beantwortest du Multiple-Choice-Fragen zu allen Sachgebieten. Wer den schriftlichen Teil bestanden hat, wird zum mündlichen Teil zugelassen, in dem oft Situationsaufgaben gestellt werden. Wie das genau aussieht, steht im Ratgeber zum Prüfungsablauf.

Warum sich die Prüfung lohnt

Mit der bestandenen Sachkundeprüfung stehen dir alle Türen im Bewachungsgewerbe offen, von einfachen Tätigkeiten bis zu leitenden Positionen. Viele Arbeitgeber verlangen sie heute auch dort, wo rechtlich die Unterrichtung genügen würde, weil sie zeigt, dass du den Beruf ernst nimmst. Sie gilt bundesweit und muss nicht erneuert werden. Wer in der Sicherheitsbranche Verantwortung übernehmen und mehr verdienen will, kommt an ihr kaum vorbei.

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Oliver Misch
Oliver Misch
Betreiber von Sicherheit-34a, medienplus GmbH