Wer sich auf die Sachkundeprüfung vorbereitet, will wissen, was genau auf ihn zukommt. Die Prüfung läuft bundesweit nach demselben Muster ab: erst ein schriftlicher, dann ein mündlicher Teil, beide bei der Industrie- und Handelskammer. Hier bekommst du den vollständigen Überblick.
Der schriftliche Teil
Den Anfang macht der schriftliche Teil. Er besteht aus rund 72 Aufgaben im Ankreuzverfahren, für die du 120 Minuten Zeit hast. Bei jeder Frage sind mehrere Antworten vorgegeben, von denen mindestens eine richtig ist, höchstens zwei. Die Fragen verteilen sich über alle neun Sachgebiete. Seit der überarbeiteten Prüfungsordnung sind auch Teilpunkte möglich, was die Bewertung fairer macht. Zum Bestehen brauchst du in der Regel mindestens die Hälfte der erreichbaren Punkte.
Dieser Teil ist der planbarste der ganzen Prüfung. Der Stoff ist klar umrissen, und wer ihn systematisch nach Sachgebieten durcharbeitet und regelmäßig übt, bekommt ihn zuverlässig in den Griff. Genau dafür sind unsere Prüfungssimulation und die Lernkarten gedacht.
Der mündliche Teil
Zum mündlichen Teil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen bestanden hat. Er dauert etwa 15 Minuten pro Person und erstreckt sich über alle Sachgebiete, mit Schwerpunkten beim Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, dem Gewerberecht, dem Datenschutz und dem Umgang mit Menschen. Häufig werden Situationsaufgaben gestellt, bei denen du beschreibst, wie du dich in einer bestimmten Lage verhalten würdest und warum. Wie du dich darauf vorbereitest, steht im Ratgeber zur mündlichen Prüfung.
Anmeldung und Termine
Du meldest dich bei deiner zuständigen IHK für einen Termin an. Die schriftlichen Prüfungen finden zu bundeseinheitlichen Terminen statt, der mündliche Teil folgt meist an einem zweiten Tag. Es lohnt sich, rechtzeitig anzumelden, weil die Plätze je nach Region unterschiedlich schnell vergeben sind.
Bewertung und Ergebnis
Beide Teile werden getrennt bewertet, und beide musst du bestehen. Erst wenn schriftlicher und mündlicher Teil bestanden sind, erhältst du das Zeugnis über die bestandene Sachkundeprüfung. Solltest du einen Teil nicht schaffen, lässt sich die Prüfung wiederholen. Was dann gilt, steht im Ratgeber zur Wiederholung.
Kurz gesagt: Erst schriftlich, dann mündlich, beides bei der IHK, beides muss bestanden sein. Der schriftliche Teil ist planbar, der mündliche verlangt, dass du den Stoff wirklich verstanden hast.
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