Sicherheit § 34a GewO Sachkundeprüfung

Die Sachkundeprüfung §34a GewO für das Bewachungsgewerbe ist in vielen Aufgabengebieten im Sicherheitsgewerbe notwendig. Vor allem, wenn man sich in der Sicherheitsbranche selbstständig machen und ein eigenes Sicherheitsunternehmen gründen möchte, kommt man um die Sachkundeprüfung nicht herum. Für viele stellt die IHK Sachkundeprüfung eine große Hürde in Ihrer Berufswahl dar. Sicherheit 34a hilft in allen Themengebieten: Recht, Umgang mit Menschen, Waffensachkunde, Sicherheitstechnik und Datenschutz.

Wie kann ich mich vorbereiten?

Oft empfiehlt sich die Teilnahme an einem Kurs in einer Akademie. Wer allerdings keine Probleme mit der deutschen Sprache hat und etwas Selbstdisziplin besitzt, kann sich diese Themengebiete mit Hilfe des Internets oder Fachbüchern auch selbst aneignen.

Mit der 40-Stündigen Unterrichtung der IHK kann man selbstverständlich schon einige Aufgaben im Sicherheitsdienst ausüben. Für Ladendetektive, Türsteher, für Sicherheitsstreifen im öffentlichen Raum sowie Leitende Aufgaben im Veranstaltungsschutz oder in Flüchtlingsunterkünften, wird jedoch die absolvierte Sachkundeprüfung vorausgesetzt.

Sachkunde im Sicherheitsgewerbe gemäß § 34a des Gewerbeordnungsgesetzes (GewO) bezieht sich auf das Wissen und die Fähigkeiten, die von Personen benötigt werden, die in Deutschland im Sicherheitsgewerbe tätig sind. Dazu gehören insbesondere die Bereiche Einsatz und Einsatzplanung, Einsatztaktik und -strategie, Gefahrenabwehr und -bekämpfung, Verhalten in Notsituationen sowie Rechtskenntnisse.

Die Sachkunde im Sicherheitsgewerbe umfasst auch das Wissen über die geltenden Gesetze und Regelungen, insbesondere das GewO, das Polizeigesetz des Bundes und der Länder sowie das Waffengesetz. Auch Kenntnisse über die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen, Einrichtungen und Veranstaltungen erforderlich sind, gehören zur Sachkunde im Sicherheitsgewerbe.

Um im Sicherheitsgewerbe tätig zu werden, muss in der Regel eine Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO absolviert werden. Diese Prüfung umfasst in der Regel einen schriftlichen und einen mündlichen Teil und dient dazu, die erforderliche Sachkunde nachzuweisen. In der Regel werden auch praktische Übungen durchgeführt, um die Fähigkeiten der Prüflinge im Umgang mit realen Situationen zu testen.

Die Sachkunde im Sicherheitsgewerbe ist von großer Bedeutung, da sie dazu beitragen kann, Gefahrensituationen zu erkennen und angemessen zu handeln. Sie ist somit eine wichtige Voraussetzung für die Ausübung des Sicherheitsgewerbes und trägt dazu bei, die Sicherheit von Personen und Einrichtungen zu gewährleisten.

Vorsicht vor unseriösen Angeboten

Viele unseriöse Angebote zum Thema Sachkundeprüfung lassen sich im Internet finden. Eines kann dazu klar und deutlich gesagt werden: Die IHK Sachkundeprüfung für das Sicherheitsgewerbe § 34a kann man nicht kaufen! Man muss sich alle Themengebiete aneignen und kann diese nur durch bestehen einer schriftlichen und im Anschluss einer mündlichen Prüfung bestehen. Vor dem Lernen muss man sich selbstverständlich noch bei der IHK in der Nähe zur Sachkundeprüfung 34a anmelden. Die Anmeldung erfolgt in der Regel Online bei der zuständigen Industrie und Handelskammer.
Wer schon immer den Berufswunsch hatte oder sich beruflich umorientieren möchte, sollte die Chance nutzen und eventuell eine Karriere im Sicherheitsdienst zu machen. Sicherheit 34a hilft übrigens vollständig kostenlos!

Was ist wenn ich nicht bestehe? Sicherheit 34a hilft!

Keine Panik. Die Sachkundeprüfung 34a ist sicherlich mit etwas Arbeit und Lernen verbunden. Allerdings ist die Vorbereitung auf die Prüfung überschaubar. Es reicht oft aus, sich online oder mithilfe eines Buchs in die Thematik einzulesen – oder aber an einem Vorbereitungskurs einer Sicherheitsakademie teilzunehmen. Die schriftliche Prüfung bei der IHK muss zunächst mit mindestens 50% bestanden werden. Danach wird man zu einer mündlichen Prüfung eingeladen. Sollte die schriftliche Prüfung nicht bestanden worden sein, so kann man diese im folge Monat wiederholen. Bei der mündlichen Prüfung zählt die bestandene schriftliche Prüfung für ein ganzes Jahr. Sollte in diesem Jahr die mündliche Prüfung nicht bestanden worden sein, so muss auch der schriftliche Teil wiederholt werden.

Was kostet die Sachkundeprüfung

Die Prüfungsgebühr beträgt 150 Euro, Wiederholungsversuche werden mit je 70 Euro berechnet. Seit Juni 2019 wurde die Prüfungsgebühr von der IHK auf 175 Euro angehoben.

Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a Gewerbeordnungsgesetz (GewO) ist eine Prüfung, die von Personen absolviert werden muss, die im Bewachungsgewerbe tätig werden wollen. Die Prüfung umfasst in der Regel einen schriftlichen und einen mündlichen Teil und dient dazu, die erforderliche Sachkunde nachzuweisen.

Der schriftliche Teil der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe beinhaltet in der Regel Fragen zu verschiedenen Themenbereichen, die für das Bewachungsgewerbe relevant sind. Dazu gehören beispielsweise Fragen zu geltenden Gesetzen und Regelungen, zu Einsatz- und Einsatzplanung, zu Gefahrenabwehr und -bekämpfung sowie zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit.

Der mündliche Teil der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe beinhaltet in der Regel ein Gespräch mit einem Prüfer, in dem die Prüflinge ihr Wissen und ihre Fähigkeiten im Bereich des Bewachungsgewerbes unter Beweis stellen müssen. Auch hier werden Fragen zu verschiedenen Themenbereichen gestellt, die für das Bewachungsgewerbe relevant sind.

In der Regel werden auch praktische Übungen durchgeführt, um die Fähigkeiten der Prüflinge im Umgang mit realen Situationen zu testen. Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer abgenommen.

Die Sachkunde im Bewachungsgewerbe ist von großer Bedeutung, da sie dazu beitragen kann, Gefahrensituationen zu erkennen und angemessen zu handeln. Sie ist somit eine wichtige Voraussetzung für die Ausübung des Bewachungsgewerbes und trägt dazu bei, die Sicherheit von Personen und Einrichtungen zu gewährleisten.