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Grundlagen

Voraussetzungen für die 34a

Alter, Zuverlässigkeit, Deutschkenntnisse. Welche persönlichen Voraussetzungen du für Prüfung und Tätigkeit erfüllen musst.

Bevor du dich für die Sachkundeprüfung anmeldest oder im Bewachungsgewerbe anfängst, solltest du wissen, welche Voraussetzungen du erfüllen musst. Manche betreffen die Prüfung selbst, andere die spätere Tätigkeit. Beides lohnt sich, vorher zu klären, damit es später keine bösen Überraschungen gibt.

Mindestalter

Für die Tätigkeit im Bewachungsgewerbe musst du volljährig sein, also das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Das gilt für die verantwortungsvollen Tätigkeiten, für die die Sachkunde verlangt wird, ohnehin.

Zuverlässigkeit

Wer im Sicherheitsgewerbe arbeitet, muss zuverlässig sein. Das wird vor dem ersten Einsatz überprüft, unter anderem über das Bewacherregister. Bestimmte Vorstrafen oder Eintragungen können dazu führen, dass die erforderliche Zuverlässigkeit nicht angenommen wird. Die Überprüfung läuft über die zuständige Behörde, nicht über die IHK. Mehr dazu steht im Ratgeber zum Bewacherregister.

Deutschkenntnisse

Die Prüfungssprache ist Deutsch. Du musst die Sprache so gut beherrschen, dass du die Fragen verstehst und im mündlichen Teil frei antworten kannst. Als Richtwert gilt das Niveau B1. Das ist keine formale Hürde mit Zertifikatspflicht, aber wer mit der Sprache noch kämpft, tut sich vor allem im mündlichen Teil schwer. In dem Fall kann ein Vorbereitungskurs helfen, oder zunächst die Unterrichtung der bessere Einstieg sein.

Keine besondere Vorbildung nötig

Eine bestimmte Schulbildung oder Berufsausbildung ist für die Sachkundeprüfung nicht vorgeschrieben. Du musst also keinen bestimmten Abschluss mitbringen. Entscheidend ist allein, dass du den Stoff beherrschst. Das macht die Prüfung zu einem fairen Einstieg auch für Quereinsteiger. Wer später ein eigenes Unternehmen gründen will, findet die Schritte im Ratgeber eigene Sicherheitsfirma gründen.

Befreiung von der Prüfung

Manche Menschen müssen die Sachkundeprüfung gar nicht ablegen, weil sie bereits eine gleichwertige Qualifikation haben. Dazu gehören etwa die geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, die Fachkraft für Schutz und Sicherheit, der Meister für Schutz und Sicherheit oder bestimmte Laufbahnprüfungen bei Polizei, Bundespolizei oder Zoll. Ob du befreit bist, klärst du am besten direkt mit deiner IHK, denn es kommt auf die genaue Qualifikation und die geplante Tätigkeit an.

Kurz gesagt: Volljährig, zuverlässig, ausreichend Deutsch. Eine besondere Vorbildung brauchst du nicht. Wer einen einschlägigen Abschluss hat, ist unter Umständen ganz von der Prüfung befreit.

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Oliver Misch
Oliver Misch
Betreiber von Sicherheit-34a, medienplus GmbH